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Dorothee Feller

31.08.2022 Sitzungen 18/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern Planungssicherheit zu geben, haben wir direkt zu Beginn meiner Amtszeit bei uns im Ministerium einen Coronakoordinierungsstab eingerichtet. In diesem Koordinierungsstab arbeiten die Expertinnen und Experten des Schulministeriums eng mit den anderen zuständigen Ressorts – sprich: mit dem Gesundheitsministerium und mit dem Kinder- und Familienministerium – zusammen. Der Koordinierungsstab hat ein umfassendes „Handlungskonzept Corona“ erarbeitet, das wir im Vorfeld intensiv mit den Lehrerverbänden, den Gewerkschaften, der Schülervertretung, den Schulleitungsvereinigungen und den Personalräten beraten haben. Bereits am 28. Juli dieses Jahres – also noch in 31.08.2022 den Sommerferien und somit rechtzeitig vor Schulbeginn – haben wir zunächst die Schulen, die Schulaufsicht und dann die Öffentlichkeit über das Handlungskonzept informiert und so Klarheit und Verlässlichkeit gegeben. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im „Handlungskonzept Corona“ wurde das Ziel formuliert, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist. Damit ist klar, dass für die Landesregierung die Aufrechterhaltung von Präsenzangeboten in der Schule auch im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Infektionslage absolute Priorität hat. Daran gibt es für uns keinen Zweifel. Dennoch muss als Ultima Ratio die Möglichkeit bestehen, dass einzelne Gruppen oder Klassen von einem Präsenzunterricht in den Distanzunterricht wechseln zu können. Diese Option kann nach Maßgabe der geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordert und keine anderen Handlungsmöglichkeiten bestehen. Durch das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ stehen uns in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2021/2022 insgesamt rund 430 Millionen Euro zur Verfügung, wovon der weitaus überwiegende Teil bereits vor dem Beginn der Sommerferien 2022 gebunden oder zugewiesen war. Eine Verlängerung dieser Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird aktuell zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert. Wünschenswert wäre eine Verlängerung bis 2023/2024. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