Britta Kellermann
Genug Zeit verspielt: Wolfsmanagement jetzt verbessern - Rechtsrahmen anpassen - Verwaltungsvollzug erleichtern - Daten- und Managementlücken schließen
Vielen Dank, Herr Kollege Schmädeke. - Frau Kellermann möchte antworten. Bitteschön! Herr Schmädeke, ja, wir sehen das Schnellabschussverfahren weiterhin als EU-rechtskonform an. Das ist auch in den Gerichtsurteilen entsprechend hervorgehoben worden. Es ist aber so, dass in den Begründungen der Bescheide und auch im Einzelfall immer noch mal nachgeschärft werden muss. Es ist zum Beispiel so, dass die Gerichte gerügt haben, dass die Naturschutzverbände im Vorfeld der Entscheidungen keine Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Das sind die Gründe gewesen und nicht, dass das mit dem EU-Recht nicht vereinbar wäre. Daher auch meine Rede: Ja, wir müssen und können daran festhalten und müssen jetzt gucken, dass wir in Niedersachsen auch weiterhin auf diesem Weg bleiben. Wir klagen es jetzt quasi durch bzw. sammeln die Erfahrungen für alle anderen Bundesländer. Man muss auch einfach mal anerkennen, dass unsere grünen Ministerien da jetzt standhaft sind und bleiben und diesen Weg einfach mal weiterverfolgen. Das müsste ja eigentlich auch in Ihrem Sinne sein, wenn Sie das mit dem Herdenschutz wirklich ernst meinen und wenn Sie es wirklich ernst damit meinen, dass Sie den WeidetierhalterInnen Entlastung geben wollen. Also, man kann doch den einmal eingeschlagenen Weg nicht sofort verlassen! Vielen Dank, Frau Kollegin Kellermann. -
