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Uwe Dorendorf

CDU 27.01.2026 4:37 min Tagungsabschnitte 19/31

Heimischen Obst- und Gemüseanbau unterstützen - Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung zeitlich ausweiten

bitte! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eines klar sagen: Das Ziel, den heimischen Sonderkulturanbau zu stärken, genießt unsere volle Unterstützung. Obst- und Gemüseanbau sind arbeitsintensiv, sie sichern regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum. Die Ausgangslage ist bekannt: Deutschland ist bei einem Selbstversorgungsgrad von lediglich 18 bis 20 % bei Obst und von rund 37 % bei Gemüse in hohem Maße auf Importe angewiesen. Das hat klimatische Ursachen, aber eben auch wirtschaftliche. Höhere Standards, steigende Energie- und Betriebsmittelkosten und ein intensiverer internationaler Wettbewerb setzen unsere Betriebe unter erheblichen Druck. Eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung ist zu begrüßen. Diese Frage ist wichtig und berechtigt, denn verlässliche, kurzfristig einsetzbare Arbeitskräfte sind für die Ernte und die Verarbeitung von Sonderkulturen unverzichtbar. Aber und das ist der entscheidende Punkt der vorliegende Antrag der AfD ist inzwischen überholt. Er ist, glaube ich, aus 2024 - das ist ja nicht schlimm. Wir haben eigentlich damit gerechnet, dass Sie, sehr geehrte Kollegen von der AfD-Fraktion, Ihren Antrag vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf Bundesebene zurückziehen werden. Herr Dannenberg, Sie haben schon im letzten Jahr, im November, im Ausschuss gelobt, dass die Bundesregierung diesbezüglich bereits gehandelt hat. Sie haben gelobt, dass Sie wesentliche Forderungen Ihres Antrags nach zeitlicher Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung bereits auf Bundesebene in Bearbeitung sehen. Und in der Tat: Die Bundesregierung ist bereits tätig geworden. Von 2026 an können Saisonarbeitskräfte statt bislang 70 bis zu 90 Tage sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft beschäftigt werden. Der Deutsche Bundestag hat die entsprechende Änderung des Sechsten Sozialgesetzbuchs bereits verabschiedet. Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir danken der Bundesregierung dafür, dass sie zügig gehandelt hat, um die Rahmenbedingungen für die kommende Saison zu verbessern. Damit ist das Kernanliegen des AfD-Antrags bereits umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion im Ausschuss wie hier im Plenum klargemacht: Eine Zustimmung oder einen eigenen Antrag wird es nicht geben. Gleichwohl müssen wir ehrlich sein da stimme ich der Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes durchaus zu: Diese 90‑Tage-Regelung allein wird nicht ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit vollumfänglich wiederherzustellen. Auch der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse lässt sich damit wohl kaum erhöhen. Besonders belastend ist des Weiteren die deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro. Sie trifft den arbeitsintensiven Sonderkulturanbau ins Mark. Da wird die Ausweitung der Zeitgrenzen für eine versicherungsfreie Beschäftigung nur begrenzt helfen können. Wenn wir nicht aufpassen, importieren wir unser Gemüse bald nur noch aus Ländern, die von unseren Sozial- und Umweltstandards nur träumen. Das ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Was wir brauchen, ist ein ganzes Bündel ergänzender Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Sonderkulturanbaus. Viele davon sind auf Bundesebene bereits angelegt: Entbürokratisierung und praxistauglichere Regelungen, schnellere und verlässlichere Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, gezielte Förderung von Automatisierung und Agrarrobotik, um den Arbeitskräftebedarf zu senken, und nicht zuletzt eine flächendeckende 5G-Versorgung, die moderne, digital gesteuerte Erntesysteme überhaupt erst ermöglicht. An diesen Stellschrauben wollen und werden wir als CDU-Fraktion drehen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sonderkulturanbaus nachhaltig zu sichern. Aber kommen wir noch einmal zurück zum Antrag der AfD! Wir beobachten genau, wie die 90‑Tage-Regelung greifen wird. Sollte sie nachgebessert werden müssen, werden wir die Ersten sein, die das thematisieren, aber auf Basis von Fakten und nicht auf Basis von veralteten Anträgen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Antrag der AfD abzulehnen. Herzlichen Dank. Herr Dorendorf, auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention

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