Jens Nacke
Für eine bessere Versorgung mit Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - niedersächsische Interessen im NDR wahren!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Medienlandschaft und der Rundfunk unterliegen einem rasanten Wandel. Informationen erreichen die Mediennutzerinnen und Mediennutzer auf sehr unterschiedlichen Übertragungswegen und über sehr unterschiedliche Endgeräte. Das eigene Smartphone steigt in der Bedeutung, das klassische Fernsehen in gemeinsam genutzten Wohnräumen tritt in den Hintergrund. Der Konsum von Unterhaltungsangeboten wie Filmen oder Serien erfolgt zunehmend in nonlinearen Mediatheken oder bei Streaming-Diensten. In den sogenannten sozialen Medien verschwimmen die Grenzen zwischen Unterhaltung, Information und Kommunikation von Bewegtbild und Text. Die individuelle Auswahl aus den Angeboten überwiegt inzwischen gegenüber dem gemeinsamen Medienerlebnis, häufig genug unterstützt durch die technische Beschränkung aufgrund des eigenen Konsumverhaltens. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in dieser neuen Medienlandschaft seinen Platz und eine wichtige Aufgabe. Auch in den neuen Formen der Mediennutzung braucht es Angebote, die unabhängig vom marktwirtschaftlichen Druck zur Verfügung gestellt werden können, weil sie ansonsten aufgrund eines hohen Herstellungsaufwandes oder eines nur geringen Konsuminteresses nicht produziert werden können. Die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen dabei auch auf allen Plattformen zu finden sein, auch wenn diese von privaten Anbietern zur Verfügung gestellt werden - keine leichte Aufgabe, mit der sich die verantwortlichen Personen in den Sendern und die Gremien schon jetzt jeden Tag befassen. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein großes Problem. Um sich auf den schnellen Wandel in der Medienwelt einstellen zu können, bräuchte es moderne gesetzliche Regelungen über seine Aufgaben und seine Struktur. Leider haben sich die Länder in diesem Punkt als unfähig erwiesen, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Und das geht insbesondere zulasten Niedersachsens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion legt heute zwei Anträge vor, damit wir uns mit diesen wesentlichen Fragen im Parlament und in den Ausschüssen befassen. Die Anträge richten sich an unterschiedliche Adressatenkreise. Im ersten Antrag geht es um die ständige Frage nach der Angemessenheit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Höhe des Rundfunkbeitrages. Dieser Antrag richtet sich an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in der Rundfunkkommission. Der Ministerpräsident wäre hier aufgefordert, die Interessen des Landes Niedersachsen klarer zu vertreten. Ich will versuchen, die Problemlage zu erklären. Der Finanzbedarf eines jeweiligen Senders ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag. Dieser Auftrag wird von den jeweiligen Landesgesetzgebern bestimmt. Für Niedersachsen ist das der NDR-Staatsvertrag, der vom Landtag beschlossen wird. § 3 regelt die Landesprogramme der Landesfunkhäuser, also auch die niedersächsischen Angebote. Ein landesweites Hörfunkprogramm ist darin vorgesehen, für uns also NDR 1 mit Regionalfenster, des Weiteren ein Regionalprogramm im Fernsehen, also „18:00 Uhr“ und „Hallo Niedersachsen“, insgesamt 45 Minuten. - Mehr nicht. Für alle vier Vertragsländer gelten die gleichen Regelungen. Es wird nicht zwischen dem großen Niedersachsen und den kleineren Vertragsländern unterschieden. Die Versorgung der 8 Millionen Niedersächsinnen und Niedersachsen ist daher zwangsläufig schlechter als die der Bürgerinnen und Bürger in den anderen Vertragsländern. Das Gesetz über den Hessischen Rundfunk sieht beispielsweise in § 2 allein für Hessen sechs Hörfunkprogramme und ein Drittes Programm vor. Nehmen wir als Beispiel das größere Baden-Württemberg. § 3 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk: zwei Landeshörfunkprogramme, eines mit informationsbetontem Angebot - SWR 4 -, eines, das der Darstellung der Regionen dient - SWR 1 -, beides für Baden-Württemberg. Mindestens 30 % des gemeinsamen Fernsehprogramms - das sind etwa drei Stunden - sind ebenfalls nur für Baden-Württemberg. Nordrhein-Westfalen kennt neben den vielen landesweiten Angeboten