Christoph Plett
Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes stärken - Verfassungsschutzgesetz grundlegend reformieren
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Innenministerin hat vor einem Jahr einen längst überfälligen Gesetzentwurf angekündigt. Dieser liegt aber immer noch nicht vor, meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl die Sicherheitslage mehr als angespannt ist. Unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner hat in der gestrigen Debatte der Regierung einen Handlungspakt in Sachen Sicherheit angeboten. Diesen will ich heute im Einzelnen begründen, und ich will beschreiben, wie es weitergehen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schutzversprechen des Staates gegenüber seinen Bürgern, in Sicherheit zu leben, wurde in der rechtswissenschaftlichen Diskussion einmal mit „Grundrecht auf Sicherheit" Zusammengefasst. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hat dieses Grundrecht auf Sicherheit aufgegriffen und es zur Grundlage der Verbesserung der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland gemacht. Ich will einige Punkte aus unserem Entschließungsantrag aufgreifen, um deutlich zu machen, dass dieses Verfassungsschutzgesetz bisher an manchen wesentlichen Dingen scheitert. Erstens. Wir wollen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität als Aufgabe des Verfassungsschutzes in das Gesetz aufnehmen. Ich will hierzu zwei Beispiele nennen. Das ist die Bekämpfung der Clankriminalität, das sind aber auch Fragen des Überschwappens der Mafia aus den Niederlanden im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Cannabiskonsums. Auch diese Dinge müssen durch den Verfassungsschutz mit beobachtet werden. Ein zweiter Punkt - und das betone ich - ist die Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung. Sie wurde zum 1. November 2016, zur Zeit einer rot-grünen Landesregierung, abgeschafft. Bei der Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung haben wir zwei Dinge - Planken - zu bedenken. Auf der einen Seite muss dem Staat die Möglichkeit gegeben werden, konspirative Treffen auch in Wohnungen zu überwachen, und auf der anderen Seite müssen wir Regelungsfragen zum Umgang des Kernbereichs privaten Lebens klären. Hier will ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz folgende Formulierung schon beinhaltet - dies ist also schon Gesetzeslage -: „Eine Überwachung höchstpersönlich genutzter Räume ist unzulässig." Eine ähnliche Formulierung kann auch in unser Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz aufgenommen werden. In dieser Situation will ich auf eine Berichterstattung zurückgreifen. Frau Camuz, Sie sind in der Braunschweiger Zeitung vom 13. August wie folgt zitiert worden: „Die Grenze zwischen radikaler Systemkritik und Verfassungsfeindlichkeit muss meines Erachtens schärfer herausgearbeitet werden." Das wird uns im gesamten Prozess dieser Gesetzesnovellierung begleiten. Wir müssen auf der einen Seite Sicherheit mit dem Ordnungsrecht Verfassungsschutzgesetz organisieren und auf der anderen Seite auch das, was ich gerade formuliert habe, die Regelung, die Klärung zum Umgang des Kernbereichs des privaten Lebens, genau austarieren. Denn eines ist ganz sicher: Der Verfassungsschutz ist unser Instrument zur Herstellung innerer Sicherheit, und wir bewegen uns in den Planken, die uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Darüber wird natürlich nicht zu diskutieren sein. Ich will einen weiteren Punkt aus den 23 Punkten, die wir vorschlagen, herausgreifen. Das ist der Austausch von Daten zwischen den Sicherheitsbehörden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir überlegen, welche Konsequenzen die NSU-Untersuchungsausschüsse gezeitigt haben. An einem Problem, das wir in diesen Untersuchungsausschüssen analysiert haben, zeigt sich eindeutig: Der Austausch von Daten zwischen den Sicherheitsbehörden muss ausgebaut werden. Ich will daran erinnern, dass es mit