landtag-niedersachsen.de ↗

Christian Meyer

12.10.2023 9:34 min Tagungsabschnitte 19/10

Wie unterstützt die "Taskforce Energiewende" den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Bündnis 90/Die Grünen. Zu Wort gemeldet hat sich seitens der Landesregierung Herr Umweltminister Christian Meyer. Bitte schön! (Rednerwechsel) Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Klimakrise verschärft sich spürbar. Die weltweiten Auswirkungen auf die Menschen, die Ökosysteme, die regionalen Wasserhaushalte, die Wirtschaft sowie insbesondere auf die Landwirtschaft sind bereits jetzt, bei einer globalen Erderwärmung von rund 1,2 °C, mit enormen Schäden verbunden. Heute Morgen haben wir das ja auch schon diskutiert. Niedersachsen als Küsten- und Agrarland wird von den Folgen wie beispielsweise dem Meeresspiegelanstieg wie kein anderes Bundesland betroffen sein. Das Tempo der Reduzierung der Treibhausgase muss daher deutlich zunehmen, damit die Folgen der Klimakrise beherrschbar bleiben. Niedersachsens Energiebedarf soll bis spätestens 2040 zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt, die Klimaneutralität soll hergestellt und damit der niedersächsische Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise geleistet werden. Die Landesregierung hat deswegen am 31. Januar die Einrichtung einer Taskforce zur Beschleunigung der Energiewende beschlossen. Dazu wurde im Umwelt‑, im Landwirtschafts‑ und im Wirtschaftsministerium ein ressortübergreifender Arbeitsprozess initiiert. Ziel der Taskforce ist es, einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft und zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der damit zusammenhängenden Energieinfrastrukturen wie der Netze zu leisten. Im Arbeitsprozess der Taskforce wird auf zahlreichen Ebenen intensiv und vernetzt zusammengearbeitet. Die Arbeitsstruktur besteht aus dem Lenkungsausschuss der drei Minister*innen, der kommunalen Umsetzungsgruppe, den Projektgruppen unter Einbeziehung eines breiten Kreises von Akteurinnen und Akteuren, dem Plenum mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen sowie der Servicestelle Erneuerbare Energien. Innerhalb dieser Struktur werden sowohl die landesrechtlichen Grundlagen auf Möglichkeiten der Beschleunigung und Verfahrensvereinfachung überprüft als auch konkrete Einzelprojekte in ihrer Umsetzung beraten und begleitet. Zu Frage 1: Die „Taskforce Energiewende“ wurde eingerichtet, weil der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft und der Photovoltaik, notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und die Transformation unserer Wirtschaft ist. Angesichts eines Temperaturanstiegs von 1,7 °C bei uns in Niedersachsen ist es unerlässlich, dass wir schneller bei Planung und Genehmigung von Vorhaben werden. Die Taskforce hat die Aufgabe, Beiträge zu einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Transformation der Wirtschaft zu leisten. Insbesondere entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und im Vollzug unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen liegt, die auf kommunaler und Landesebene ergriffen werden können. Der Taskforce kommen dabei folgende Funktionen zu: Koordinierung und Vernetzung der relevanten Akteure zum Beispiel beim Netzausbau, gemeinsame Problemanalyse sowie Entwicklung konkreter Lösungsansätze und Koordination von Umsetzungsschritten. Im ersten Halbjahr wurden von den Projektgruppen und anderen Teilen der Taskforce umfangreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet und mit ihrer Umsetzung begonnen. Einige wurden auch bereits umgesetzt. Zu den Maßnahmen und Instrumenten gehören beispielsweise der Aufbau der Servicestelle Erneuerbare Energien, entwickelt aus der Servicestelle Windenergie, und ihre Stärkung im Rahmen des Personalverstärkungsprogramms. Dadurch werden die Planungs- und Genehmigungsbehörden in den Landkreisen bei der Genehmigung von Erneuerbaren gezielt unterstützt und verstärkt. Wir haben die ersten Erfolge: Im ersten Quartal dieses Jahres wurden in Niedersachsen bereits doppelt so viele Windenergieanlagen ans Netz genommen wie im Vorjahreszeitraum. Bis Ende September wurden bereits 88 neue große Windkraftanlagen in Niedersachsen mit 425 MW installiert. Sie wissen, unser Ziel ist ein Windrad pro Tag. Im August ging die Rekordzahl von 17 Windrädern ans Netz, also schon alle zwei Tage eins. Was noch erfreulicher ist: Die Taskforce und die Servicestelle haben die Genehmigungen beschleunigt. 