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Dr. Kathrin Wahlmann

26.03.2025 4:52 min Tagungsabschnitte 19/24

Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, eines ist in meiner Rede zum vorherigen Tagesordnungspunkt, zu Tagesordnungspunkt 10, hinreichend deutlich geworden: Das Land Niedersachsen nimmt den Kampf gegen Kinderpornografie mehr als ernst, und das gilt insbesondere für diese Landesregierung. Wir haben die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, kinderpornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hannover personell erheblich verstärkt und werden uns nun mit zwei zusätzlichen Schwerpunktstaatsanwaltschaften noch breiter und gleichzeitig spezialisierter aufstellen. Die klare Botschaft ist: Wir gehen entschieden gegen alle Formen kinderpornografischer Inhalte vor und ziehen diejenigen zur Rechenschaft, die solches Material besitzen, verbreiten oder gar herstellen. In einem Punkt hat der vorliegende Antrag recht: Unsere Ermittlungsbehörden können nur dann gute Arbeit leisten, wenn wir ihnen die nötigen rechtlichen Befugnisse geben, um Straftaten konsequent aufzuklären. Beim Kampf gegen Straftaten im Netz heißt das: Es muss möglich sein, Licht in die vermeintliche Anonymität des Internets und speziell des Darknets zu bringen. Dazu gehört es, IP-Adressen sicher den jeweiligen Nutzern zuordnen zu können. Wenn man allerdings auf das Datum und die Stoßrichtung dieses Antrags schaut, dann weiß man, was dessen Zielsetzung war. Sie haben damit den im Übrigen untauglichen Versuch unternommenen, in puncto Vorratsdatenspeicherung eine vermeintliche Differenz zwischen dem damaligen Innenminister Boris Pistorius und mir offenzulegen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es schon damals keinen Dissens innerhalb der Landesregierung gab und dass es ihn auch jetzt nicht gibt. Dass nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt haben, erwähnen Sie nur am Rande. Über juristische Details dieser Urteile kann man lang und breit debattieren, oder man kann sie wie der vorliegende Antrag schlicht ignorieren. Den Kindern, die für pornografische Aufnahmen ausgebeutet, gedemütigt und missbraucht werden, hilft beides kein Stück weiter. Was sie und damit auch die Ermittlungsbehörden brauchen, sind schnelle und rechtssichere Lösungen. Diese Lösungen hätten wir längst haben können, wenn alle Beteiligten über ihren Schatten gesprungen wären und im ersten Schritt dem Quick-Freeze-Verfahren, also einer anlassbezogenen Speicherung von Daten auf richterliche Anordnung in Verdachtsfällen, zugestimmt hätten. Ob das allein auf Dauer ausreicht, kann man gerne diskutieren. Aber es wäre in jedem Fall ein wichtiger erster Schritt gewesen, für den es Mehrheiten gegeben hätte. Da gilt aus meiner Sicht das alte Motto: „Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach". Leider ist dieses Vorhaben aber an politischen Maximalforderungen, nicht zuletzt der Parteifreunde der Antragsteller, gescheitert. Allein deshalb stehen wir im Bereich der IP-Daten auch heute noch ziemlich blank da. Wir können nur froh sein, dass uns unsere internationalen Partner so regelmäßig mit umfangreichen Informationen auch zu Tätern aus Niedersachsen versorgen. Das alles ist aber jetzt Schnee von gestern. Die Rahmenbedingungen sind heute, mehr als zwei Jahre nach Antragstellung, völlig andere. Der EuGH hat seine bisherige Linie aufgegeben und schließt eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen jetzt nicht mehr völlig aus. Gleichzeitig es wurde gerade schon gesagt formiert sich in Berlin in diesen Tagen eine neue Bundesregierung. Ich bin mir sicher, dass man in den letzten Zügen der Koalitionsverhandlungen auch beim Thema IP-Adressen und Verkehrsdaten noch zu einer guten Lösung kommen wird, wobei ich sagen muss, dass ich mich frage, Herr Plett, woher Sie aus den vertraulichen Beratungen erfahren haben, was angeblich gerade die Gefechtslinie ist. Aber man wird ja schauen können, wer in dieser Verhandlungsgruppe von CDU-Seite zugegen war. Für die Landesregierung ist jedenfalls ganz klar: Wir brauchen endlich klare, pragmatische und vor allem rechtssichere Lösungen, die die effektive Bekämpfung von Straftaten und den nötigen Schutz der Grundrechte in einen angemessenen Ausgleich bringen. Was wir nicht brauchen, sind Maximalforderungen, die uns direkt in die nächste endlose parteipolitische Debatte oder in die nächste Pleite vor den obersten Gerichtshöfen treiben. Und den nötigen Zugriff auf die Daten haben wir dann immer noch nicht. Sie können sich sicher sein, dass sich die Niedersächsische Landesregierung auf dem Weg zu einer sinnvollen Lösung seit Jahren sowohl intensiv als auch konstruktiv einbringt und das auch weiterhin tun wird. Diesen veralteten Antrag brauchen wir dazu nicht. Vielen Dank.

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