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Alexander Baer

SPD 29.09.2022 Sitzungen 18/9

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen der Grundsteuerreform müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Seit Anfang Juli dieses Jahres sind deshalb Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien aufgefordert, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Wahrscheinlich haben auch einige von Ihnen bereits erste Erfahrungen damit gemacht. Gestern wurde von Herrn Dr. Optendrenk berichtet, dass bereits 24 % abgegeben sind. Ab dem 1. Januar 2025 steht dann die neue Grundsteuer an. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion soll nun eine neue Regelung für NRW schaffen, die von der Bundesregelung abweicht und die Grundsteuererhebung komplett neu aufstellt. Das ist natürlich vor dem Hintergrund des aktuellen Zeitrahmens ein großes Problem, denn das Bundesverfassungsgericht hat Fristen gesetzt, nämlich: bis Ende 2024. Eine Änderung des Verfahrens wird jetzt fristgerecht praktisch nicht mehr umsetzbar sein. Allein die Umstellung der IT würde einen immensen Aufwand mit sich bringen – ganz zu schweigen von den Hunderten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die in der Landtag Finanzverwaltung benötigt würden. Sie müssten dann auch neu geschult und eingearbeitet werden. Das kann bis zum 1. Januar 2025 nicht mehr pünktlich funktionieren. Zudem hätte eine Umstellung zur Folge, dass man mindestens 2025, wahrscheinlich aber auch 2026 mit einem Ausfall der Grundsteuer rechnen müsste. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist absurd!) Das wurde auch in der Anhörung ganz deutlich so gesagt. Es fehlten laut den kommunalen Spitzenverbänden immerhin 3,8 Milliarden Euro pro Jahr bei den nordrhein-westfälischen Kommunen. Ich denke, allein diese beiden Punkte und die damit verbundenen Kosten reichen aus, um eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt als undurchführbar zu bewerten. (Beifall von der SPD und von Simon Rock [GRÜNE]) Ich wundere mich, dass die Umstellung ernsthaft der Wille der FDP sein kann. Die Sachverständigen haben uns in der Anhörung erklärt, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken, die die FDP anführt, bei ihrem Flächenmodell genauso bestehen. Daher denke ich, dass es diesbezüglich generellen Klärungsbedarf gibt. Meines Erachtens ist der Vorteil des Bundesmodells, dass die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer mit der allgemeinen Preis-, Lohn-, Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung wachsen, denn die Ausgaben der Kommunen steigen ja ebenso. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist wenigstens ehrlich!) Die Sachkosten und die Investitionskosten steigen mit der Inflation, die Sozialabgaben auch mit den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Somit ist es nur sinnvoll und fair, dass auch die Einnahmequellen entsprechend mitwachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es ist natürlich generell möglich, Änderungen bei der Erhebung der Grundsteuer auf Landesebene zu durchdenken und zu diskutieren. Diese Debatte über die verschiedenen Modelltypen jetzt zu führen, ist aber der absolut falsche Zeitpunkt. (Beifall von der SPD und von Simon Rock [GRÜNE]) Sie hätte seit 2018 geführt werden müssen, also von der Vorgängerregierung. Wir haben jetzt ein sinnvolles und praxistaugliches Verfahren, welches derzeit auch nicht mehr schadlos gestoppt werden kann. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 29.09.2022

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