André Kuper
Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung für den entschuldigten Finanzminister Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung lehnt den Inhalt des Antrags der Fraktion der FDP ab. Die Landesregierung unterstützt im Bundesrat keine Ankündigungen künftiger Gesetze der Bundesregierung, ohne diese zunächst fachlich und auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft zu haben. Eine abschließende Bewertung des in Aussicht gestellten Inflationsausgleichsgesetzes ist derzeit nicht möglich. Der Bundesfinanzminister hat bislang lediglich ein sogenanntes Eckpunktepapier zu einem Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt und mitgeteilt, dass sich die Steuermindereinnahmen insgesamt Landtag auf 17,9 Milliarden Euro – volle Jahreswirkung – belaufen sollen. Es ist unklar, ob es sein Vorschlag oder ein abgestimmter Vorschlag der Bundesregierung ist. Es wurde weder ein Gesetzentwurf noch ein Finanztableau veröffentlicht, das die Auswirkungen auf den Landeshaushalt beziffert. Seit 2013 erfolgt die verfassungsrechtlich notwendige Anpassung des Grundfreibetrags und der Freibeträge für Kinder auf Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung. Seit 2016 wird zudem der Einkommensteuertarif gänzlich inflationsbereinigt. Grundlage hierfür ist der Steuerprogressionsbericht der Bundesregierung. Die letzten Tarifanpassungen sind für den Veranlagungszeitraum 2022 erfolgt. Die geplante Gesetzesinitiative setzt dieses Verfahren turnusgemäß fort und ist insoweit dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Allerdings wurden bislang weder der aktuelle Steuerprogressions- noch der Existenzminimumbericht veröffentlicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
