Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist in dem Antrag, dass vor allen Dingen ältere und kranke Menschen durch hohe Temperaturen stärker belastet werden als andere Bevölkerungsgruppen. Es ist völlig klar, dass es unsere Aufgabe und unser Anspruch ist, diese Menschen besonders zu schützen. In Ihrem Antrag fordern Sie dazu auf, die zuständigen Akteure zum Thema „Hitzeschutz“ zusammenzubringen. Genau das wird die Landesregierung unter anderem auf der nächsten Landesgesundheitskonferenz im Herbst tun. Sie wissen, dass die Landesgesundheitskonferenz ein Gremium ist, bei dem alle Akteure des nordrhein-westfälischen Gesundheitssystems zusammenkommen; auch die SPD-Fraktion ist selbstverständlich dazu eingeladen. Hier wollen wir gemeinsam neue Impulse für das Thema „Hitzeschutz“ und die Reaktion auf den Klimawandel setzen. 31.08.2022 Wahr ist aber auch, dass es schon etwas länger Hitzeaktionspläne gibt, dass sie heute Realität sind und dass deren Erstellung bislang in erster Linie eine kommunale Angelegenheit war. Es gibt für kommunale Hitzeaktionspläne seit geraumer Zeit auch eine staatliche Förderung, insbesondere des Bundes. Das Landeszentrum Gesundheit, also unsere nachgelagerte Behörde in Bochum, berät und begleitet die Kommunen bei der Erstellung dieser kommunalen Hitzeaktionspläne. So hat beispielsweise die Stadt Köln einen Aktionsplan für Menschen im Alter erarbeitet. Dabei standen die Information und die Beteiligung Älterer besonders im Fokus. Zudem wurde ein besonderes Augenmerk auf den Gesundheitsund Pflegesektor gelegt. Das Vorhaben wurde 2019 mit Bundesmitteln finanziert und in diesem Sommer erfolgreich abgeschlossen. Gleichzeitig wurde der Prozess der Hitzeaktionspläne verstetigt. Auch unser Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat ein neues Förderprogramm zur Entwicklung von Hitzeaktionsplänen aufgelegt. Jetzt prüft das MAGS, ob auch ein landesweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden soll. Zentraler Inhalt wäre der Aufbau eines Netzwerkes. Dieses soll über den Kreis der Akteure des Aktionsbündnisses deutlich hinausgehen. Darüber hinaus gibt es ordnungsrechtliche Vorgaben. Diese Vorgaben bieten natürlich Schutz vor Hitze für Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier ist zunächst das Wohn- und Teilhabegesetz zu nennen. Leistungserbringer müssen für eine Innentemperatur sorgen, die an die klimatischen Verhältnisse angepasst ist. Darüber hinaus ist das Gebäudeenergiegesetz zu beachten. Dieses gilt für Neubauten und größere Sanierungen und beinhaltet umfangreiche Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz. Es gibt somit bereits gesetzliche Regelungen, die die Bewohnerinnen und Bewohner vor Hitze schützen. Auch beim Thema „Förderung“ sind wir bereits unterwegs. Wir gehen bei den Krankenhäusern voran und werden in den kommenden Jahren Mittel in Klimaanpassungsmaßnahmen investieren. Aber um ehrlich zu sein: Da das Land für die Investitionsförderung der Krankenhäuser gesetzlich zuständig ist, müssen wir und wollen wir es dort machen. Es ist eine klare Aufgabe des Landes – in Klammern: der die Landesregierung viele Jahrzehnte lang nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, und zwar egal, wer den Gesundheitsminister gestellt hat –, Investitionen in Bau und Technik unserer Krankenhäuser zu finanzieren. Das müssen wir jetzt doch sehr stark verändern. In der Altenpflege ist die Lage etwas anders. Betriebsnotwendige Investitionen werden über eine Umlagefinanzierung von den Pflegebedürftigen selbst getragen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Landtag Förderung für die Betreiber besteht nicht. Insofern ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen der Altenpflege, wie die SPD ihn zieht, irreführend. Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe können aber bestehende Fördermaßnahmen nutzen; denn Maßnahmen zum Hitzeschutz sind zugleich auch fast immer energetische Maßnahmen, zum Beispiel Maßnahmen zur Dämmung bzw. zur Ertüchtigung oder Erneuerung von raumlufttechnischen Anlagen. Für solche energetischen Maßnahmen gibt es diverse Förderungen, beispielsweise vom Bundesumweltministerium, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und von der KfW-Bank. Lassen Sie mich noch eines ergänzen. Die Landesregierung beschäftigt sich schon seit Jahren mit Hitzeschutz in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der Hitzesommer dieses Jahres fordert uns erneut dazu auf, alle Maßnahmen und Programme auf den Prüfstand zu stellen und zu schauen, wo noch Handlungsbedarf besteht. Dieses werden wir auch tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
