Jens-Christoph Brockmann
Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sowie die Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes stehen heute zur Debatte. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet Anpassungen an die Verordnung (EU) 2022/2065, besser bekannt als Digital Services Act. Zudem sollen redaktionelle Korrekturen am Niedersächsischen Mediengesetz vorgenommen werden, um das Außerkrafttreten des Telemediengesetzes und die Einführung des Digitale-Dienste-Gesetzes zu berücksichtigen. Was hier auf den ersten Blick nach bloßen Formalitäten aussieht, birgt bei näherem Hinsehen immense Risiken für unsere Gesellschaft und unsere verfassungsmäßigen Rechte. Warnendes und mahnendes Beispiel ist hier der Brief des EU-Kommissars Thierry Breton an den südafrikanisch-kanadisch-US-amerikanischen Unternehmer und Eigentümer der Plattform X, Elon Musk, im Zusammenhang mit einem geplanten Interview zwischen Elon Musk und Donald Trump, dem amerikanischen Präsidentschaftskandidaten der Republikanischen Partei. Das Schreiben des EU-Kommissars spiegelt eine alarmierende Missachtung der Meinungsfreiheit wider. Der Brief stieß auch auf scharfe Kritik der X‑Chefin Linda Yaccarino. Sie sprach auf der Plattform von einem beispiellosen Versuch, ein für Europa geltendes Gesetz auf politische Aktivitäten in den USA auszuweiten. Außerdem sei es eine Bevormundung europäischer Bürger, die eigene Schlüsse aus einer Unterhaltung ziehen könnten. - Das können niedersächsische Bürger übrigens auch. Die niedersächsische AfD-Fraktion steht fest für ein freies und offenes Internet ein. Schlechte Thesen und Argumente delegitimieren sich in einem solchen digitalen Freiraum von selbst und halten einer sachlichen Diskussion nicht stand, wenn diese zugelassen wird. Eine zentrale Forderung unseres Programms ist selbstverständlich die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im digitalen Bereich. Dies bedeutet, dass wir Zensur und die Einschränkung der Meinungsfreiheit strikt ablehnen. Es muss sichergestellt werden, dass kritische und unbequeme Meinungen wie etwa die Aussage „Es gibt nur zwei Geschlechter" nicht als Hassrede gebrandmarkt und unterdrückt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit schützt auch abweichende und kontroverse Meinungen, solange sie nicht zu Gewalt aufrufen oder strafrechtlich relevant sind. Der Digital Services Act könnte dazu führen, dass Plattformbetreiber in vorauseilendem Gehorsam Inhalte löschen, die gar nicht zu beanstanden sind. In einem Rechtsstaat sollten solche Fragen Gerichte klären. Zweifellos existiert Handlungsbedarf, um die Verbreitung von strafbaren Inhalten im Netz zu bekämpfen. Allerdings muss dies so gestaltet werden, dass die Meinungsfreiheit und der freie Informationsaustausch gewährleistet bleiben. Die rechtlichen Hürden zur Entfernung von Inhalten müssen hoch bleiben und objektiven, klaren Kriterien folgen. Ein weiterer Punkt, den die AfD bemängelt, ist die übermäßige Bürokratisierung und Überwachung, die durch europäische Vorgaben entsteht. Lösungen müssen die Freiheit der Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schützen und nicht weiter einschränken. Die Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes darf auf keinen Fall dazu führen, dass die Grundrechte unserer Bürger eingeschränkt werden. Die AfD setzt sich entschieden dafür ein, dass die Medienfreiheit und der Pluralismus erhalten bleiben und dass jeder Bürger das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, ohne Angst vor Repressalien oder Zensur. ‑ Ja. Es ist auch gut, dass das im Grundgesetz steht. Deswegen wollen wir, dass das auch so bleibt, Herr Bajus. Darum kümmern wir uns, Herr Bajus, wenn Sie das mit dem Grundgesetz mal wieder übersehen. Pressefreiheit steht da nämlich auch drin. Fragen Sie mal die Innenministerin, wie sehr sie sich daran hält! Ergänzend bin ich auch der Auffassung, dass jede Person das gute Recht hat, schlicht falsch zu liegen - Herr Bajus, auch Sie -, und trotzdem ihre fehlgeleitete Meinung online oder sonst wo zu äußern, um sich am öffentlichen Diskurs zu beteiligen. Das ist mir besonders wichtig, um meine lieben Kollegen von der linken Seite dieses Hohen Hauses und ihre Webinhalte zu schützen und es ihnen weiter zu ermöglichen, ihre falschen Annahmen und Prämissen im Netz und sonst wo zu verbreiten, ohne mir nichts, dir nichts von heute auf morgen zensiert oder gecancelt zu werden. Aus diesen Gründen lehnen wir den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag ab. Wir freuen uns auf eine politische Wende in Europa, Deutschland und Niedersachsen. Vielen Dank.
