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Miriam Staudte

22.02.2023 1:10 min Tagungsabschnitte 19/5

Wann kommen die Nothilfen für die Menschen in Niedersachsen an?

Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Thiele, ich rufe Sie auf, wenn Sie dran sind. (Ulf Thiele [CDU]: Super! - Zuruf von der CDU: Herr Meyer könnte ja die Frage noch beantworten!) Bitte, Frau Ministerin Staudte! Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich ergänze das mal für den Bereich der Tierheime. Auch dort ist eine Richtlinie geplant, bzw. sie ist bereits veröffentlicht. Anträge können ab dem 1. März 2023 gestellt werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Der Wirtschaftsminister, Herr Lies, antwortet ebenfalls. Bitte! (Heiterkeit und Zurufe bei der SPD: Noch einer!) Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist die selbstverständliche Serviceorientierung für das Parlament. (Heiterkeit und Beifall) - Die Frage ist ja berechtigt. Ich möchte auf zwei Richtlinien eingehen. Über die erste haben wir schon häufiger diskutiert: die Härtefallhilfe für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir haben nicht nur im Dezember die Richtlinie veröffentlicht, sondern wir haben gesagt, dass ab dem 23. Februar 2023, also ab morgen, die Antragstellung möglich ist. Es wird dann eine Abschlagszahlung geben, sodass sehr schnell Geld fließen kann. Und der Rest wird dann im laufenden Verfahren bearbeitet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die leitungsgebundene Energie nutzen, also Strom und Gas, aber auch die Unternehmen, die Energieformen wie Öl, Pellets oder vergleichbare Dinge nutzen. Die zweite geplante Richtlinie betrifft die Härtefallhilfe

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