Dr. Frank Schmädeke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gerd Hujahn! Vieles ist gesagt worden. Wasser ist immer wieder ein Thema, welches viel Sachlichkeit fordert. Deswegen nehme ich es vorweg: Nach vielen gemeinsamen Beratungen im Umweltausschuss ist eine sachorientierte Beschlussempfehlung entstanden, die deshalb über die Fraktionsgrenzen hinaus getragen wird, weil sie eine gerechte Balance zwischen zukunftsfähiger Wassernutzung, sozialer Verantwortung und wirtschaftlicher Vernunft schafft. - Das könnte es jetzt eigentlich gewesen sein. Geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch ein bisschen Historie: Bereits im Juni vergangenen Jahres habe ich hier das hat Gerd Hujahn eben auch gesagt für die CDU-Fraktion einen Antrag zur Änderung des Wassergesetzes eingebracht. Grund dafür war die NWG-Novelle vom September 2022, die dazu geführt hat, dass Sportvereine für die Bewässerung ihrer Sportplätze deutlich höhere Wasserentnahmegebühren zahlen mussten. Gerade für kleine und ehrenamtlich geführte Vereine war dies eine erhebliche Belastung. Ziel unseres Antrages war es, die Sportvereine zu entlasten, damit sie ihre wichtige gesellschaftliche Rolle ohne Gebührenerhöhung weiterführen können. Der nun zur Abstimmung stehende weitergehende Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sieht ebenfalls eine spürbare Entlastung der Vereine, die jährlich weniger als 5 000 m³ Wasser entnehmen, vor. Das ist ein richtiger Schritt für den Breitensport und für das Ehrenamt. Darüber hinaus sollen auch private Unternehmen entlastet werden, indem sie eine Ermäßigung von 11,8 % auf die Wasserentnahmegebühr erhalten. Diese schützt die Wirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen und sichert Arbeitsplätze in Niedersachsen, meine Damen und Herren. Die Ermäßigungen betragen rund 3 Millionen Euro jährlich. Im Vergleich zu den zu erwartenden 120 Millionen Euro Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr im Jahre 2025 ist dies eine moderate Entlastung, die wir uns leisten könnten und auch leisten sollten, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen zu sichern. Es ist erfreulich, dass Vorschläge aus unserem Antrag in den vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen aufgenommen wurden. Die CDU ist sehr zufrieden, dass wir hier so weitgehend auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind. Deshalb konnten wir unseren Antrag Herr Hujahn hat es gesagt zurückziehen. Beim nun vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen handelt es sich faktisch um einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Das kommt im Bereich Wasser häufiger vor und zeigt, dass wir an dieser Stelle das gleiche Ziel verfolgen: die Stärkung des Vereinssports und der niedersächsischen Wirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in Zeiten großer Herausforderungen ist es wichtig, dass wir als Politik kluge und wohldurchdachte Entscheidungen treffen, die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken und gleichzeitig für wirtschaftliche Stabilität sorgen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir genau ein solches Zeichen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung den richtigen Weg einschlagen - für unsere Sportvereine, für unsere Unternehmen und für eine zukunftsfähige Wassernutzung in Niedersachsen. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein starkes Signal der Zustimmung senden, ein starkes Zeichen für das Ehrenamt und den Breitensport in Niedersachsen! Gleichzeitig wollen wir unsere Wirtschaft unterstützen. Vielen Dank und auf eine gute Abstimmung!
