Volker Meyer
Abgabe einer Regierungserklärung unter dem Titel "Krankenhausreform zwischen Bund und Land - Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen!"
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Bereits im letzten Jahr haben wir uns alle ‑ Sie haben darauf hingewiesen ‑ fraktionsübergreifend darauf verständigt, wie wir die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen aufstellen wollen. Bis heute fehlt die Umsetzung aus Ihrem Haus. Wie wollen wir den Menschen vermittelt, dass wir ihre Sorgen vor Krankenhausschließungen ernstnehmen, wenn wir diese dringenden Aufgaben einfach nur liegenlassen und nicht weiter umsetzen? Ich hoffe, dass dies nicht an den derzeit 56 unbesetzten Stellen in Ihrem Hause liegt. Einig sind wir uns wahrscheinlich alle, dass die Krankenhauslandschaft eine Reform benötigt. Ich denke aber, dass die rot-grüne Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten Zeit verschenkt hat, indem man nur auf den Bund gewartet hat. Dessen anfängliche Vorschläge waren in weiten Teilen untauglich und hätten die flächendeckende Krankenhausversorgung in Niedersachsen massiv gefährdet. Wir brauchen keine radikale Amputation unseres Gesundheitssystems, wie die ersten Vorschläge des Bundes vermuten ließen, sondern eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung und Konzentration medizinischer Leistungen, die wir dann flächendeckend in Niedersachsen anbieten können. Was uns allerdings gerade in der CDU-Fraktion momentan neben allen Strukturdiskussionen viel, viel größere Sorgen macht, ist die dramatische finanzielle und teilweise existenzbedrohende Lage unserer Krankenhäuser. Ich weise noch einmal auf den Protesttag des Aktionsbündnisses am heutigen Tage unter dem Motto „Alarmstufe Rot“ hin, der diese Dramatik noch einmal deutlich macht. Allein im Jahr 2023 erwarten die Kliniken in Niedersachsen ein Defizit von 532 Millionen Euro durch inflationsbedingte Kostensteigerungen und die Steigerung der Energiekosten. Hinzu kommt ein Defizit in Höhe von etwa 217 Millionen Euro aus dem Jahre 2022, sodass unsere Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 ein geplantes Defizit von 749 Millionen Euro haben. Sie haben die vom Bund geplanten, aber noch nicht beschlossenen Hilfen über 2,5 Milliarden Euro angesprochen, von denen Niedersachsen dann ca. 250 Millionen Euro erhalten soll. Diese decken das Defizit nur zu einem Drittel und lassen nach dem derzeitigen Stand noch Monate auf sich warten. Außerdem sind diese Mittel auch quasi doppelt versprochen. Sie gehören zu den ursprünglich 6 Milliarden Euro, die der Bund als Krankenhausnothilfe ausgelobt hat, die aber nur wegen der schwierigen Förderbedingungen zum Teil verfallen sind. Genau diese Befürchtung, dass diese Hilfen wieder nicht vollumfänglich bei unseren Krankenhäusern ankommen, haben wir auch heute. Der jetzige Tarifabschluss wird diese dramatische Lage weiter verschärfen. Würden viele Krankenhausträger, egal ob privat, frei-gemeinnützig oder auch kommunal, ihre Krankenhäuser nicht mit Liquidität versorgen, würden wir bereits heute eine Insolvenzwelle erleben. Wir können den Krankenhausträgern nur danken, dass sie die Fehler der Landes- und Bundesregierung hier aushalten und entsprechend ausbaden; Sie drücken sich in dieser prekären Lage komplett vor einer Antwort zu den Betriebskosten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider wird man den Eindruck in dieser Situation sowohl bei Rot-Grün im Land als auch bei der Ampel im Bund nicht los, dass man billigend in Kauf nimmt, dass es zu Versorgungsengpässen kommen kann. Sie nehmen diese kalte Strukturreform mit Gefahr ungeordneter Klinikschließungen tatenlos zur Kenntnis. Das sollten Sie aus unserer Sicht nicht tun. Wir haben bereits im November 2022 einen Vorschlag unterbreitet, um unsere Krankenhäuser zu unterstützen. Passiert ist bis heute nichts. Ein zweites aktuelles Problemfeld ‑ Sie haben es kurz angesprochen ‑: Der bestehende Investitionsstau von rund 2 Milliarden Euro wurde von der Landesregierung bis heute nicht angegangen. Wir hatten Ihnen für die großen Investitionsvorhaben ein Sondervermögen von 2 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre bei den Beratungen zum zweiten Nachtragshaushalt vorgeschlagen. Danach würden das Land jährlich 120 Millionen Euro und die Kommunen 80 Millionen Euro in dieses Sondervermögen einzahlen. Diesen Vorschlag hat Rot-Grün abgelehnt, und zwar ohne einen alternativen Vorschlag zu machen. Daher fordere ich die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen erneut auf, mit uns gemeinsam dieses Sondervermögen einzurichten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Strukturell ‑ darin sind wir uns sicherlich einig ‑ brauchen wir eine grundlegende Überarbeitung des Systems der Fallpauschalen, die ja maßgeblich auch von