André Kuper
Vielen Dank. – Demnach ist vorgeschlagen, Herrn Abgeordneten Hendrik Wüst zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zu wählen. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Die Landesverfassung sieht vor, dass die Wahl des Ministerpräsidenten ohne Aussprache erfolgt. Daher kommen wir unmittelbar zur geheimen Wahl. Ich bitte nun die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich nutze in der Zwischenzeit die Gelegenheit, Ihnen noch einige Hinweise zum Wahlverfahren zu geben. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den beiden Regierungsbänken. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl gesichert ist. Ihren Stimmzettel falten Sie bitte und werfen diesen bitte danach in die seitlich danebenstehenden Wahlurnen. Diese Anordnung ist vor-28.06.2022 gesehen, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abzuwickeln. Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die Ihnen ausgehändigten Kugelschreiber zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, andersfarbigen Kugelschreibern oder Stiften gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden. Ebenfalls als ungültig gewertet werden leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel. Gibt es zum Wahlverfahren noch Fragen oder Unklarheiten? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ich bitte Frau Stullich, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. (Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimmen ab.) Nachdem die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimmen abgegeben haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die aus organisatorischen Gründen im Empfangsraum des Präsidenten stattfinden wird. Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung vermutlich nicht lange dauern wird, bitte ich Sie, während der Unterbrechung den Plenarsaal nicht zu verlassen. (Die Stimmen werden ausgezählt.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Dem Landtag gehören 195 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 181 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 181, ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen stimmten mit „Ja“ 106, mit „Nein“ 74, es enthielt sich einer/eine. (Langanhaltender lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD – Die Abgeordneten von der CDU und den GRÜNEN erheben sich von ihren Plätzen. – Hendrik Wüst [CDU] nimmt Glückwünsche entgegen.) Landtag Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen damit den Abgeordneten Hendrik Wüst mit der nach Art. 52 Abs. 1 der Landesverfassung erforderlichen Mehrheit zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt hat. Herr Abgeordneter Wüst, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
