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Christina Weng

SPD 30.06.2022 Sitzungen 18/4

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern haben wir eine Änderung des Hochschulgesetzes für die Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen gemacht, um die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen voranbringen zu können. Es ist schon paradox, dass alle Verantwortlichen für das Gesundheitswesen in Deutschland und NRW das Hohelied des Fachkräftemangels singen, aber nichts auslassen, ihre Fachkräfte durch die Billigung teilweise nicht ungefährlicher Arbeitsbedingungen für Patient*innen, aber auch für sie selbst fortwährend zu verjagen. Wir haben das draußen auf der Wiese mit Minister Laumann sehr eindrucksvoll geschildert bekommen. 5.000 Überlastungsanzeigen allein im Jahr 2021 zeigen überdeutlich die Dimension des Problems. Ganz aktuell gestern und heute müssen wir erleben, dass sich die, die wir so dringend an der Seite von Patientinnen und Patienten in der gesamten Institution brauchen, auf den Weg hierher machen müssen, um uns daran zu erinnern, dass Applaus weder Miete zahlt noch vor Bandscheibenvorfällen und Burnout schützt und schon gar nicht verhindert, dass gut ausgebildete Beschäftigte das Gesundheitswesen verlassen. (Beifall von der SPD) Was mich immer noch als Krankenschwester im Herzen richtig anfasst, ist die Tatsache, dass Beschäftigte für Altruismus und Selbstausbeutung Applaus bekommen haben, aber trotz ihres Einsatzes für Patientinnen, Klientinnen und möglicherweise jede und jeden von uns hier bei der Formulierung ihrer berechtigten Forderungen seit neun Wochen ignoriert werden und bezichtigt werden, Patientinnen durch Streikmaßnahmen zu gefährden. Ich gehe davon aus, dass jeder hier im Rund von uns Notdienstvereinbarungen in Streikzeiten kennt, während seitens des Universitätsklinikums Bonn per einstweiliger Verfügung die Axt an das Streikrecht gelegt werden soll. Erstinstanzlich wurde für die Streikenden entschieden; mal sehen, was da weiter passiert. Also: Dienen – ja, fordern – nein! Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über Institutionen, für die das Land Nordrhein-Westfalen die Verantwortung trägt. Die Versorgung mit Gesundheitsleistungen ist ein Teil staatlicher Daseinsvorsorge. Bekannt ist, der Investitionsstau in den vergangenen Jahrzehnten und das Investitionsbarometer NRW, beauftragt von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr, zeigt das deutlich auf. 1,9 Milliarden würden für den Substanzerhalt allein der Krankenhäuser gebraucht, und nicht einmal die Hälfte steht zur Verfügung. Über die Altlastensumme brauchen wir hier auch nicht zu sprechen. 30.06.2022 Das DRG-System mit seinen bekannten Folgen von Über-, Unter- und Fehlversorgung ist die zweite Säule der Finanzierung, die aus unserer Sicht, weil unreformierbar, ersetzt werden muss. Die Lücke schließt das System seit Jahren mit Fallzahlenentwicklungen, Fallzahlenerhöhungen, und das ohne Personalaufbau und im krassesten Fall sogar mit Personalabbau. Der reale Bedarf eines Patienten, einer Klientin an Gesundheitsleistungen muss zukünftig der handlungsleitende Maßstab sein, ganz besonders auch bei der Personalbemessung. Die PPR 2.0 ist ein richtiger Schritt dahin. Unter unser aller Augen spitzt sich die Versorgungssituation in den Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeeinrichtungen, aber auch in ambulanten Versorgungsstrukturen und eben in den Uniklinika extrem zu. Wir wissen das. Pflegekosten aus dem DRG zu nehmen war gut gemeint – ich war sehr dafür –, wurde aber in den Kliniken praktisch schlecht gemacht. Die Patientenversorgung in unseren Kliniken ist getragen von Interdisziplinarität, Interprofessionalität und funktioniert nur in Teamarbeit, vergleichbar mit einem Uhrwerk. Dazu gehören neben der Ärzteschaft, die einen eigenen Tarifvertrag hat, und der Pflegegruppe die Therapieberufe, die Funktionsdienste, die Servicekräfte, die Labore, die Transportdienste, die Beschäftigten in der Küche, Lagerdienste und auch das Verwaltungspersonal. Auch sie vermissen Pausen und machen fortwährend Überstunden. Sie springen in ihrer Freizeit ein, und auch sie gehen mit dem Gefühl nach Hause, den eigenen Ansprüchen nicht gerecht geworden zu sein. Sie kehren auch dem Arbeitsplatz Krankenhaus den Rücken zu. Wir werden all das nicht sofort korrigieren können, aber wir können heute entscheiden, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit der Übernahme der Kosten des Tarifvertrags Entlastung für die bislang nicht refinanzierten Berufsgruppen eine Investition in die Zukunft tätigt, nämlich in verbesserte Arbeitsbedingungen, in verbesserte Patientenversorgung sowie in einen verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten. So werden unsere Teilzeitkräfte und viele andere eher zurückkehren und vielleicht bleiben; das ist also eine gute Investition. Genau dafür bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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