Bernhard Hoppe-Biermeyer
Sehr geehrter Herr Esser, ich bin selbst Kleinunternehmer. Von Ihren Durchhalteparolen fühle ich mich nicht angesprochen und werden sich auch die meisten anderen Kleinunternehmer nicht angesprochen fühlen. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Nordrhein-Westfalen hat im ersten Lockdown vor gut zweieinhalb Jahren betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt. Es waren überwiegend Solo-Selbstständige und kleine Betriebe, die diese Liquiditätshilfen beantragten. Für diese Liquiditätshilfe gab es keine Blaupause. Die Coronapandemie mit ihren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen war gerade in den ersten Wochen nur schwer – eigentlich gar nicht – abzuschätzen. Trotzdem verlor die Landesregierung keine Zeit, um zu helfen. Das war nötig, um die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe zu sichern und pandemiebedingte Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Zwei Dinge kann man aktuell festhalten: Erstens. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einer akuten Krise schnell und unbürokratisch geholfen. Zweitens. Das in Ihrem Antrag angesprochene Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Die Landesregierung wertet die Urteilsbegründung aus. Ich maße mir nicht an, dem Gericht vorzugreifen. Entsprechend lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
