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André Kuper

31.08.2022 Sitzungen 18/5

Vielen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/616. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/616, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 8 Fragestunde Drucksache 18/721 Mit dieser Drucksache liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Werner Pfeil von der Fraktion der FDP vor. Ich weise darauf hin – hierfür bitte ich noch einmal um Aufmerksamkeit –, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach der Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Fragen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen müssen und jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten dürfen. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 2 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil von der FDP-Fraktion zum Thema „Wie kann die Staatskanzlei sicher ausschließen, dass Ressourcen (Personal und Sachmittel) des Landes Nordrhein-Westfalen für den Wahlkampf der CDU eingesetzt wurden?“ auf. Vorsorglich darf ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass der Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski antworten wird. Ich schalte daher sein Mikrofon zur Beantwortung frei. Bitte schön. Landtag Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Pfeil, Sie hatten zwei Fragen gestellt. Ich würde sie im Zusammenhang beantworten, wenn Sie erlauben. Zuerst gestatte ich mir den Hinweis, dass die Definition der „heißen Wahlkampfphase“, die Sie vornehmen – der Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Mai; darauf bezieht sich ja die Summe, die Sie anführen –, von uns nicht geteilt wird. Das hat gerade in dieser Phase und in der Situation, in der unser Land damals war, keiner so empfunden, denke ich. Nichtsdestotrotz haben Sie angeführt, dass da ca. 70.000 Euro für Fotokosten angefallen sind. Das ist etwas, was Sie hinterfragt haben. Anders als vielfach berichtet, ist das keine Aufstockung zu einem bestehenden Budget, sondern der Teil des Budgets, der sich auf diesen Zeitraum bezieht. Was die Nebentätigkeit von Beschäftigten angeht, so vollzieht sich diese natürlich außerhalb der individuellen Arbeitszeit und nach den allgemeinen und ansonsten geltenden Regeln. Alle Beschäftigten der Staatskanzlei, die Nebentätigkeiten ausüben, werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Arbeitgebers für die Ausübung der Nebentätigkeiten nicht zulässig ist – ich wiederhole: nicht zulässig ist. Ansonsten verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 9 zum gleichen Sachverhalt. Herr, soll ich auch zur Frage zwei umgehend ausführen? – Dann werde ich das machen. Zu der Frage, wie ausgeschlossen werden kann, dass Mitarbeiter der Landesregierung bzw. der Staatskanzlei im Wahlkampf tätig sind bzw. Nebentätigkeiten nachgehen, die fragwürdig sind, kann ich sagen – aber das wissen Sie sicherlich –, dass rechtlich keine Handhabe und keine Veranlassung besteht, die politische Betätigung von Beschäftigten der Staatskanzlei außerhalb des dienstlichen Umfelds in grundsätzlicher Weise zu unterbinden. Unabhängig von der Art der Nebentätigkeit ist es allerdings so – darüber will ich Sie hier gerne informieren –, dass die Staatskanzlei in ständiger und unveränderter Übung jede Nebentätigkeitsgenehmigung bzw. jede Reaktion auf die Anzeige einer Nebentätigkeit mit dem Hinweis versieht, dass dienstliche Interessen durch die Wahrnehmung der Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen. Darüber hinaus nimmt die dafür zuständige Stelle in dieser Legislaturperiode wie auch in vorangegangenen Legislaturperioden eine Prüfung auf mögliche Interessenkollisionen vor. 31.08.2022 Sie haben auch nach zusätzlichen Kosten im Wahlkampf, wie Sie es genannt haben, gefragt. Hierzu will ich ausführen, dass die Termine des Ministerpräsidenten im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des Landespresse- und Informationsamts, über die Arbeit der Landesregierung zu informieren, foto- und zum Teil auch videografisch dokumentiert werden. Die dafür angefallenen Kosten sind Ihnen in den Antworten auf die Kleinen Anfragen entsprechend dargelegt worden. Dafür ist im Haushalt