Christian Meyer
Kooperation statt Konfrontation: Fünf Jahre "Niedersächsischer Weg" - ein Erfolgsmodell für den Bund?
Herr Minister Meyer, bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wasserentnahmegebühr ist zweckgebunden für Zwecke des Wasserschutzes und Naturschutzes zu verwenden. Die genaue Aufteilung? Wir haben jetzt eine Maßnahme umsetzen können eine langjährige Forderung des Landvolks, und zwar die Stärkung der Trinkwasserkooperation. Die Sätze sind in den vergangenen 10 bis 15 Jahren nicht angefasst worden. Der OOWV und andere Wasserverbände geben den Landwirten Geld dafür, dass sie solche Kooperationen eingehen. Diese Mittel haben wir dieses Jahr um, ich glaube, 20 % aufgestockt. Dafür haben wir zusätzliches Geld genommen, aus der Wasserentnahmegebühr. Das kommt dann über die Wasserverbände durch zusätzliche Maßnahmen in Wasserschutzgebieten vor allem natürlich den Landwirten zugute. Zu den Gewässerrandstreifen. Wir rechnen damit, dass wir in wenigen Wochen eine Übersicht haben. Man kann noch bis zum, ich glaube, 31. März Zahlungen für die Gewässerrandstreifen an Gewässern zweiter und dritter Ordnung beantragen. Wahrscheinlich wird noch in diesem Jahr ein hoher zweistelliger Millionenbetrag für die Erschwernisausgleiche bei den Gewässerrandstreifen und andere fließen. Aber weil die Zahlungen für die Erschwernisausgleiche erst jetzt losgehen, kann ich das noch nicht beziffern. Es hängt ja auch davon ab, wie viele Landwirte Anträge stellen und wie viele Anträge von der Kammer bewilligt werden. Aber es wird schon ein zweistelliger Millionenbetrag sein, der für solche Ausgleichs- oder Naturschutzmaßnahmen von Landwirten fließen wird. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Kollege Dannenberg.