der Syrien-Datei schon eine solche Möglichkeit gibt. Was hat es damit auf sich? Diese Syrien-Datei bezieht sich auf hier Lebende, die nach Syrien ausreisen und sich dort dem IS zum Kämpfen zur Verfügung stellen wollten. Sie ist angelegt worden, um unter den Sicherheitsbehörden den Kreis derjenigen, die ausreisen, klar zu definieren. Das ist allerdings bisher nur auf unsichererer Rechtsgrundlage erfolgt. Vor diesem Hintergrund sagen wir: Das kann nicht sein; auf unsicherer Rechtsgrundlage kann ein Verfassungsschutz nicht arbeiten. Deswegen wollen wir hier Rechtssicherheit herstellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist das verdeckte Mithören und Aufzeichnen des gesprochenen Worts mithilfe von technischen Mitteln außerhalb von Wohnungen. Auch diese Möglichkeit hat der Verfassungsschutz zurzeit nicht. Wir wollen mit ihr Effektivität im Handeln des Verfassungsschutzes erreichen. Ein weiterer Punkt ist die Ortung von Mobilfunkgeräten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nur darauf hinweisen: In den Verfassungsschutzgesetzen Bayerns, Hessens, des Saarlandes und Baden-Württembergs ist die Möglichkeit der Ortung von Mobilfunkgeräten schon jetzt geregelt. An diesem Beispiel will ich es noch einmal deutlich machen: Zurzeit besteht nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz nicht die Möglichkeit, effektiv zu handeln. Ich habe es wie folgt zusammengefasst: Dies ist eine Kastration der vorhandenen Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass das, was wir mit dem Antrag vorgestellt haben, dem Verfassungsschutz weitere Möglichkeiten zur Aufklärung geben wird. Ich habe eben gesagt, dass es um die Planken zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft und dass es in dieser Hinsicht um Klarstellung geht. Wir müssen die außerordentlichen Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich immer wieder beachten, und - das ist meine Kritik an Ihrer Äußerung, Frau Camuz - wir müssen dem Verfassungsschutz erst einmal die Mittel zur Verfügung stellen, um den Sachverhalt aufzuklären, was dann zu einer Differenzierung dieser Planken, die ich gerade genannt habe, führen kann. Ein nächster Punkt ist die Einführung der Quellen-TKÜ, also die Überwachung der Telekommunikationsdaten. Das heißt, die Kommunikation wird erfasst, bevor sie verschlüsselt wird oder kurz bevor sie wieder entschlüsselt wird. Wir brauchen eine Rechtsgrundlage für die Möglichkeiten, die die TKÜ bietet, nicht in anderen Gesetzen, sondern im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Überlegung in unserem Entschließungsantrag ist die Kontostammdatenabfrage. Diese ist im Gesetz schon geregelt. Doch nach meiner Kenntnis handelt es sich nur um eine Bestandsabfrage, also eine Abfrage darüber, wer verfügungsberechtigt über das Konto ist und ob weitere Personen über dieses Konto verfügungsberechtigt sind. Das wollen wir erweitern, sodass auch eine Verlaufsabfrage durchgeführt werden kann, sodass der Verfassungsschutz also die Möglichkeit erhält, abzufragen, an wen Zahlungen gehen und welche Beträge von wem eingezahlt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend will ich darauf hinweisen, dass es einen Bericht einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz auf Bundesebene gibt. Diese Arbeitsgruppe hat einen Rahmen zum harmonisierten, mit wirksamen Befugnissen ausgestatteten Verfassungsschutzamt erarbeitet. Genau diese Möglichkeiten wollen wir mit diesem Entschließungsantrag in die Diskussion einbringen und mit der Aufforderung verbinden, dass wir die Fragen der Sicherheit nicht nur im Ordnungsrecht, nicht nur im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz, verorten, sondern auch mit Demokratieförderung, Demokratiewertung und dem Werben für unseren Rechtsstaat verbinden. Denn ohne das werden wir es nicht schaffen. In diesem Sinne: Ein gutes Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz ist machbar. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
