Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich allein auf den TOP 9, nämlich die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der AfD, beziehen. Der Rest ist ja noch in der Debatte, und es gute Praxis, dass man sich erst zu Wort meldet, wenn die Beratungen abgeschlossen sind. An dieses ungeschriebene Gesetz, Herr Schünemann, halte ich mich auch. Das Votum aus dem Fachausschuss zu TOP 9 ist ja sehr eindeutig. Alle drei Fraktionen haben sich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Das ist auch richtig und klug so, weil die AfD hier mal wieder versucht, unsere demokratischen Strukturen zu beschädigen. Ich erkläre Ihnen, warum das so ist. Im Gegensatz zu den Gesetzentwürfen unter TOP 7 und TOP 8, in denen es darum geht, das kommunale Wahlrecht und das Kommunalverfassungsrecht praktikabler zu machen, es mit dem Bundesrecht zu harmonisieren oder auch die kommunalen Wahlorgane zu stärken, geht es der AfD in ihrem Gesetzentwurf um etwas ganz anderes: Es geht ihr darum, die kommunalen Wahlorgane unter Generalverdacht zu stellen. Meine Damen und Herren, das kann man natürlich nicht zulassen. Der Ausschuss hat dazu ein klares Votum abgegeben. Die AfD-Fraktion verkauft ihren Gesetzentwurf als Beitrag zur Stärkung der Demokratie; das haben wir gerade wieder gehört. Tatsächlich bewirkt er aber genau das Gegenteil: Er baut Misstrauen auf - Misstrauen gegenüber den kommunalen Wahlorganen, gegenüber ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern und am Ende gegenüber den demokratischen Verfahren selbst. Wer pauschal unterstellt, Wahlausschüsse seien strukturell anfällig für politischen Missbrauch, delegitimiert ein zentrales Fundament unseres Wahlrechts, meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion will die Entscheidung über die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt als Hauptverwaltungsbeamtin oder ‑beamter im Rahmen der Wahlzulassungsverfahren vollständig den Verwaltungsgerichten übertragen. Das ist ein Misstrauensvotum gegenüber den Wahlausschüssen, meine Damen und Herren. Nach aktueller Rechtslage kann Hauptverwaltungsbeamter oder ‑beamtin nur werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Das ist kein politischer Gesinnungstest, sondern das ist Ausdruck der hohen Verantwortung, die mit der Leitung einer Kommune oder der Ausübung staatlicher Gewalt verbunden ist. Wer ein solches Amt ausübt, handelt im Namen des Staates und muss uneingeschränkt auf dem Boden der Verfassung stehen. Der Gesetzgeber hat die Zulassungsentscheidung über Wahlbewerberinnen und ‑bewerber bewusst den Wahlausschüssen übertragen. Die Mitglieder der Wahlausschüsse sind ehrenamtlich tätig, unabhängig, unparteiisch und nicht weisungsgebunden. - Herr Wichmann, Sie sind zwar der Gesetzgeber, aber der Gesetzgeber hat seit 70 Jahren einen guten Grund, das genau so zu machen - seit 70 Jahren! Und es funktioniert sehr gut! Die AfD versucht, sich mit wirklich fragwürdigen Methoden in unsere demokratische Systeme reinzukämpfen. Das dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren! Wahlbewerberinnen und ‑bewerber selbst sind von einer Mitwirkung in den Wahlausschüssen übrigens ausgeschlossen. Auch da gibt es also überhaupt kein Problem. Die AfD-Fraktion behauptet an dieser Stelle pauschal eine parteipolitische Steuerung der Wahlausschüsse. Das ist nicht nur unbelegt, meine Damen und Herren, sondern es beschädigt ehrenamtliches demokratisches Engagement. Das gilt es ganz klar zurückzuweisen, meine Damen und Herren. Auch die von der AfD-Fraktion geforderte Verlagerung der Prüfung der Verfassungstreue auf die Verwaltungsgerichte widerspricht der bewährten Systematik des Wahlrechts. Nicht der Staat entscheidet durch Verwaltung oder Gerichte über die Zulassung, sondern ein Wahlorgan der Bürgerschaft, meine Damen und Herren der AfD - und kein anderer! Daher, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, ist dieser Gesetzentwurf der AfD abzulehnen. Sehr gut finde ich, was zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zum Thema Verfassungstreue beschrieben worden ist. Die Prüfung der Verfassungstreue ist anspruchsvoll und hat eine erhebliche grundrechtsrelevante Tragweite. Dass die Regierungsfraktionen hier einen anderen Weg gehen, als ihn die AfD vorschlägt, nämlich die Möglichkeiten der kommunalen Wahlorgane zu stärken und handlungsfähiger zu machen, indem man die Möglichkeit der Informationsbeschaffung über fragwürdige Kandidierende verbessert, ist, glaube ich, sehr klug, meine Damen und Herren. Sie werden darüber im Ausschuss beraten und das weiter durchdringen. Dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Der Gesetzentwurf der AfD ist ganz klar abzulehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
