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Evrim Camuz

GRÜNE 11.10.2023 3:48 min Tagungsabschnitte 19/10

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Als Land Niedersachsen halten wir Strukturen vor, von denen wir hoffen, dass wir sie niemals nutzen müssen. Wie schnell wir aber Betroffene eines Großschadensereignisses sein können, sehen wir gerade in Israel. Es wurde vorhin schon erwähnt: Eine Bürgerin aus Niedersachsen, eine Studentin, 22 Jahre alt, ist zu einem Friedensfestival, einem Tanzfestival gegangen und kam nicht mehr lebend heraus. Was das mit den Familien, mit den Betroffenen vor Ort im Landkreis Verden, mit den Freundinnen und Freunden macht ‑ auch uns betrifft das sehr ‑, zeigt und verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die Arbeit des Opferschutzbeauftragten hier in Niedersachsen ist. Wir lassen die Niedersachsen nicht allein. Ich bin sehr dankbar, dass die damalige Koalition gemeinsam mit uns Grünen den Opferschutzbeauftragten ins Leben gerufen hat. Erst im September 2022 wurde das zugrundeliegende Gesetz erneuert. Leider ist es der damaligen rot-schwarzen Regierung nicht gelungen, diesen Aspekt des Datenschutzes mit aufzunehmen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir nun gemeinsam ‑ mit einer grünen Kraft hier in der Mitte, mit einer neuen Spitze im Justizministerium und einem neuen Datenschutzbeauftragten ‑ ein progressives, modernes Opferschutzgesetz auf den Weg und in den Landtag einbringen, das dem Schutz und dem Interesse der Opfer wirklich gerecht wird. Ich möchte auch deutlich machen, warum ich Ihnen kein einziges Wort von dem abnehme, was Sie gerade gesagt haben, Frau Klages - zum Beispiel, dass Ihnen die Opfer wichtig sind. - Genau, hören Sie mal genau zu! Vorhin in Ihren Reden hat man wieder deutlich gemerkt, wie Sie diese Gesellschaft spalten wollen, wie Sie Ereignisse instrumentalisieren. Ich will das konkretisieren: Herr Bothe hat gesagt, im Asylrecht könnten bestimmte Anträge verfristen. - Unser Aufenthaltsgesetz kennt aber keine Verfristung. Das bedeutet, wenn ein Antrag nicht fristgemäß bearbeitet wird, führt das nicht sofort zu einer Bleiberechtsperspektive oder zu einem Aufenthaltstitel. Das stimmt so nicht, und darüber müssen wir in diesem Parlament immer wieder aufklären. Noch ein Beispiel ‑ das ist mir aufgefallen; ich würde die Fragen ja gerne direkt zu Ihrer Rede stellen, aber Sie lassen die ja nicht zu ‑: Es wurde gesagt, man müsste Menschen, die hier Hass und Hetze verbreiten und keinen deutschen Ausweis haben, einfach ausweisen. Das gibt es. In § 54 des Aufenthaltsgesetzes wird das Ausweisungsinteresse ganz genau dargelegt. Es liegt nach unseren Gesetzen vor, wenn ein Ausländer zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft. Dann verliert die Person das Bleiberecht. Das ist schon Recht und Gesetz hier. Deswegen nehme ich Ihnen das nicht ab. Es gibt gute Beispiele aus Hamburg. Wir sind gemeinsam mit der SPD daran interessiert, Instrumente zu schaffen, die den Opferschutz wirklich unterstützen. Ich möchte auch deutlich sagen: - Sie müssen zum Schluss kommen! - Viele Ereignisse finden zum Glück nicht statt - dank unserer Verfassungsschutzbehörde und unserer Polizei, die tagtäglich dafür kämpfen, - Frau Camuz, letzter Satz! - dass Niedersachsen solche Großschadensereignisse nicht bezeugen muss. Danke schön.

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