landtag-niedersachsen.de ↗

Colette Thiemann

CDU 11.10.2023 5:41 min Tagungsabschnitte 19/10

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass Demokratie wehrhaft sein muss, nach innen und nach außen, und vor großen Herausforderungen steht, dies zeigt sich in diesen Tagen sicherlich noch offensichtlicher als zuvor. Dies zeigt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, dies zeigt ebenso der menschenverachtende Angriff der Hamas auf Israel. Bekanntermaßen habe ich bereits bei der Einbringung Ihres Antrages für meine Fraktion gesprochen. Sehr geehrte Kollegen von der AfD, ganz bewusst nehme ich heute wie schon bei meiner ersten Rede Bezug auf die Eingangsformulierung, die Sie gewählt haben: „Das Verständnis für Demokratie ist nicht in allen Teilen der Gesellschaft hinreichend ausgeprägt. Dies gilt besonders für das linke und linksextremistische Spektrum.“ Dass unsere Demokratie wehrhaft sein muss, zeigen uns nicht nur die Ereignisse der Vergangenheit und der Gegenwart, sondern auch die Zahlen des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2022 zur politisch motivierten Kriminalität. Das Bundeskriminalamt registrierte gemäß Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 insgesamt 58 916 politisch motivierte Straftaten. Die Taten erreichten somit einen neuen Höchststand, und das in vielen Bereichen - in vielen Bereichen des Extremismus, in verschiedenen Phänomenbereichen Politisch motivierter Kriminalität. Aber was wir nicht brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD ‑ das unterscheidet sich im Übrigen auch nicht von den letzten Jahren ‑, ist eine Art Wettbewerb, welche Art des Extremismus denn nun die schlimmere sei und von welcher vermeintlich die viel größere Bedrohung unseres Rechtsstaates ausgehe, wie Sie ihn mit Ihrem Antrag gerne initiieren möchten. Was wir brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, um hier unsere Demokratie zu verteidigen, ist ein Blick in alle Richtungen - und damit klares, unmissverständliches Eintreten unseres freiheitlichen Rechtsstaates gegen jegliche Form von Extremismus. Und nicht nur das: In unserer Gesellschaft darf kein Platz sein für jede Form von Menschen- und Demokratieverachtung. Auch wenn Sie das gerne mit Ihrem Antrag suggerieren wollen: Es gibt hier keine moralische Überlegenheit irgendeiner Form von Extremismus, und es ist grundsätzlich nicht akzeptabel, Menschenverachtung in irgendeiner Form zu tolerieren, sei es kulturell oder in Bezug auf politische Gruppierungen. Wir sollten niemals nachsichtig sein, wenn wir solche Handlungen identifizieren, unabhängig davon, wo sie auftreten. Nicht nur aus aktuellem Anlass sollten uns hier zum Beispiel auch die Zahlen antisemitischer Vorfälle zutiefst beunruhigen und betroffen machen. Wir tragen eine einzigartige Verantwortung, sicherzustellen, dass jüdische Gemeinschaften in unserem Land in Sicherheit und Selbstbestimmung existieren können. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Sicherheit nicht von uns selbst bestätigt wird, sondern dass Jüdinnen und Juden selbst das Vertrauen in eine solche Sicherheit haben. Bereits am Beispiel des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine lässt sich die Dynamik des Antisemitismus und vor allem von antisemitischen Verschwörungstheorien auch hier in Deutschland und so auch in Niedersachsen gut verdeutlichen. So begann umgehend nach dem Angriff eine Umdeutung des tagesaktuellen Geschehens durch rechtsextremistische Akteure hin zu antisemitischen Erzählungen, nach denen beispielsweise der Krieg Teil einer vermeintlich jüdischen Strategie zur Erlangung der Weltherrschaft sei. Darüber hinaus stellte im rechtsextremistischen Antisemitismus auch die Corona-Pandemie einen wesentlichen Faktor bei der Verbreitung von offenen und chiffrierten antisemitischen Verschwörungstheorien dar. Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, die ja so unglaublich gern mit dem Finger auf andere zeigen, sollten vielleicht zunächst einmal auf sich selbst schauen. Mit noch nicht rechtskräftigem erstinstanzlichen Urteil vom 8. März 2022 bestätigte das VG Köln die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung der Alternative für Deutschland, Ihrer Partei, als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ganz aktuell ist Ihre Partei mit einem erneuten Eilantrag vor dem OVG in Nordrhein-Westfalen gegen diese Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz gescheitert. Nach Einschätzung des erkennenden Gerichts kommen ‑ ich zitiere ‑ in Verlautbarungen Ihrer Partei und einer Reihe Ihrer Funktionsträger ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis sowie fremden- und minderheitenfeindliche und muslim- und islamfeindliche Positionen zum Ausdruck, welche im krassen Widerspruch zur Offenheit des Volksbegriffes bzw. zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes stehen. Daneben seien ‑ ich zitiere weiter - Diffamierung und Verunglimpfung politischer Gegner sowie des Staates und seiner Repräsentanten festzustellen, die nicht eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern eine generelle Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel hätten; Zitat Ende. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, unabhängig von ihrer Erscheinungsform und ihrem Ausmaß jegliche Form von Extremismus als inakzeptabel zu betrachten und energisch dagegen einzutreten. Als Rechtsstaat, als Gesellschaft und als individuelle Bürgerinnen und Bürger tragen wir jeder als Einzelner die Verantwortung, dies zu tun. Überall dort, wo wir Extremismus oder jeglicher Form menschenverachtender Ideologien begegnen, müssen wir klar und deutlich Widerspruch leisten. Und deshalb gilt es, diesen einseitigen Antrag, der nur auf dem linken Auge sieht und damit nur einen kleinen Teil der Wahrheit, abzulehnen. Vielen Dank.

Alle Reden von Colette Thiemann Rede ansehen ↗