Christian Dahm
Guten Morgen! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lehne, ich hätte gern mehr Interna aus Ihrer Regierungszeit erfahren und habe durchaus Interesse an internen Schriftstücken. (Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Heiterkeit – Zuruf von der FDP) Vielleicht lassen Sie uns einen kleinen Einblick nehmen; dann gucken wir uns das einmal gemeinsam an. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich habe große Sympathie für das Engagement bezüglich der Grundsteuer; das will ich hier ganz deutlich sagen. Schließlich ist die Grundsteuer – neben der Gewerbesteuer – eine relevante Steuer für unsere Kommunen; denn über ihre Höhe wird auch vor Ort entschieden. Spätestens nach der Gesetzesänderung im Bund ist die Grundsteuer auch für die Landespolitik relevant, da es nun die Möglichkeit der Länderöffnungsklausel gibt; das ist eben schon angesprochen worden. Knapp 4 Milliarden Euro haben die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr über die Grundsteuer eingenommen. Die Grundsteuer betrifft bei uns im Land Landwirtinnen und Landwirte, Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer und über die Nebenkosten natürlich auch Mieterinnen und Mieter. Das ist alles in allem mehr als ein Grund – da sind wir uns durchaus einig, Herr Kollege Witzel –, sich hier ausführlich mit dem Thema „Grundsteuer“ zu beschäftigen – vor allem mit der Frage, ob und, wenn ja, wie das Land von der Möglichkeit eines eigenen Landesmodells Gebrauch machen sollte. Ich kann mich gut daran erinnern, dass wir in der letzten Legislatur in mehreren Ausschüssen nachgefragt haben, wie die Haltung der Landesregierung ist. Letztendlich ist die Entscheidung gefallen, hier nicht von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich glaube nur, dass Sie damit ein bisschen spät kommen. Natürlich verstehe ich, woran das liegt bzw. gelegen hat. Das ändert allerdings nichts daran, dass der Zug der Erhebung für das Bundesmodell doch längst rollt und sogar schon richtig Fahrt aufgenommen hat. Denn seit Wochen bekommen die Grundbesitzer in ganz Nordrhein-Westfalen Briefe der Finanzverwaltung, in denen sie zur Mitteilung der notwendigen Informationen aufgefordert werden. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass dann, wenn Ehepartner gemeinsam Eigentümer sind, immer nur 30.06.2022 der Mann angeschrieben wird. Das finde ich äußerst bemerkenswert. (Zuruf von der SPD: Genau!) Bemerkenswert ist auch, dass ein verstorbener Ehepartner – auch der Mann – weiterhin angeschrieben wird. Das finde ich einen bemerkenswerten Vorgang. Der Minister wird das hier vielleicht gleich aufklären. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die Finanzverwaltung hat seit Monaten die Voraussetzungen für diese Abfragen und für die Umsetzung des Bundesmodells geschaffen. Es ist – von der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen – engagiert, motiviert und professionell gearbeitet worden, so wie wir es von unserer Finanzverwaltung auch kennen. Wir diskutieren heute, am 30. Juni, hier über ein alternatives Modell. Das ist genau einen Tag, bevor die ersten sogenannten Feststellungserklärungen von den Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder von den Eigentümerinnen und Eigentümern beim Finanzamt eingereicht werden. Denn morgen, am 1. Juli, beginnt der Zeitraum, in dem die Erklärungen beim zuständigen Finanzamt digital eingereicht werden können; die Frist läuft bis 31. Oktober. Daher kommt Ihr Gesetzentwurf, Kollege Witzel, so ehrenwert er ist, doch reichlich spät. Für uns als SPD ist klar: Jede Änderung der Grundsteuer – das haben wir immer sehr deutlich formuliert – muss aufkommensneutral für unsere Städte und Gemeinden sein. Für uns ist auch klar, dass Steuern immer dem Maßstab größtmöglicher Gerechtigkeit genügen müssen. In diesem Sinne werden wir gleich natürlich der Überweisung zustimmen. Wir freuen uns auf die Debatte. In der Debatte sollten wir weitere Fragen klären – beispielsweise, wie es mit der Umsetzung der Grundsteuer C aussieht. Das halte ich für ganz entscheidend. Denn mit diesem Instrument können Kommunen der Spekulation mit Grund und Boden etwas entgegensetzen. Und: Wie versetzt die Landesregierung die Finanzverwaltung in die Lage, Änderungen bei der Grundsteuer überhaupt umzusetzen? Denn uns erreichen Hilferufe aus den Finanzämtern aus dem ganzen Land, dass man sich von der Landesregierung im Stich gelassen fühle; mit der personellen Ausstattung sei diese Aufgabe kaum zu bewältigen; man fühle sich vor Ort in den Finanzämtern nicht ausreichend informiert und mitgenommen. Herr Minister Optendrenk, da kommt noch eine Aufgabe auf Sie zu, glaube ich. Denn da scheint einiges im Argen zu liegen. Darüber sollten wir dann auch in der Diskussion beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag
