Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Polizei ist darauf angewiesen, dass die breite Gesellschaft sie trägt, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hause sie jederzeit unterstützen und dass wir gute Rahmenbedingungen für Polizistinnen und Polizisten bieten. Zu diesen guten Rahmenbedingungen trägt der Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir heute beraten, sehr erheblich bei. Deswegen bedanke ich mich sehr herzlich vor allem bei den Regierungsfraktionen, die die Initiative der Landesregierung unterstützen, dass wir die politischen Beamten im Bereich der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten abschaffen und sie zu Laufbahnbeamten machen. Das ist ein guter Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Polizei in Niedersachsen, meine Damen und Herren. Warum ist das ein guter Schritt? - Weil wir fachlich unabhängige Spitzenpolizistinnen und ‑polizisten in der Führung von Polizeidirektionen brauchen. Wir brauchen ein breites Feld von Bewerberinnen und Bewerbern, die sich auf einen solchen Job einlassen wollen, auch wenn sie zeitlich noch nicht in der letzten Phase ihrer Berufstätigkeit sind. Vielmehr brauchen wir mehr „mittelalterliche“ Menschen, die sich für diesen Bereich interessieren. Meine Gespräche mit vielen Polizistinnen und Polizisten haben gezeigt, dass man sich sehr gut für diesen Bereich qualifiziert fühlt, sich aber aus guten Gründen ‑ Stichwort „Sicherheit“ ‑ auf so etwas nicht einlässt. Deswegen ist die Neuregelung sehr wichtig, wenn wir uns auch im Führungsbereich divers aufstellen wollen, wenn wir Frauen und Männer finden wollen, die eine Polizeidirektion führen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf eine wichtige Botschaft, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich auf die Frage eingehen, ob es angemessen ist, dass wir die Besoldung in diesem Bereich anpassen. Natürlich ist es angemessen, dass wir die Besoldung anpassen; denn ein Risikozuschlag ist für Laufbahnbeamte nicht mehr nötig. In Zukunft sehen wir für die Präsidentinnen bzw. Präsidenten der Polizeidirektionen eine B-3-Bezahlung vor ‑ außer Hannover, dort B 4 ‑; das sind sehr anständige Besoldungsgruppen, glaube ich, meine Damen und Herren, die den Ämtern angemessen sind und mit denen wir sehr klar Wertschätzung ausdrücken. Auch das ist eine gute Botschaft. Alle, mit denen wir gesprochen haben ‑ sei es in der Polizei, sei es in den Gewerkschaften, sei es außerhalb ‑, haben diesen Gesetzentwurf mit großer Zustimmung und mit großer Freude aufgenommen. Er wird ‑ so, wie es auch gemeint ist ‑ als Zeichen für die Stärkung der Unabhängigkeit und der Fachlichkeit der Polizei in Niedersachsen gesehen. Herzlichen Dank für die Unterstützung seitens der Regierungsfraktionen. Ich nehme wahr, dass sich auch die beiden anderen Fraktionen dazu durchgerungen haben, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. Auch das ist sicherlich ein gutes Zeichen für die Polizei. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
