landtag-niedersachsen.de ↗

Alexander Saade

SPD 28.08.2024 4:23 min Tagungsabschnitte 19/18

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um nicht viel weniger als um die Frage, wie wir mit Bedrohungssituationen bei politisch Verantwortlichen in unserem Land in ihrem höchst privaten Umfeld umgehen und wie wir diese Menschen schützen können. Die AfD skizziert bedrohliche und einschüchternde Demonstrationsformen vor den Wohnhäusern politischer Amts- und Mandatsträger. Das sind reale und ernstzunehmende Szenarien - und das völlig unabhängig davon, welches Parteibuch der- oder diejenige führt. Wir haben eben schon gehört, dass das Versammlungsrecht ein wichtiges demokratisches Grundrecht ist. Genau deshalb dürfen Einschränkungen nur mit ganz besonderer Sorgfalt unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen. Frau Butter hat das eben sehr schön ausgeführt, deswegen möchte ich darauf gar nicht im Detail eingehen. - So sieht es aus. Das Niedersächsische Versammlungsgesetz ist in der Sache auch schon sehr konkret, und zwar ist ein Auftreten in einer Art und Weise, die geeignet wäre, den Eindruck von Gewaltbereitschaft zu vermitteln, verboten. Wir haben heute schon von einigen Dingen hört: Fackelaufmärsche, Märsche mit Trommeln, aber auch Trecker vor einem Privathaus sind eben nicht vom Recht der Versammlungsfreiheit gedeckt. Daher die Frage: Dürfen wir, wie vorgeschlagen, eine pauschale Bannmeile um die Häuser jedes einzelnen Amts- und Mandatsträgers ziehen und so das Versammlungsrecht generell einschränken? Ich glaube: nein. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist auch schon erwähnt worden. Der erfordert nämlich auch die Abwägung des jeweiligen Einzelfalles. Genau an diesem Punkt unterscheiden sich die Meinungen. Zweifelsfrei können schon heute Demonstrationen mit exakt den im Gesetzentwurf beschriebenen Auflagen belegt werden. Aber das sind eben Auflagen. Insofern haben wir genau die Möglichkeit, die der Gesetzentwurf fordert, bereits - aber jeweils in Abwägung des Einzelfalls. Aber unabhängig vom Ausgang der Beratungen im Ausschuss, die sicherlich spannend werden: Die Ursache bekämpfen wir damit nicht. Woher kommt also die Verrohung? Und wie positioniert sich die AfD dazu? Die AfD grenzt sich nämlich nicht von solchen Protestformen ab, jedenfalls bis jetzt nicht. Vor Ort ist sie ein aktiver Teil dieser Szene. Ihre Leute sind die Protagonisten, die vor Ort Angst schüren. Nach aggressiven Protesten oder Drohungen gegenüber Politikern haben AfD-Politiker bislang eher mit Relativierung der Ereignisse öffentlich Stellung bezogen. Beispielsweise hat ein bekannter Faschist mehrfach geäußert, dass der Volkszorn legitim sei und dass Politiker damit rechnen müssten, mit den Folgen ihrer Politik direkt konfrontiert zu werden. Auch wenn es Demonstrationen vor Privathäusern von Politikern gab, gab es dazu immer nur Relativierungen. Die AfD hat regelmäßig „Spaziergänge" und Demonstrationen von Gegnern von Corona-Maßnahmen vor den Häusern von Politikern unterstützt oder zumindest gerechtfertigt - Spaziergänge zu hochrangigen Politikern wie Michael Kretschmer oder Frau Köpping in Sachsen, aber auch zu zahlreichen Bürgermeistern in der gesamten Bundesrepublik. Was also macht die AfD? Statt Distanzierung Solidarisierung mit den Demonstranten! Ich möchte mit einem Zitat schließen, das ich heute Morgen vom Kollegen Wichmann gehört habe: Der Unterstützer des Brandstifters möchte sich jetzt als Feuerwehrmann feiern lassen. - Herr Wichmann, wenn Sie die geschilderten Einschüchterungen von Mandats- und Amtsträgern nicht gutheißen, dann sprechen Sie am besten mal mit den eigenen Leuten. Vielen Dank.

Alle Reden von Alexander Saade Rede ansehen ↗