Christoph Plett
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
deshalb haben Sie anderthalb Minuten. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin Dr. Wahlmann, dass Sie so angefasst auf diesen Antrag reagieren, erstaunt mich wirklich sehr. Dass diese Verfahren mit der von Ihnen erwähnten Verordnung beschleunigt werden können und dass es aus Ihrer Sicht auch notwendig ist, diese Verfahren durch diese Verordnung zu beschleunigen, haben Sie ja gerade selber gesagt. Und, mit Verlaub gesagt, Frau Ministerin: Sollen wir jetzt vorher nachfragen, wie wir auf irgendwelche Verordnungen, die Sie irgendwann überlegt und auch umgesetzt haben was wir ja begrüßen, reagieren sollen? Das ist doch eine merkwürdige Angefasstheit, was diesen Antrag angeht. Dass wir diesen Vorschlag gemacht haben, bezieht sich nur darauf, dass wir dieses beschleunigte Verfahren als Hilfsmittel nutzen wollen. Wir haben Ihnen und der niedersächsischen Justiz damit nichts vorwerfen wollen. Dass Sie nicht schnell arbeiten, steht nicht mit einem Wort in diesem Antrag. Frau Ministerin, Sie haben sich im Ton vergriffen, aber ganz eindeutig. Das, was Sie hier gesagt haben, steht so nicht in dem Antrag. Mitnichten steht das dort drin. Es ist eine Hilfe für das, was wir alle wollen, nämlich eine Verbesserung der niedersächsischen Justiz - und kein Vorwurf. - Ach, Herr Siebels. Herzlichen Dank. Gut, dass wir jetzt zur Ausschussüberweisung kommen.