elf unterschiedliche Lokalzeiten mit je 30 Minuten. Hierdurch wird der Auftrag aus § 4 des WDR-Gesetzes erfüllt, der regionalen Gliederung des Landes Rechnung zu tragen. So könnte ich alle Länder durchgehen. Kein Land ist schlechter mit landesspezifischen Angeboten versorgt als Niedersachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, regeln also die Länder in eigener Zuständigkeit die gesetzlichen oder staatsvertraglichen Aufgaben der Sendeanstalten. Die Kosten für diese Entscheidungen werden aber nicht durch die beitragspflichtigen Personen des jeweiligen Bundeslandes oder Sendegebiets getragen. Die Kosten werden, sehr vereinfacht gesagt, addiert und durch alle geteilt. Im Ergebnis bezahlen damit die Niedersächsinnen und Niedersachsen auch noch die bessere Versorgung in den anderen Bundesländern, die durch fremde Gesetzgeber festgelegt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese sogenannte Konzernbetrachtung der ARD ist unfair. Sie verhindert eine moderne Definition des Auftrags und den sparsamen Umgang mit den Finanzmitteln. Niedersachsen ist hier gefordert; denn Niedersachsen ist in diesem System der Verlierer. Dieses Verfahren kann aber nur durch eine gemeinsame Änderung der Verträge, also nur durch alle Bundesländer, geändert werden. Da einige Länder naturgemäß von dem System profitieren, haben sie an einer Änderung kein Interesse. Dies gilt insbesondere für Sender mit einem sehr kleinen Sendegebiet wie Radio Bremen oder den Saarländischen Rundfunk. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind nicht bereit, diesen Umstand länger hinzunehmen. Wir wollen eine Reform, die im Wesentlichen dem Gedanken folgt, dass die Kosten für eine gesetzgeberische Entscheidung von jenen getragen werden, die durch das entsprechende Parlament vertreten werden. Wir wollen keine Entscheidung mehr zulasten des niedersächsischen Gebührenzahlers, der niedersächsischen Zahlungspflichtigen. Wenn die niedersächsischen Interessen in diesen Vereinbarungen weiterhin nicht beachtet werden, muss das Land in letzter Konsequenz bereit sein, den Medienstaatsvertrag zu kündigen. Wie zu Beginn der Rede dargestellt, wäre der Zeitpunkt für Reformen besonders gut gewählt. Niedersachsen muss jetzt seine Interessen formulieren und seine Forderungen geltend machen. Die Reformunfähigkeit der Rundfunkkommission würde ansonsten dazu führen, dass die Struktur der Sender in die non-lineare Welt übertragen wird. Hieran knüpft der zweite Antrag an, der sich an die Staatsvertragsländer des NDR richtet. In Zukunft wird es nämlich nicht mehr entscheidend sein, Sendungen zu produzieren, die in einem Programm linear aneinandergereiht werden. Die Zukunft gehört dem Content. Produktion wird wichtiger als Programm. Journalistinnen und Journalistinnen in der Fläche, die Land und vor allem Leute kennen, werden den Unterschied ausmachen. Sie sind das Alleinstellungsmerkmal, das auch zukünftig die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wertvoll machen. Aus unserer Sicht bietet der Übergang der öffentlich-rechtlichen Angebote in die Welt der Plattformen und Mediatheken die Chance, die bestehende Benachteiligung Niedersachsens zu beseitigen. Wir möchten für die Zukunft eine Sichtbarkeit unseres Bundeslandes. Wir möchten Berichte in Bild und Ton aus allen Teilen Niedersachsens, die deutlich über die bisherigen Angebote hinausgehen. Wir möchten Reportagen aus Niedersachsen und fiktionale Angebote, die in Niedersachsen spielen. Wir möchten, dass niedersächsische Produktionsfirmen im ganzen Land profitieren. Und wir möchten eine Beteiligung niedersächsischer Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien des NDR, die der Größe des Landes im Sendegebiet gerecht wird. Herr Ministerpräsident, das ist auch möglich. Aber wir kennen Ihre Eigenart, Herausforderungen nur dann anzugehen, wenn es sich beim besten Willen nicht mehr vermeiden lässt. In dieser Frage gibt es eben kein Ministerium, das Ihnen die Arbeit abnehmen kann. Hier sind Sie selbst gefordert. Vertreten Sie die niedersächsischen Interessen. Kümmern Sie sich um eine angemessene Versorgung des Landes mit Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Lassen Sie die Chance, die sich für Niedersachsen bietet, nicht durch Untätigkeit verstreichen. Herzlichen Dank.
