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Martina Machulla

CDU 16.05.2024 6:40 min Tagungsabschnitte 19/16

Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten - Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8 000 Euro anheben!

gestellt wurde, abgelehnt. <v UU>‑ Er ist nicht überflüssig, Herr Kollege, er ist nicht überflüssig. <v UU>Ich möchte einmal darstellen, in welchem Tempo Sie bzw. <v UU>Ihre Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete in Berlin arbeiten. Schon im letzten Jahr, nämlich am 25. <v UU>und 26. Mai, haben die Justizminister der Länder in ihrer 94. Konferenz die <v UU>Forderung erhoben, den Zuständigkeitsstreitwert für die <v UU>Amtsgerichte zeitnah ‑ auf dieses Wort lege ich viel Wert, und das <v UU>steht da auch so ‑ auf 8 000 Euro anzuheben und gleichzeitig weitere <v UU>streitwertunabhängige Zuständigkeiten für bestimmte Sachgebiete bei den <v UU>Amts- und Landgerichten zu schaffen. - So weit, so gut. <v UU>Das ist erst in zehn Tagen ein Jahr her. Am 7. Juni 2023 stellte ein <v UU>CDU/CSU-Kollege im Bundestag der Bundesregierung die Frage, wann diese <v UU>denn gedenke, der Forderung der Justizministerkonferenz nachzukommen <v UU>und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Was war die Antwort? <v UU>‑ Die Bundesregierung müsse die Details prüfen, und im Anschluss an <v UU>die Prüfung werde sie eine Entscheidung treffen. Was passierte danach? <v UU>‑ Nichts! Aus diesem Grund reichten wir als <v UU>CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag bereits am 15. September 2023 <v UU>eine Kleine Anfrage ein, um zu erfragen, ob mittlerweile ein <v UU>Ergebnis dieser Prüfung vorliege und wenn nicht, warum nicht. <v UU>Eine klare Antwort auf diese Frage blieb die <v UU>Landesregierung bislang schuldig. Angesichts dieser Untätigkeit haben <v UU>wir als CDU-Fraktion in diesem Landtag am 8. Februar 2024 ‑ ‑ ‑ Frau <v UU>Kollegin Machulla, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, der <v UU>Abgeordneten Camuz. Ich möchte erstmal zu Ende reden. <v UU>Dann. Am 8. Februar 2024 haben wir einen <v UU>Entschließungsantrag eingebracht mit dem Ziel, der Beschlussempfehlung der <v UU>Justizministerkonferenz nun nachzukommen und eine <v UU>Bundesratsinitiative zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes <v UU>zu starten. Unsere eigene Justizministerin hat <v UU>diesem Antrag im Rahmen der Justizministerkonferenz <v UU>jedenfalls zugestimmt. Hier aber wird der Antrag <v UU>offensichtlich durch Rot-Grün insoweit abgelehnt, als dass man der <v UU>Bundesregierung da keinen Dampf machen möchte. <v UU>Unser Antrag, der am 8. Februar eingebracht wurde, wurde nur einen <v UU>Tag später direkt an den Ausschuss für Rechts- <v UU>und Verfassungsfragen überwiesen. Frau Machulla, es gibt einen weiteren <v UU>Wunsch nach eine Zwischenfrage. Ich möchte meine Rede zu Ende halten <v UU>und werde keine Zwischenfrage zulassen. <v UU>Dann ist das aber keine Zwischenfrage mehr. <v UU>Dann, Frau Camuz, gibt es die Möglichkeit einer Kurzintervention. <v UU>Dort beantragten wir bereits am 21. Februar 2024 eine Unterrichtung <v UU>durch die Landesregierung. Diese Unterrichtung ließ dann jedoch <v UU>auf sich warten und erfolgte erst am 3. Mai, also zehn Wochen oder <v UU>zweieinhalb Monate nach der Antragstellung. Die Unterrichtung im Ausschuss <v UU>erfolgte am 16. Mai. Dann erfolgte die <v UU>Beratung im Ausschuss. Und was haben <v UU>die Regierungsparteien getan? - Sie haben <v UU>empfohlen, den Antrag abzuweisen. ‑ Genau. <v UU>Sie müssen sich fragen, warum ich den Ablauf der Angelegenheit hier so <v UU>dezidiert darstelle. Das wäre jetzt <v UU>auch meine Frage gewesen. Das möchte ich Ihnen gerne mitteilen. Sieht man sich nämlich den zeitlichen <v UU>Ablauf an, so wird das ganz deutlich. Warum macht man das? <v UU>- Weil es eine politische Taktik ist, die die Trägheit und <v UU>Verzögerungstaktik, die dahinter steht, ganz deutlich aufzeigt. <v UU>Man kann doch nicht ein Jahr brauchen, um einen <v UU>Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen! <v UU>Tatsache ist aber, dass das Wort „zeitnah“ von Ihren Fraktionen <v UU>offenbar völlig anders interpretiert wird als von unseren. „Zeitnah“ heißt, dass eine Handlung <v UU>oder ein Ergebnis innerhalb einer angemessenen Zeit und nicht <v UU>unangemessen verzögert erfolgen bzw. vorgelegt werden soll. <v UU>Ein Jahr ist in diesem Zusammenhang sicherlich alles andere <v UU>als eine Nicht-Verzögerung. Aber immerhin, insoweit ‑ das möchte <v UU>ich klarstellen ‑ hat sich die Ampel durch unser Tun in Niedersachsen <v UU>offensichtlich so weit unter Druck gesetzt gefühlt, dass endlich etwas <v UU>passiert, dass sie am 6. März zumindest einen Referentenentwurf <v UU>rausgehauen hat. Davon haben wir in der Unterrichtung <v UU>allerdings nichts erfahren, das haben wir selbst recherchiert. Sehr geehrte Kolleginnen und <v UU>Kollegen, mehr als der Referentenentwurf ist immer noch <v UU>nicht da. Aber immerhin ist dadurch deutlich <v UU>geworden: CDU wirkt, auch in der Opposition. Uns reicht der <v UU>Referentenentwurf aber nicht. Ein Jahr nach Antragstellung einen <v UU>Referentenentwurf auf den Weg zu bringen ‑ danach ist nichts Weiteres <v UU>passiert; wir haben es auch nicht erwartet ‑, ist immer <v UU>noch kein Ergebnis. Wir fordern Sie also auf: Wenn Sie es <v UU>ernst meinen, dass der Eingangsstreitwert bei den Gerichten <v UU>verändert werden soll, dann stimmen Sie zu, dass wir diese <v UU>Bundesratsinitiative auf den Weg bringen! <v UU>Wir wollen ein Ergebnis und nicht lediglich Worte wie „wir wollen das <v UU>auch“ - und dann passiert wieder nichts. <v UU>Soll es jetzt noch ein Jahr dauern, bis der Referentenentwurf zu einem <v UU>Gesetz wird? Darauf wollen wir nicht warten. <v UU>Insoweit stellen wir unseren Antrag wie eingereicht zur Abstimmung und <v UU>fordern die regierungstragenden Fraktionen auf, wenn sie ihre Worte <v UU>ernst meinen, diesem zuzustimmen.

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