Katharina Gebauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestmögliche Kindertagesbetreuung liegt uns allen am Herzen. Unserer Koalition sind die aktuellen Herausforderungen durch die Kostensteigerungen in diversen Bereichen bewusst, und wir nehmen sie ernst. (Zuruf von der SPD: Was machen Sie?) Wie bereits im Koalitionsvertrag versprochen, wollen wir bestmögliche Bedingungen für das Aufwachsen aller Kinder schaffen. Genau daran arbeiten wir gemeinsam als Koalition. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Um die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu meistern, können wir auf bereits bestehende Instrumente zurückgreifen und diese bei Bedarf entsprechend ergänzen. So refinanzieren wir durch das Kinderbildungsgesetz die Kostensteigerungen, denn sie werden durch einen automatischen Mechanismus, der in § 37 Kinderbildungsgesetz festgelegt ist, aufgefangen. Die Pauschalen werden der gestiegenen Energieund Personalkosten sowie der Inflation entsprechend angehoben. Damit werden die Zuschüsse und Kindpauschalen jährlich angepasst, was den Trägern Planungssicherheit gibt. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen werden die Anpassungen für das kommende Jahr entsprechend hoch ausfallen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: In über zehn Mo- naten!) und wir werden die Entwicklungen weiterhin im Auge behalten. Des Weiteren schreibt das Kinderbildungsgesetz ein pauschalisiertes Finanzsystem fest. Dadurch können die Träger individuell entscheiden, wofür sie Teile des bezuschussten Geldes nutzen, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen wie die Einhaltung der Mindestpersonalausstattung. Die Finanzierung der Kindertagespflege ist durch die gesetzlichen Richtlinien in § 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch festgelegt. Zusätzlich kann der Landeszuschuss – die sogenannte Kindertagespflegepauschale – nach § 24 des Kinderbildungsgesetzes zur Refinanzierung der gestiegenen Kosten genutzt werden. Diese Pauschale wird ebenfalls jährlich angepasst. Entgegen dem SPD Antrag sehe ich an dieser Stelle deshalb keinen Mehrwert, Zuschusskonzepte an runden Tischen zu erarbeiten. Die in Ihrem Antrag geforderte Förderung für die energetische Sanierung dieser Einrichtung ist bereits neben weiteren Maßnahmen im Landesinvestitionsprogramm Nordrhein-Westfalen 2025 geregelt. Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung zur weiteren Optimierung der Förderung an einer Anpassung der Förderrichtlinien. Durch diese fördert das Land Landtag Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen, die bis zum Ende des Jahres 2024 durchgeführt und abgeschlossen werden. Das Ziel dieser Überarbeitung ist außerdem eine noch stärkere Berücksichtigung der Inflation und der steigende Baukosten.