Herrn Lauterbach eingeführt wurden. Das ist überfällig. Sie haben einen Fehlanreiz zu zu vielen unnötigen Operationen gesetzt. Darüber hinaus haben sich in vielen Bereichen diese DRGs nicht bewährt, da sie die notwendigen Vorhaltekosten der Kliniken für Mitarbeiter und Geräte nicht abbilden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines ist für die CDU-Fraktion in diesem Reformprozess ganz klar und auch nicht verhandelbar ‑ und daran, Herr Minister, werden Sie sich auch nach Ihren heutigen Aussagen messen lassen müssen ‑: Die Länder müssen auch in Zukunft für die Krankenhausplanung zuständig sein, und zwar ohne jeden Abstrich. Das Rechtsgutachten aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bestätigt uns in dieser Haltung. Wie die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zukunftsfest aufgestellt werden kann, haben wir in der letzten Wahlperiode in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit vielen Akteuren im Gesundheitswesen gezeigt. Wir haben uns in der Enquetekommission zusammengesetzt, diskutiert ‑ teilweise auch kontrovers diskutiert ‑ und Vorschläge erarbeitet, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Hätte sich Herr Lauterbach ein wenig von dem abgeguckt, hätten wir uns sicherlich viele Widerstände und Diskussionen in den vergangenen Monaten ersparen können; denn eines ist auch klar: Eine solche tiefgreifende Reform führt nur dann zum Erfolg, wenn sie von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird und wir gemeinsam für die Akzeptanz dieser Reform in der Bevölkerung werben. Niedersachsen hat mit einem von einer großen Mehrheit in diesem Haus getragenen Beschluss ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Das kann man auch ohne Vorgabe des Bundes in der Form machen und daraus eine moderne Krankenhauslandschaft gestalten. Leider hat die Landesregierung in der weiteren Gesetzesumsetzung aber eher durch Liegenlassen geglänzt. Sie haben bis heute nicht die notwendige Krankenhausverordnung in Kraft gesetzt, die eigentlich zum 1. Januar 2023 kommen sollte, die die Versorgungsregionen entsprechend einteilt und den Häusern die Versorgungsstufen zuordnet. Sie haben eben bestätigt, dass in dieser Reform des Bundes viel Niedersachsen ist. Daher kann ich nicht verstehen, was Sie zurzeit noch daran hindert, diese Verordnung in die Tat umzusetzen. Holen Sie sie endlich aus der Schublade, und schaffen Sie Sicherheit bei unseren Krankenhäusern. Der Bundesgesundheitsminister beteuert immer wieder, dass keine Klinik aufgrund seiner Reform schließen müsse und die Planungshoheit bei den Ländern bleiben werde. Pro forma mag das so sein, faktisch haben wir hier aber durchaus Zweifel; denn mit der Planung von Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst hat Herr Lauterbach ein wirkungsvolles Instrument, Kliniken aus der Versorgung zu nehmen. Wenn der Medizinische Dienst die Mindeststrukturvoraussetzung als nicht erfüllt ansieht, wird es für die Bundesländer nicht möglich sein, Level- oder Leistungsgruppen zuzuordnen. Wenn das so kommt, wird den Ländern die Hoheit in der Krankenhausplanung genommen. Das müssen Sie aus unserer Sicht verhindert, Herr Philippi. Diese Abhängigkeit muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Sagen Sie das Ihrem Bundesminister. Diese Strukturprüfungen sollten einzig und allein durch die Krankenhausaufsicht der Länder durchgeführt werden. Außerdem fehlen uns in den bisher bekannten Papieren noch einige Punkte, die wir aus unserer Sicht dringend regeln müssen. Nennen möchte ich hier Angaben zu regionalen Erreichbarkeiten von Leistungsgruppen. Hier geht es um Radien und auch durchaus um Erreichbarkeiten in Minuten, Angaben zu Redundanzen bei den Leistungsgruppen ‑ z. B. im Falle von Pandemien, im Fall des Ausfalls der Medizintechnik oder auch bei Cyberattacken ‑ und auch um Aussagen zur Weiterbildung: Wer darf zukünftig in welcher Klinik noch welche Weiterbildungsangebote machen? Auch weitere wichtige Punkte wie das Thema Pflegekräftemangel und Entbürokratisierung werden von der Landesregierung bisher nicht angegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Philippi, Sie haben eben eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Ich habe in den vergangenen Minuten versucht, aufzuzeigen, wo wir noch Verbesserungsbedarf auch im Sinne der Arbeit der Enquetekommission sehen. Sie haben den Kolleginnen und Kollegen der Enquetekommission aus der letzten Wahlperiode ja eben erheblich Lob gezollt. Das begrüßen wir sehr. Ich hoffe daher, dass Sie diese Ergebnisse weiter umsetzen und sich dafür auch in Berlin entsprechend einsetzen werden. Wenn Sie das schaffen, dann haben Sie uns in dieser Frage an Ihrer Seite. Aber trotzdem bitten wir Sie: Fangen Sie jetzt an, das NKHG mit der Verordnung hier in Niedersachsen umzusetzen! Herzlichen Dank.
