Olaf Lehne
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dem Weg zum Redepult habe ich mir Gedanken gemacht, wie ich den Weg finde. Es ging hier immer geradeaus runter; das geht jetzt nicht mehr. Es gibt viele Veränderungen in diesem Hause. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf der FDP zum Grundsteuergesetz verwundert. „Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ hilft keinem Bürger. Wir haben dieses Land fünf Jahre lang verantwortungsvoll gemeinsam mit der FDP regiert. In den letzten Jahren waren wir uns darüber einig, dass wir kein eigenes Gesetzgebungsverfahren bezüglich der Grundsteuerreform anstoßen werden, (Ralf Witzel [FDP]: Nein! – Weitere Zurufe) weil die bürgerfreundliche Umsetzung des Bundesmodells den besten Weg für NRW darstellt. (Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Christian Dahm [SPD]) Ich darf darauf hinweisen, dass die FDP im Wahlkampf damit geworben hat, dass sie eigene Vorschläge gemacht hat. Mir lag nie ein Vorschlag vor. Es ist auch keiner bekannt gemacht und in diesem Haus diskutiert worden. (Zuruf: Unglaublich! – Christian Dahm [SPD]: Habt ihr denn gar nicht miteinander gespro- chen? – Weitere Zurufe) – Möchten Sie zuhören oder möchten Sie nicht zuhören? – Kaum befinden Sie sich in der Opposition, machen Sie eine 180-Grad-Wende und erklären das Gegenteil von dem, was Sie vorher erklärt haben. Wie wollen Sie dies den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens erklären? Durch diesen Gesetzentwurf haben Sie ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem. Der Zickzackkurs Ihrer Bundes-FDP schwappt nun offensichtlich auch nach Nordrhein-Westfalen durch. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie wissen, im Jahr 2018 festgestellt, dass die Reform der Grundsteuer notwendig sei, weil das bisherige Modell mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Ende 2019 hat der Bund das sogenannte Bundesmodell Landtag verabschiedet, das in allen Ländern Anwendung findet, in denen von der Länderöffnungsklausel kein Gebrauch gemacht wird. Für uns in Nordrhein-Westfalen steht fest, dass das Bundesmodell all unseren gesetzten Reformzielen gerecht wird. Es ist einfach, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer wenige und nicht komplexe Angaben machen müssen. Der Bürokratieaufwand bleibt der gleiche wie bei den anderen diskutierten Modellen; bei einem Einfamilienhaus ist im Vergleich zum hessischen Modell nur das Baujahr zusätzlich zu klären. Das Bundesmodell ist gerecht, weil die Bewertungsdifferenzierung sachgerecht erfolgt. Daraus ergibt sich eine ausgewogene Unterscheidung zum Beispiel zwischen Premium- und Randlagen sowie Altund Neubauten. Das Bundesmodell ist rechtssicher, weil es den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts folgt und somit eine verlässliche Planungsgrundlage darstellt. Das Bundesmodell benennt, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, den Belastungsgrund und bildet die Bemessungsgrundlagen für die Grundstücke in realitätsgerechten Relationen ab. Das Bundesmodell ist aufkommensneutral, da eine Aufkommensneutralität nach Durchführung der Grundsteuerwertfeststellung bis zur Erhebung der neuen Grundsteuer herstellbar ist. Die Vorteile des Bundesmodells sind also deutlich erkennbar, und die Mehrzahl der Länder wählt deshalb das Bundesmodell. Nordrhein-Westfalen hat bereits bei der Erstellung dieses Modells mitgewirkt und für deutliche Vereinfachungen gesorgt. Zudem bietet die Landesregierung gemeinsam mit den Finanzämtern zahlreiche Hilfestellungen für Grundstückseigentümer an und unterstützt sie bei der Steuererklärung. Zum Beispiel gibt es auf einer gesonderten Internetplattform eine Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten. Das von der FDP nun erst geforderte flächenbasierte Grundsteuermodell würde gleich große Grundstücke in unterschiedlichen Lagen gleich behandeln. Aus unserer Sicht ist das nicht gerecht. Einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmen wir zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