des Landespresseamts seit jeher ein eigenes Budget vorgesehen. Der Ansatz für Presseinformation und Öffentlichkeitsarbeit im Einzelplan 02 ist in den vergangenen drei Jahren, einmalige Sonderposten ausgenommen, konstant geblieben. Was die Entwicklung des Haushalts des Landespresse- und Informationsamts seit 2007 angeht, kann ich Sie darüber informieren, dass dieser Haushalt von 2007 bis 2019 unverändert bei 1,5 Milliarden Euro lag. Im Jahr 2020 wurde dieser Ansatz auf 1,7 Milliarden, (Vereinzelt Heiterkeit von der FDP) Entschuldigung, auf 1,7 Millionen Euro erhöht. Das geschah aufgrund der Intensivierung bestehender und der Aktivierung weiterer neuer Kommunikationskanäle und sozialer Netzwerke. Ich denke, es wird in diesem Hohen Haus unstrittig sein, dass politische Information, gerade dann, wenn sie auch junge Menschen im Land erreichen will, diese Wege gehen sollte. Das Jahr 2021 stellt insofern ein Ausnahmejahr dar, als dass damals aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des Landes Nordrhein-Westfalen der Internetrelaunch stattgefunden hat und die Mittel einmalig auf damals 2,3 Millionen Euro erhöht worden sind. Ich erinnere mich daran, dass ich das im Hauptausschuss ausführlich dargelegt hatte. Nach diesem Ausnahmejahr 2021 sind die Mittel wieder auf das Niveau des Jahres 2020 abgesenkt worden, nämlich auf 1,7 Millionen Euro. Das Ausnahmejahr war das Jubiläumsjahr. So viel zu der Entwicklung der Kosten bzw. der Gelder, die uns der Landtag dankenswerterweise für die Presseinformationsarbeit zur Verfügung gestellt hat. Was die Beauftragung externer Dienstleister angeht, will ich darüber informieren, dass das Landespresseund Informationsamt selbst über keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt, die professionelle Fotografie- oder Videografiebegleitung vornehmen können. Daher erfolgt die Beauftragung von Dienstleistungen über Rahmenverträge. Diese Dienstleistungen werden zuvor öffentlich ausgeschrieben. Das ist also ein gewöhnliches Vorgehen und öffentlich nachvollziehbar. Landtag Um die Fragen vollständig zu beantworten und auch auf das einzugehen, was in der Herleitung der Fragen steht, möchte ich noch etwas zum Thema „Crosspostings bei Instagram“ sagen, das Sie angeführt hatten. Hier stehen verschiedene Kanäle in Rede. Auf die persönlichen Social-Media-Kanäle von Hendrik Wüst haben die Landesregierung und das Landespresse- und Informationsamt keinen Einfluss. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung vor der Wahl, die Sie kritisieren, können wir so nicht feststellen. Wir haben zumindest aus unserer Sicht die entsprechenden Rahmengebungen berücksichtigt. Allerdings verschwindet eine Landesregierung kurz vor einer Wahl nicht, zumal nicht in solchen Zeiten. Es ist richtig und wichtig, aus unserer Sicht selbstverständlich und von Verfassungs wegen geboten, dass die Bürgerinnen und Bürger über das Regierungshandeln informiert werden. Gleichwohl ist sich die Landesregierung bewusst, dass in Wahlkampfzeiten für Informationstätigkeiten ein besonderes Zurückhaltungsgebot gilt. Dieser Grundsatz wird, genau wie das grundsätzliche Neutralitätsgebot, sorgfältig beachtet, und es wird informativ und sachlich kommuniziert. Zu der Begleitung von Terminen will ich sagen: Hier wird eine entsprechende Bewertung vorgenommen, welche Termine Hendrik Wüst als Ministerpräsident wahrnimmt. Diese werden wie gewohnt durch die Staatskanzlei, durch das Landespresse- und Informationsamt begleitet und entsprechend kommuniziert. Dies geschieht, wie ich gerade ausführte, unter Beachtung des Mäßigungs-, Zurückhaltungs- und Neutralitätsgebots. Der einschlägige Erlass des Ministeriums des Innern zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Dienst wurde zuletzt im Januar 2019 geändert und veröffentlicht. Da werden diese Gebote – Mäßigungs-, Zurückhaltungs- und Neutralitätsgebot – erläutert. Dieser Erlass wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Wahlen regelhaft in Erinnerung gerufen. Das gilt für alle Mitarbeiter des Hauses, nicht nur für die des Landespresse- und Informationsamts. – Herr Präsident, so viel meinerseits zur Beantwortung.

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