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Arndt Klocke

GRÜNE 31.08.2022 Sitzungen 18/5

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist meine erste Rede in der neuen Legislaturperiode. Ich freue mich, in dieser Legislaturperiode mit dem Kollegen Watermann in der Wohnungspolitik zusammenarbeiten zu können. Gerade unterhält er sich da drüben. Die SPD hat diese Position ja neu besetzt. Ich freue mich auf den Kontakt. Denn jeder, der mich kennt, weiß, dass ich an der Sache interessiert bin, dass ich gerne am Thema arbeite und dass ich beispielsweise schon in unserer Oppositionszeit das eine oder andere Mal Frau Scharrenbach – ich weiß gar nicht, ob es ihr gefallen hat oder nicht – bei manchen Sachen, die ich richtig fand, auch mal loben konnte, auch wenn ich sie sonst auch mal hart kritisiert habe. Die SPD würde ich auch gerne bei diesem Antrag loben. Das fällt allerdings schwer. Denn wenn man ein gutes Archiv in seinem Rechner hat, weiß man, dass 31.08.2022 das ein Antrag ist, den ihr in der letzten Legislaturperiode auch so vorgelegt habt. Damals stand oben nur „Schwarz-Gelb“. Jetzt habt ihr die Überschrift ausgetauscht, und nun steht da „Schwarz-Grün“. Aber die ganzen Punkte, die ihr hier aufführt, sind wirklich Dinge, die aus der letzten Legislaturperiode stammen. Diese Landesregierung ist seit der Amtseinführung der Ministerinnen und Minister real drei Monate im Amt. Dazwischen hatten wir noch eine Sommerpause. Nach drei oder eigentlich erst zwei Monaten schreiben Sie: „Die schwarz-grüne Landesregierung droht zum Bremsklotz für bezahlbares Wohnen in Nordrhein-Westfalen zu werden. Sie ist auf dem sozialen Auge blind.“ Ihr Lieben! Wenn sich in drei oder vier Jahren nichts getan hätte, könnte man vielleicht irgendwann eine solche Bilanz ziehen, wenn es denn so wäre. Aber nach drei Monaten? Auch für die Leute draußen, die die Anträge verfolgen, gehört ein bisschen intellektuelle Redlichkeit schon dazu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dass man eine Landesregierung erst einmal in die Gänge kommen lässt, finde ich das Mindeste. (Zurufe von der SPD) Das ist auch nicht die einzige Stelle. Weiter heißt es dort: „Seit dem Regierungswechsel wurden bereits dreieinhalb Monate durch Untätigkeit und internen Streit verschenkt.“ Ich bin ja der zuständige Fachsprecher für das Thema und erinnere mich an die Koalitionsverhandlungen. Wir haben bei 34 Grad intensiv zusammengesessen. Aber dass wir uns die ganze Zeit gestritten hätten, ist nun wirklich nicht wahr. Ich würde es sagen, wenn es anders wäre. Was sollen dann solche Formulierungen? Einfach einmal zum Gedankengang: Wer ist denn eigentlich zuständig? Ich finde auch, dass wir einen besseren Mietpreisdeckel oder eine -bremse brauchen würden. Wir haben gerade heute beispielsweise in der WAZ auf der Titelseite in der Titelstory gelernt, dass die Mieten in Nordrhein-Westfalen deutlich ansteigen. Die Leute können sie sich immer weniger leisten. Das wird dann auch der Sachverhalt sein; sonst hätte die WAZ das nicht so geschrieben. Aber die Mietpreisbremse ist eindeutig eine bundespolitische Frage, die die Bundesregierung zu entscheiden hat. Die Mietpreisbremse ist von der Großen Koalition eingeführt und dann nachjustiert worden. Ich bin kein Jurist. Aber mein Eindruck ist, dass man da noch einiges nachlegen und nachsteuern Landtag kann, damit wir endlich eine gute und wirksame Mietpreisbremse haben. Dies jetzt der Landesregierung vorzuhalten, die an dem Punkt überhaupt nicht verantwortlich ist, finde ich nicht nur unsachlich, sondern auch ein Stück unredlich, Kollege Watermann. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ein Kündigungsmoratorium einzuführen, kann man durchaus als Forderung erheben. Aber wer soll das machen? Das kann doch nicht der Landesgesetzgeber tun. Ich bin auf die Debatte im Ausschuss und auf die Anhörung gespannt, wenn uns die SPD erklärt, wie man ein Kündigungsmoratorium durchführt. Der nächste Punkt ist die Landeswohnungsbaugesellschaft. Auch das haben wir in der letzten Legislaturperiode ausführlich diskutiert. Ich habe es nicht verstanden. Wie würde uns ein neuer Wasserkopf einer Landeswohnungsbaugesellschaft in der konkreten Frage bezahlbarer Mieten helfen? Wie würde uns bei den jedes Jahr aus der Sozialpreisbindung herausfallenden Wohnungen eine neue landeseigene Wohnungsbaugesellschaft helfen? Auch dazu fehlt es in dem Antrag an entsprechenden Begründungen. Es mag sein, dass das im Ausschuss nachgereicht wird. Ich finde, ehrlich gesagt: Es ist ein Aufschlag in der Wohnungspolitik am Anfang der Legislaturperiode. Einen solchen Aufschlag kann man machen.

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