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Dr. Kathrin Wahlmann

14.09.2023 9:59 min Tagungsabschnitte 19/9

Verkehrswege, Infrastruktur und Kulturgüter schützen - Nulltoleranzstrategie gegen radikale Klimaaktivisten!

Herzlichen Dank, Frau Butter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Von der Landesregierung rufe ich jetzt die Justizministerin auf. Frau Dr. Wahlmann, Sie haben das Wort. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alter ist ja etwas Relatives. Der Antrag gibt mir Gelegenheit, zunächst einmal etwas Grundsätzliches klarzustellen: Der menschengemachte Klimawandel ist eines der, wenn nicht das zentrale Thema unserer Zeit. Die negativen, teils katastrophalen Folgen des Klimawandels für Natur, Gesellschaft, Gesundheit, Wirtschaft, Wohlstand zeigen sich bereits heute massiv. Und wenn wir nicht unverzüglich gegensteuern, dann werden die Folgen des Klimawandels die nachfolgenden Generationen noch deutlich brutaler treffen. Deshalb besteht zunächst einmal jedes Recht, auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Das kann auch durch lautstarken und gerne auch durch unangenehmen Protest passieren. Ebenso gehört es aber zur Demokratie, dass man die Rechte der anderen respektiert und sich an Regeln hält, auf die wir uns als Gesellschaft geeinigt haben. Das sind zum einen ungeschriebene Verhaltensregeln und Konventionen, ohne die ein friedliches Zusammenleben bei uns nicht möglich ist. Das sind aber insbesondere auch die in einem demokratischen Prozess zustande gekommenen Gesetze. Daher werden wir es als Gesellschaft nicht akzeptieren ‑ und auch nicht akzeptieren können ‑, wenn aus rechtmäßigem Protest strafbares Verhalten wird. Wann Straftaten ausnahmsweise gerechtfertigt sind ‑ und das gibt es ‑, steht im Gesetz. Aber das steht nicht im Ermessen eines Einzelnen. Die Verfolgung politischer Ziele ist grundsätzlich erst einmal keine Rechtfertigung für strafbares Verhalten. Das gilt unabhängig davon, wie richtig und wichtig diese politischen Ziele auch sein mögen. Wenn aus legitimem Protest strafbares Verhalten wird, ist es daher das berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft einschreiten. Das tun sie auch. Daran besteht nicht der Hauch eines Zweifels. Dabei geht es gar nicht darum, ob es sich um Straftaten von Klimaklebern oder um andere Straftaten handelt. Das gilt für alle Straftaten. Der Polizei und den Staatsanwaltschaften stehen dabei ausreichende Instrumente zur Verfügung. Wir haben keinerlei Hinweise aus der Praxis, dass das bestehende Instrumentarium nicht ausreichen würde, um die Straftaten zu verfolgen. Das gilt insbesondere auch im Bereich der sogenannten Klimakleber. Wenn die Täterinnen und Täter vor Gericht stehen und sich herausstellt, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, dann steht am Ende natürlich die Entscheidung, wie die Strafe auszusehen hat. Diese Entscheidung obliegt allein den dafür zuständigen unabhängigen Gerichten. Auch hier liegen uns keine Rückmeldungen vor, dass es Strafbarkeitslücken gebe oder dass die im Gesetz vorgesehenen Strafrahmen zu niedrig seien. Sie sehen also: Unser Rechtsstaat funktioniert. Des Antrags der AfD bedarf es aus Sicht der Landesregierung nicht. Wenn man die vielen Vorgaben sieht, die der Entschließungsantrag der Polizei und den Staatsanwaltschaften machen will, muss man sich ernsthaft fragen: Was denken sich die Ersteller dieses Antrags eigentlich, was Polizei und Justiz jeden Tag tun? Natürlich unterbinden sie und sanktionieren sie konsequent alle Verstöße gegen die Rechtsordnung und nutzen dazu die gesetzlich vorgesehenen Befugnisse. Das gilt für alle illegalen Protestformen und alle illegalen Taten an sich. Keiner, wirklich keiner der Punkte aus dem Entschließungsantrag trägt etwas dazu bei, einen vernünftigen Umgang mit Klimaklebern zu fördern. Stattdessen spielen Sie, die Damen und Herren von der AfD, dem kleinen, wirklich kleinen, marginalisierten Teil derer, die sich zu Straftaten entschließen, sogar in die Karten. Da fragt man sich, ob das Ihre Absicht ist. Denn die kleine radikalisierte Minderheit derjenigen Aktivistinnen und Aktivisten, die zu illegalen Protestformen greift, will doch vermutlich genau das erreichen, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag offenbar willfährig liefern möchten. Sie möchten die Bilder eines vermeintlichen Polizeistaates, der angesichts der am Ende in ihren Auswirkungen doch sehr begrenzten Einzelaktionen selbst jedes Maß verliert. Das wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die den Eindruck erwecken wollen, der Staat nehme den Klimawandel nicht ernst. Denn das ist nicht der Fall. Viel gravierender als das ist noch etwas anderes: Die AfD, die sich so gern als Verteidigerin des Rechtsstaates gerieren möchte, redet mit diesem Entschließungsantrag einmal mehr die Arbeit derjenigen schlecht, die Tag für Tag diesen Rechtsstaat verteidigen. Keiner Polizistin vor Ort ist durch Ihre Aufforderung zu einem harten Durchgreifen geholfen, wenn sie sich einer illegalen Straßenblockade gegenübersieht. Und kein Staatsanwalt in Niedersachsen kann seine Verfahren besser und effizienter führen, wenn wir ihm Ihre politisch motivierten Weisungen erteilen würden, jeden kleinsten Gesetzesverstoß aufs Schärfste anzuklagen. Was denjenigen, die Tag für Tag für den Rechtsstaat eintreten, wirklich hilft, ist unsere Rückendeckung. Wir dürfen zu keiner Zeit Zweifel daran lassen, dass wir ihnen zutrauen, im Einzelfall die richtigen Entscheidungen zu treffen. Schaufensteranträge wie der, den Sie gestellt haben, erweisen den Sicherheitskräften und auch der Justiz einen Bärendienst. Herzlichen Dank, Frau Dr. Wahlmann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/2246 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die CDU-Fraktion, die Fraktion der Grünen und die SPD-Fraktion. Damit ist klar, dass dem Änderungsantrag nicht gefolgt wird. Wir kommen daher nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/112 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt. Herzlichen Dank. Wir sind am Ende der Vormittagssitzung und treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir treffen uns um 14.30 Uhr wieder.

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