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Falko Mohrs

11.12.2024 8:49 min Tagungsabschnitte 19/21

Absturzgefährdete Fassaden, eindringendes Regenwasser, Sanierungsstau im Gebäudebestand der niedersächsischen Hochschulen - beeinträchtigt schadhafte Bausubstanz Forschung und Lehre?

Vorweg auch an dieser Stelle herzlichen Dank für den Tausch der Tagesordnungspunkte, sodass wir die beiden Dringlichen Anfragen, die wir jetzt beraten, auf den heutigen Tag verlegen konnten. Ich komme zur Beantwortung. Der Sanierungsstau im Hochschulbau, auf den sich diese vermeintlich dringliche Anfrage bezieht, ist kein neues und auch kein niedersachsenspezifisches Phänomen. - Vielleicht warten Sie mehr als den ersten Halbsatz ab, bevor Sie dazwischenrufen. Dann beantworte ich Ihre Fragen entsprechend. Lassen Sie mich daher im Folgenden den Hintergrund erläutern, um das Problem in den Gesamtkontext einzuordnen. Seit der Föderalismusreform im Jahre 2007, mit der die Aufgabe des Hochschulbaus und damit letztendlich auch die finanzielle Lastentragung hierfür auf die Länder übergegangen ist, haben alle Bundesländer mit den Herausforderungen des aufwachsenden Sanierungsstaus zu kämpfen. Mit der nahezu zeitgleich eingeführten Schuldenbremse, die den Ländern Investitionen in ihre Infrastruktur erheblich erschwert, verschärfte sich der Sanierungsstau zusehends - dies auch vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Hochschulgebäude auch in unserem Land, in Niedersachsen, aus derselben Phase, nämlich aus den 60er- und 70er-Jahren stammt. Diese Gebäude, die seinerzeit durch ihre kompakte Bauweise hochmodern waren, sind entsprechend heute allesamt 50, 60 oder mehr Jahre alt. Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen, teils gibt es auch zusehends substanzbedingte Herausforderungen. Aufgrund ihrer kompakten und integralen Bauweise damals modern, heute aber eine Herausforderung sind sie oft nur schwer und teuer, teilweise gar nicht wirtschaftlich sanierbar. Die Probleme liegen außer in der überalterten Baukonstruktion beispielsweise in gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik und den Brandschutz. Auch sind regelmäßig Schadstoffe anzutreffen, die im Rahmen der Sanierung aufwendig und kostenintensiv beseitigt werden müssen. Weiterhin müssen die Gebäude zur Einhaltung der verschärften Vorgaben zum Klimaschutz ertüchtigt werden. Im Jahr 2019 hatte die Landeshochschulkonferenz die von Ihnen genannte Kommission zur Situation des Hochschulbaus in Niedersachsen unter Vorsitz des damaligen Generalsekretärs der VolkswagenStiftung, Professor Krull, eingerichtet. Die Ergebnisse wurden im März 2020 vorgestellt. In dem Bericht wird der Sanierungsstau auf 4,3 Milliarden Euro ohne energetische Sanierung und ohne den medizinischen Hochschulbau beziffert. Diese Zahlen beruhen auf Selbsteinschätzungen der Hochschulen; sie waren die wesentliche Grundlage für diesen Bericht. Neben der Forderung nach einer substanziellen Erhöhung der Finanzmittel für den Hochschulbau ergaben sich weitere Empfehlungen der Kommission im Hinblick auf die Optimierung und Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen, die seitdem im Wesentlichen von MWK und MF verfolgt wurden und werden. So war eine Empfehlung, die Wertgrenze für sogenannte Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten anzuheben, um den Hochschulen eine schnellere Realisierung von Maßnahmen zu ermöglichen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir in dieser Legislaturperiode umgesetzt; eine unbefristete Anhebung auf 6 Millionen Euro ist erfolgt. In den Jahren 2021/2022 hat sich auch der Wissenschaftsrat mit dem Thema befasst und in einem entsprechenden Positionspapier „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030" den bundesweiten Bedarf für den Hochschulbau auf rund 60 Millionen Euro beziffert; ich komme gleich darauf zurück. Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Ihrer ersten Frage: Wie bereits ausgeführt, wurde der Finanzbedarf für den allgemeinen Hochschulbau mit den Einschränkungen, die ich erwähnte in dem betreffenden Gutachten auf insgesamt 4,3 Milliarden Euro beziffert. Als weiterer Anhaltspunkt für den Sanierungsbedarf in Niedersachsen kann ich habe sie eben erwähnt die Schätzung des bundesweiten Bedarfs auf 60 Milliarden Euro herangezogen werden. Über den Königsteiner Schlüssel könnte man davon einen Anteil Niedersachsens in Höhe von 6 Milliarden Euro ableiten. Das passt durchaus zu der vorigen Schätzung, weil diese Schätzung unter anderem auch den energetischen Sanierungsbedarf enthält. Für eine weitergehende, umfassende und detaillierte Erfassung der tatsächlichen Sanierungsbedarfe müssten über 1 000 Hochschulgebäude in Niedersachsen begangen, begutachtet und technisch-baulich bewertet werden, und die Kosten müssten im Einzelfall ermittelt werden. Derartige Untersuchungen sind entsprechend kostenintensiv und langwierig und deswegen nach unserer Auffassung im Moment nicht das erste Mittel, das notwendig ist. Aktuell erfolgt deswegen die Priorisierung für jede Hochschule durch die jeweilige Hochschule, weil sie ihre Bedarfe genau kennt. Sie meldet ihre Topprioritäten an das Land Niedersachen. Ein weiterer Schwerpunkt im Hochschulbau sind die Forschungsbauten gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes. Sie sind ein wesentlicher Teil der Forschungsinfrastruktur der Hochschulen. Bis 2027 sind Forschungsbauten in einer Größenordnung von 286 Millionen Euro in der Planung oder im Bau. Zu Ihrer zweiten Frage: Für Sanierungen von Bestandsgebäuden inklusive Bauunterhaltung sowie für Neubauten im allgemeinen Hochschulbau ohne die Hochschulmedizin werden vom Land zwischen 2021 und 2028 pro Jahr ungefähr 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 298 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „energetische Sanierung", die auf die Jahre bis 2028 aufgeteilt werden. Wir mobilisieren also im Rahmen dessen, was haushalterisch möglich ist, auch weitere Finanzmittel. Hinzu kommen die 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für den medizinischen Hochschulbau, die derzeit einige von Ihnen haben persönlich den Spatenstich in Göttingen letzte Woche mitverfolgt in die notwendige Neuaufstellung der Universitätsmedizin Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover fließen. Sicherlich werden die Mittel in dieser Höhe nicht ausreichen, um den Sanierungsstau vollständig abzubauen und gleichzeitig hinreichend Spielraum für weitere zukünftige Entwicklungen an den Hochschulen zu schaffen. Außerdem zeichnen sich aufgrund der Nachwirkungen der Coronakrise sowie des sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangel auch zunehmend Probleme bei der Planung und Realisierung der Maßnahmen und entsprechend im Mittelabfluss ab. Dies hat zur Folge, dass derzeit nicht alle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fristgerecht vollständig verausgabt werden können. Daher liegt ein weiterer Schwerpunkt der Bemühungen von uns als Landesregierung wie bereits ausgeführt und ebenfalls im sogenannten Krull-Gutachten empfohlen auf der Optimierung und Verschlankung der Verfahren und Prozesse, um Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen zu beschleunigen. So ist beispielsweise die Wertgrenze für KNUE-Maßnahme ich hatte es erwähnt entsprechend erhöht worden. Wir haben mit dem Haushaltsplan für 2025 durch Umschichtung der Mittel erreicht, dass den Hochschulen mehr Mittel für die kleinen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit komme ich zur Beantwortung Ihrer dritten Frage. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen im Landeshaushalt künftig alle Ausgaben auf ihren quantitativen Beitrag zu Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen analysiert werden. Dafür wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2025 erstmalig auch die Ausgaben für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung quantifiziert und besonders gekennzeichnet. Dabei wird in drei Arten von Ausgaben unterschieden: erstens ausschließlich im Zusammenhang mit dem Klimaschutz stehende Ausgaben, zweitens Ausgaben, die ausschließlich im Zusammenhang mit Klimafolgeanpassungen stehen, und drittens Ausgaben, die mit beiden Zwecken im Zusammenhang stehen. Zur Ermittlung der mit Bau- und Sanierungsausgaben verbundenen Anteile für den Klimaschutz das, was ich soeben unter 1. erklärt hatte wurde seitens des zuständigen Finanzressorts empfohlen, dass wir für alle Baumaßnahmen egal ob KNUE oder GNUE und die Bauunterhaltung einen Anteil in Höhe von 20 % der Ausgaben anzunehmen haben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt die Kollegin Schülke. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister Mohrs! Der rot-grüne Koalitionsvertrag verspricht die Etablierung eines Hochschulbauplans 2035.

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