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Birgit Butter

CDU 14.12.2023 1:42 min Tagungsabschnitte 19/12

Wie steht die Landesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts?

Werter Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe für die CDU-Fraktion die folgende Anfrage ein: „Wie steht die Landesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts?“ Im Bundestag wurde am 30. November 2023 der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in erster Lesung behandelt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Mehrstaatigkeit generell zuzulassen und die Voraufenthaltszeiten für eine Einbürgerung zu verkürzen. So soll der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit künftig schon nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen soll die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden können. Laut Einbürgerungsstatistik für das Jahr 2022 haben in Niedersachsen 13 435 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion frage ich die Landesregierung: 1. Welche eigenen Änderungsvorschläge mit welchen Inhalten hat die Landesregierung im Bundesrat im Verfahren nach Artikel 76 Abs. 2 Grundgesetz in den Ausschüssen auf den Weg gebracht? 2. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Landesregierung die Einbürgerung bei der Frage der Integration? 3. Mit wie vielen zusätzlichen Einbürgerungen rechnet die Landesregierung in Niedersachsen nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts?

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