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Christina Weng

SPD 31.08.2022 Sitzungen 18/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr haben wir uns hier intensiv plenar mit dem Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 beschäftigt. Wissenschaftlich bewertet ist es als komplementäres Indikations- und Frühwarnsystem eines Infektionsgeschehens einsetzbar. Die EU-Kommission hat letztes Jahr die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das COVID-Abwassermonitoring als neues diagnostisches Instrument zur Pandemiebekämpfung einzusetzen und entsprechende Strukturen zu schaffen. In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und den Niederlanden lässt sich das gut beobachten. Die Vorteile werden offensichtlicher. Der Inzidenzwert zur Herleitung von Maßnahmen verliert zuneh-31.08.2022 mend an Bedeutung, denn Bürgerinnen und Bürger lassen sich weniger bis gar nicht mehr testen. In die offiziellen Statistiken fließen nur diejenigen ein, die einen PCR-Test gemacht haben. Auch Ärzte veranlassen zunehmend weniger PCR-Tests, und bei milden Verläufen gehen Menschen häufig gar nicht erst zum Arzt. Man kann schätzen, dass die tatsächlichen Infektionszahlen um das Doppelte bis Mehrfache über den bei den Gesundheitsbehörden gemeldeten Fallzahlen liegen. Wir haben es also mit immer weniger aussagekräftigen Zahlen der Gesundheitsämter zu tun. Dazu sagt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, DWA, bereits 50 % der Gesamtbevölkerung würden erfasst, wenn man nur das Abwasser der 235 größten Kläranlagen in Deutschland auf das Coronavirus untersuchen würde. Auch eine stadtteilscharfe Erhebung wäre perspektivisch möglich. Das Abwassermonitoring verschafft uns ein relativ genaues Lagebild und stellt keinen invasiven Eingriff mehr in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger dar. Es wären ebenfalls nicht flächendeckend alle Klärwerke betroffen. Eine verteilte Auswahl würde bereits einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen verschaffen. Nach einer Vielzahl von Pilotprojekten im In- und Ausland, positiven Signalen vom Bund – ab September soll eine Ausweitung der Förderung eintreten – und inzwischen positiven Stimmen aus den Kommunen und von Akteuren der Wasserwirtschaft sind wir der Überzeugung, dass wir die Möglichkeit, dieses Tool in unserem Sinne auszuweiten und weiterzuentwickeln, nicht auslassen sollten, meine Damen und Herren. Was die zeitnahe Unterstützung der Kommunen bei der Antragstellung im Herbst für die Förderung des Bundes sowie eine mögliche landeseigene Förderung angeht, bin ich nicht so optimistisch. Noch Ende Juli verwies das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium gegenüber dem WDR unter anderem darauf, dass Pilotprojekte, die durch das Land gefördert würden, erst seit April 2022 liefen. Starkregenereignisse – das haben wir schon gehört – würden in der Analyse noch keine Berücksichtigung finden, und die fehlende bundesweite Datenbankinfrastruktur sei unter anderem ein Grund für die stockende Umsetzbarkeit. Es werde aber der Ansatz verfolgt, das Abwassermonitoring für den kommenden Herbst und Winter als sehr grobes Frühwarnsystem zu berücksichtigen. Ich halte dies für wenig ambitioniert. Erkenntnisse über das Verfahren hätte man seit über einem Jahr vermehrt sammeln können, um gesünder durch den dritten Pandemiewinter zu kommen. Ich bemerke sehr wohl, dass es bei den meisten Fraktionen hier im Haus eine durchaus positive und Landtag aufgeschlossene Grundhaltung zum Thema gab und gibt. Deshalb wundert mich das Zögern der letzten und der aktuellen Landesregierung wirklich sehr. Zentral wird sein, auf die Bedarfe der Kommunen und ihrer Institutionen finanziell und personell einzugehen, um dieses Instrument effektiv nutzbar zu machen. Einen Satz dazu finden wir morgen unter dem TOP 3. Ich bin sehr gespannt, wie die konkreten Pläne aussehen werden. Dem vorliegenden Antrag stimmen wir zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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