Julia Retzlaff
18. Eingabenübersicht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lese den Wortlaut der Petition einmal vor: „Wir fordern zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit die Festlegung eines bindenden maximalen Schlüssels zwischen unterzubringenden Geflüchteten und Einwohnenden in den Gemeinden/Ortsteilen in Niedersachsen." Hintergrund der Petition ist, dass seitens der Landesaufnahmebehörde LAB NI geprüft wird, einen ehemaligen Truppenübungsplatz in Ehra-Lessien als Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 700 Geflüchtete auszubauen. Ich finde das Anliegen der Petenten nachvollziehbar. Auch wenn die eigentliche Versorgung der Geflüchteten in der jeweiligen Unterbringung der Landesaufnahmebehörde stattfindet, sollen sie doch auch die Infrastruktur ihres Umfeldes nutzen können. Dafür darf die vorhandene Struktur nicht überfordert werden. So habe ich mich sowohl mit einer Urheberin der Petition als auch mit dem Innenministerium in Verbindung gesetzt, um auszuloten, welches Votum hier angebracht ist. Und ich glaube, da unterscheiden wir uns tatsächlich auch in der Findung des Votums, Herr Kühnlenz. Es geht in dieser Petition nicht darum, einen generellen Verteilungsschlüssel für Kommunen zu finden, sondern der Hintergrund ist eben, dass es auch um einen Verteilungsschlüssel bei der Errichtung und Ausweitung von Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen geht. Das ist ein Unterschied. Es gibt in Niedersachsen ja auch schon einen Verteilungsschlüssel für Kommunen, wenn Geflüchtete aus Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden. Deshalb, glaube ich, haben Sie die Petition im Ganzen nicht ganz richtig nachvollzogen. Während im Fall der Weiterleitung Geflüchteter aus Erstaufnahmeeinrichtungen zur direkten Unterbringung in den Kommunen bereits ein Verteilschlüssel unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl der Gemeinden besteht, ist eine solche Regelung jedoch für die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen nicht vorgesehen und leider, wie es sich zeigt, in der Realität auch nicht pauschal umzusetzen. Dennoch setzt das Land alle Hebel in Bewegung, um eine angemessene und faire Verteilung auch über die Erstaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall hat sich die LAB NI nach meiner Einschätzung konstruktiv mit der betreffenden Gemeinde über die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der betreffenden Liegenschaft auseinandergesetzt. Mittlerweile liegt ein Konzept des Landkreises Gifhorn vor, um die Liegenschaft als kommunale Gemeinschaftsunterkunft mit 250 Plätzen sowie als Evakuierungsunterkunft mit 400 Plätzen für den Katastrophenfall zu nutzen. Hierzu stehen das Land und der Landkreis aktuell im Austausch. Da nicht auszuschließen ist, dass es künftig zu Situationen kommt, in denen wir in Niedersachsen noch weitere Aufnahmekapazitäten für Sammelunterkünfte über die bereits bestehenden bis zu 18 500 Plätze benötigen, müssen wir als Land handlungsfähig bleiben. Eine Festlegung von Verteilungsschlüsseln ist daher pauschal nicht anzustreben. Eine Auswahl von Standorten ist vielmehr mit Augenmaß nach Machbarkeit und den Gegebenheiten der infrage kommenden Liegenschaften vorzunehmen. Wir bleiben daher bei unserem Votum „Sach- und Rechtslage". Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff.
