Jens Nacke
Staatliche Verfolgung von regierungskritischen Meinungen? - "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet - Niedersachsen" (ZHIN) abschaffen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir sind stolz darauf, dass wir ein Land sind, in dem Meinungsfreiheit herrscht und in dem daher Kritik am Staat geübt werden kann." Als der ehemalige Bundespräsident Karl Carstens diesen Satz gesagt hat, hatte er ganz gewiss nicht die sozialen Medien oder Angebote im Internet im Auge. Gleichwohl gilt diese Feststellung bis in die heutige Zeit. Andererseits gilt damals wie heute, dass sich der Meinungsaustausch an Regeln halten muss. Und da sind aus meiner Sicht vier Punkte besonders zu beachten. Erstens. Das Strafrecht gilt auch im Internet. Wer wie die AfD die Abschaffung der erst in der letzten Wahlperiode unter CDU-Führung eingeführten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität fordert, der fordert in Wirklichkeit die Straffreiheit von Hass und Hetze. Dann sollte man das allerdings auch so sagen. Natürlich befinden wir uns an dieser Stelle in einem Dilemma. Politische Mandatsträger dürfen für sich in Anspruch nehmen, für das Volk zu sprechen und zu entscheiden. Das ist ein besonderes Privileg. Mit diesem Privileg werden wir aber gleichzeitig zu den Repräsentanten des Staates und zum Adressaten der Kritik, von der Karl Carstens gesprochen hat. Politische Verantwortungsträger dürfen daher nicht zimperlich sein. Wer regelmäßig diesen Plenarsaal verlässt, weil er oder sie sich nicht in der Lage sieht, die Meinung der anderen anzuhören, ist hier falsch. Aber niemand von uns ist Freiwild. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind auch in den sozialen Medien strafbar und muss verfolgt und geahndet werden. Wenn Sie das ändern wollen, dann sagen Sie das auch klar heraus. Zweitens. „Du hast ein Recht auf eine eigene Meinung, aber du hast kein Recht auf eigene Fakten." Dieser Satz des 2003 verstorbenen amerikanischen Politikers und Soziologen Daniel Patrick Moynihan war ebenfalls nicht auf das Netz bezogen, macht die Problemlage aber sehr deutlich. Da bleibt die Frage, ob die Behauptung falscher Fakten strafbar sein darf. Die Antwort lautet eher nein. Das kann aber natürlich nicht gelten, wenn aus der falschen Darstellung von Fakten oder einer Darstellung der eigenen Meinung die Aufforderung entsteht, die Menschen zu kriminellen Verhalten aufzurufen. Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten und die Volksverhetzung sind auch in sozialen Medien strafbar und müssen verfolgt und geahndet werden. Wenn Sie das ändern wollen, dann sagen Sie auch das hier klar heraus. Drittens. Der Staat muss sich gegen seine Feinde zur Wehr setzen. Wer dazu auffordert, diesen Staat zu überwinden und sich einen Führerstaat oder ein Kalifat wünscht, wer eine anarchische oder kommunistische Staatsform anstrebt, wird von uns beobachtet und bekämpft. Wenn die AfD eine Abschaffung von staatsanwaltschaftlichen Einrichtungen oder, wie an anderer Stelle, des Verfassungsschutzes fordert, dann hängt das wohl damit zusammen, dass Sie Ihr Verhältnis zu verfassungsfeindlichen Positionen aus dem rechtsextremen Spektrum nicht geklärt haben und in Ihren Reihen zulassen. Viertens. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind Grundrechte und stehen unter einem besonderen staatlichen Schutz - und dieser wird auch gewährleistet. Die Behauptung, diese Freiheiten würden von staatlichen Einrichtungen eingeschränkt, ist ein wiederkehrendes Stilmittel populistischer Parteien. Es soll dazu dienen, die Demokratie zu delegitimieren und zu destabilisieren. Meine Damen und Herren, die weinerliche Rede von Herrn Bothe ist dafür ein Beispiel. Ich möchte daher schließen mit einem Zitat aus einem lesenswerten Artikel des freien Journalisten Hannes Stein aus der Welt vom 15. September 2020. Es lautet: „Jene, die in der liberalen Demokratie am lautesten kläffen, ihre Meinungsfreiheit werde eingeschränkt, wären in einer Diktatur die stillsten und geducktesten Bürger." Und weiter: „Leute, die wirklich Repressalien zu befürchten haben, Leute, die etwas riskieren, wenn sie auf die Straße gehen und ihren Herrschern die Stirn bieten, sind nicht weinerlich das können sie sich gar nicht leisten, sondern kämpferisch. Die Weinerlichkeit ist die bleiche
