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Peter Blumenrath

CDU 31.08.2022 Sitzungen 18/5

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben aktuell eine energiepolitische Zäsur – ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die Folgen auf dem Energiemarkt sind für die Menschen in Europa deutlich zu spüren. Die Versorgungslage bleibt weiterhin angespannt, aber die Versorgungssicherheit ist vorerst gewährleistet. Wir haben es geschafft, den Anteil russischen Gases von 55 % auf 26 % zu reduzieren. Das Speicherziel von 85 % dürfte nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministers schon Anfang September erreicht werden. Dennoch ist klar, dass wir schnellstmöglich Unabhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen erreichen müssen. Deshalb werden wir in Nordrhein-Westfalen die von der Bundesregierung geschaffene Möglichkeit, Erdgas in der Stromproduktion einzusparen, nutzen. Wir werden Kohlekraftwerke kurzfristig aus der Reserve zurück in den Strommarkt bringen und Erdgaskraftwerke ohne Fernwärmeauskopplung in der Stromproduktion drosseln. Wir müssen jedoch darauf achten, dass aus dem Gasproblem nicht auch ein Stromproblem wird. Vor allem das durch die Merit-Order gesteuerte Preisniveau befindet sich aktuell auf einem historischen Höchststand. Die Energiepreise belasten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in unserem Land. Wir brauchen wettbewerbsfähige Preise, sonst gefährden wir die wirtschaftliche Substanz unserer Volkswirtschaft und die Basis für Wohlstand sowie die soziale Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Deshalb kann und sollte ein Streckbetrieb für die drei noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke richtigerweise nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt es aber, die Stresstests, die aktuell auf Bundesebene laufen, abzuwarten. Die Haltung der CDU im Bund zu der Verlängerung der Kernenergie dürfte hinlänglich bekannt sein. Gleichzeitig erlaube ich mir aber auch den folgenden Hinweis: Ein Blick nach Frankreich zeigt deutlich, dass Kernenergie allein sicherlich nicht die Antworten auf die Energie- und Klimafragen liefern wird. Um eine etwaige Laufzeiterweiterung rechtlich zu ermöglichen, müsste das Atomgesetzt geändert werden. Das geschieht – das müssten Sie selber wissen – nicht hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen, sondern im Deutschen Bundestag, zumal hier bei uns in Landtag Nordrhein-Westfalen nicht einmal eines der drei noch betriebenen Atomkraftwerke steht. Und hier, lieber Kollege Brockes, möchte ich Sie kurz zitieren. Im Jahre 2020 haben Sie auf einen Antrag der Grünen zum Thema „Urananreicherung in NRW beenden“ gesagt: Das Land Nordrhein-Westfalen ist … „… nicht zuständig. Das wissen Sie. Trotzdem suggerieren Sie hier bewusst eine Zuständigkeit des Landtags. Das ist, ehrlich gesagt, unredlich.“ (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Lieber Kollege Brockes, Sie haben recht. Es ist unredlich. Denn Sie sind ja als FDP Teil der Bundesregierung, und Sie müssen mit Ihrem Koalitionspartner eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Die müssen Sie dann auch gegenüber den Menschen in unserem Land vernünftig kommunizieren. Wir brauchen keinen Antrag, der hier im Landtag eine solche Debatte mit sich bringt. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Wir als CDU werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern in Nordrhein-Westfalen für kostengünstige Erzeugungsoptionen ambitioniert und mit hohem Tempo an Lösungen arbeiten; kurzfristig mit den Kohlekraftwerken, aber langfristig – und das ist für uns das Entscheidende – mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, um damit die Versorgungssicherheit und gute Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten, die soziale Sicherheit zu gewährleisten und den Wohlstand zu erhalten. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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