130 Genehmigungen haben wir in diesem Jahr schon erteilt. Das ist eine Rekordzahl. In Bayern ‑ habe ich gelesen; die haben eigene Windkümmerer ‑ waren es in diesem Jahr gerade einmal 4 Genehmigungen. Unser Ausbauziel sind 1,5 GW pro Jahr oder 750 MW pro Halbjahr. Mit 655 MW genehmigter Leistung im ersten Halbjahr sind wir schon ziemlich nah an unserem Ausbauziel dran. Aber klar, wir wollen noch mehr Tempo bei den Flächenausweisungen und Genehmigungen. Auch bei der Photovoltaik erwarten wir Rekordzuwächse. Was tun wir dafür? Mit der Anpassung der Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten wird die Zuschlaggrenze von 150 MW auf 500 MW pro Jahr angehoben. Damit vergrößern wir die Chancen für Freiflächensolaranlagen in diesen Gebieten deutlich. Wir unterstützen die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, wir führen Schulungen durch und beraten die Kommunen bei Musteranträgen. Wir haben einen Ausführungserlass zur erleichterten Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden im Verfahren. Wir haben eine deutliche Anhebung der BImSch-Schwelle für Elektrolyseure im Verfahren. Wir haben durch Erlass geregelt, dass alle Vorhaben, die der Energiewende und der Transformation dienen, von unseren Behörden, Gewerbeaufsichtsämtern, vom NLWKN ‑ beschleunigt bearbeitet werden. (Beifall) Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das tun! Beim Netzausbau machen wir mit den Übertragungsnetzbetreibern ‑ also den Stromnetzbetreibern ‑ ein vorhabengenaues Controlling der Offshore-Anbindungsprojekte. Wir haben bei allen Netzausbauprojekten der Übertragungsnetzbetreiber Projektmanager eingesetzt. Es wurde ‑ das haben Sie gesehen ‑ endlich mit dem Bau des Südlink begonnen. Er ist in großen Teilabschnitten auch schon genehmigt. Wir haben landesrechtliche Vollzugshinweise ans Bundesrecht angepasst. Wir setzen auch beim Netzausbau die EU-Notfallverordnung vollumfänglich um, um da schneller zu werden. Es befinden sich viele verschiedene Fachgesetze in der Entwicklung oder Beschlussfassung: die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung mit einer PV-Pflicht bei Parkplatzsanierungen sowie grundlegenden Dachsanierungen, das Gesetz zur Windenergieflächenbeschleunigung und zu den Berichtspflichten, das es den Kommunen einfacher machen soll, ein Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen und eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes, die es den Kommunen ermöglicht, Windenergiegebiete noch schneller umzusetzen. Darüber hinaus haben wir eine ganze Reihe von Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung abgegeben, die in den Solar- und Windpaketen vieles für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt hat. Dabei sind auch Anregungen aus der Taskforce eingeflossen, etwa zum Mieterstrom, zur Erleichterung von Balkonkraftwerken, zum Eigenstromverbrauch für Industrie und Verbraucher. Zu Frage 2: Neben der Servicestelle Windenergie, die wir schon größtenteils umgesetzt haben, haben wir auch ein Personalverstärkungsprogramm im Kabinett beschlossen, um die Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes sowie der Kommunen bedarfsorientiert und zielgerichtet zu unterstützen, damit sie schneller werden. Die Landesregierung hat vor, dieses Programm in den Jahren 2024 und 2025 mit 30 zusätzlichen Vollzeitstellen auszustatten. Nach Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir diese Kräfte vor allem zur Unterstützung bei naturschutz- und artenschutzrechtlichen Prüfungen, beim Netzausbau und bei bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren sowie zur beschleunigten Ausweisung von Windenergievorranggebieten einsetzen. In diesem Sinne beschleunigen wir da auch die Transformation. Zu Frage 3: Wie wird sich der Arbeitsprozess der Taskforce weiterentwickeln? Grundsätzlich teilt sich die Arbeit der Taskforce in zwei Phasen auf: In der aktuellen Phase, die wir hoffentlich nach einem Jahr im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen haben, setzen wir die Möglichkeiten der Prozessbeschleunigung durch grundlegende Erlasse, Leitfäden und Arbeitshilfen um. Zum Beispiel haben wir gerade zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Leitfaden zum naturschutzverträglichen Ausbau von Freiflächensolaranlagen erstellt. Hier geht es insbesondere darum, den landesrechtlichen Rechts- und Handlungsrahmen der Möglichkeiten der Beschleunigung, Entbürokratisierung ‑ Wo kann auch mal ein Verfahren wegfallen? Wo kann man etwas erleichtern? Sowie der Klarheit des Vollzugs auszuschöpfen. Diese Phase soll grundsätzlich bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. In der Phase 2 erfolgt die konkrete vorhabenscharfe Projektunterstützung, etwa die Begleitung von konkreten Stromtrassen, großen Windparks oder konkreten Vorhaben der Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Dazu kann auch die konkrete Personalverstärkung der Taskforce zusammen mit den Kommunen genutzt werden, um diese etwa bei der Ausweisung von Windenergievorranggebieten, artenschutzrechtlichen Prüfungen oder der einheitlichen Durchführung von Anhörungen und Erörterungsterminen konkret zu unterstützen. Meine Damen und Herren, schon jetzt führt der Prozess dazu, dass die Stakeholder in den Arbeitsgruppen gemeinsam an einem Strang ziehen und daran mitwirken, den notwendigen Ausbau insbesondere von Wind- und Solarenergie sowie die Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen, damit wir unser gemeinsames Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichen können. (Beifall) (Rednerwechsel)

Rede ansehen ↗