Marten Gäde
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wirken Gesetze auf den ersten Blick etwas technisch: ein paar Änderungen zum Ausführungsgesetz SGB VIII, Anpassung bei Ausschüssen, eine Regelung zu Schließzeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag. Aber wer ganz genau hinschaut, erkennt: Hier geht es nicht nur um reine Verwaltungstechnik. Hier geht es um die Fragen, wer in der Kinder- und Jugendhilfe gehört wird, wer mitreden kann, wer seine Erfahrungen einbringt und ob unsere Strukturen zu den Lebensrealitäten junger Menschen passen. Denn Kinder- und Jugendhilfe lebt nicht allein von Zuständigkeiten sie lebt von Perspektiven, von Fachlichkeit, von Beteiligung, von Menschen, die wissen, was junge Menschen brauchen, weil sie mit ihnen arbeiten, weil sie sie begleiten oder weil sie selbst betroffen sind. Und genau deswegen ist dieser Gesetzentwurf richtig. Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz hat der Bund klare Impulse gesetzt: mehr Beteiligung, mehr Inklusion, mehr Selbstvertretung. Niedersachsen setzt diese Impulse jetzt landesrechtlich um. Die Jugendhilfeausschüsse und der Landesjugendhilfeausschuss werden vielfältiger. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse werden verbindlich eingebunden. Junge Menschen mit Behinderung und Fragen der Eingliederungshilfe werden stärker berücksichtigt. Expertise aus Schulsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung kommen stärker an den Tisch. Das ist richtig; denn Jugendhilfe darf nicht nur über junge Menschen reden, sie muss mit ihnen reden! Gerade die Einbindung selbstorganisierter Zusammenschlüsse ist mehr als ein formaler Schritt. Sie verändert den Blick, sie bringt Erfahrungen in die Gremien, die dort oft nur am Rande vorkommen. Sie macht deutlich: Beteiligung ist kein freundliches Angebot von oben, Beteiligung ist ein Recht. Auch die Freie Wohlfahrtspflege unterstützt die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich. Sie macht aber ebenfalls deutlich: Inklusion muss auf allen Ebenen mitgedacht werden. Wenn wir im Landesjugendhilfeausschuss Expertise zur Inklusion und Eingliederungshilfe verankern, dann ist es nur folgerichtig, auch auf kommunaler Ebene genau hinzuschauen; denn die konkrete Jugendhilfeplanung findet vor Ort statt. Dort entscheidet sich, ob Angebote erreichbar sind. Dort entscheidet sich, ob junge Menschen mit Behinderung wirklich mitgedacht werden. Dort entscheidet sich, ob Inklusion Praxis wird. Deshalb ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt. Ein zweiter zentraler Punkt ist die Umsetzung des Ganztagsfördergesetzes. Ab dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter schrittweise. Das ist ein großer familienpolitischer Fortschritt. Es geht um Verlässlichkeit für Eltern, es geht um bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und es geht um gute Bildungs- und Teilhabechancen für unsere Kinder. Der Anspruch besteht grundsätzlich an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Gleichzeitig erlaubt das Bundesrecht den Ländern, Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien zu regeln. Und Niedersachsen nutzt genau diesen Rahmen. Das ist sachgerecht; denn wir brauchen Verlässlichkeit für Familien, aber auch praxistaugliche Lösungen für Träger und Kommunen. Niedersachsen verzichtet bewusst darauf, landesweit starre Schließzeiten vorzugeben. Wir lassen den Kommunen die Freiheit - und das aus Respekt vor der kommunalen Realität. Das Flächenland Niedersachsen ist eben vielfältig. Hannover ist nicht das Harlingerland, Braunschweig ist nicht Barsinghausen, und Alfeld ist nicht das Cuxland. Kommunen kennen ihre Strukturen, ihre Trägerschaft und ihre Bedarfe vor Ort am besten. Deshalb ist kommunaler Gestaltungsspielraum kein Problem, sondern Teil der Lösung. Gleichzeitig dürfen wir aber auch die Sorgen aus der Anhörung nicht vom Tisch wischen. Ja, die Sorge vor einem Flickenteppich wurde geäußert. Aber die Antwort darauf kann nicht sein, jedes Detail zentral in Hannover vorzuschreiben. Die Antwort muss sein: klare rechtliche Leitplanken für eine verlässliche Planung vor Ort. Wichtig ist auch: Wenn Einrichtungen schließen, bleibt der örtliche Träger in der Verantwortung. Das ist der entscheidende Punkt. Der Rechtsanspruch darf nicht nur auf dem Papier stehen, er muss im Alltag der Familien ankommen. Dieser Gesetzentwurf zeigt insgesamt: Niedersachsen setzt das Bundesrecht nicht nur technisch um. Niedersachsen gestaltet mit Beteiligung, mit Praxisnähe, mit Blick auf die Familien, Kommunen, Träger und auf die jungen Menschen. Wir stärken Beteiligung, wir stärken Inklusion, wir stärken die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung:
