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Hartmut Moorkamp

CDU 18.04.2024 4:35 min Tagungsabschnitte 19/15

Überarbeitung des Tierschutzgesetzes: Wie steht die Landesregierung zu sogenannten Qualzuchten?

Sehr geehrte Frau. Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes ist heute aufgerufen worden. Und wie so oft ist es bei einer Thematik im Detail dann doch nicht ganz so einfach, wie man das hier in der Überschrift auf dem ersten Blick vermuten könnte. Paragraf elf B ist angesprochen worden im Tierschutzgesetz. Der schreibt vor, dass durch die Zucht einer Rasse beim Tier kein keine Schmerzen, Leiden oder Schäden herbeigeführt werden dürfen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Und um es auch gleich deutlich zu sagen Hunde etwa, die kaum noch atmen können, sind kein vernünftiges Zuchtziel. Und selbstverständlich lehnt die CDU diese Auswüchse in der Tierzucht zulasten der Tiergesundheit und des Tierwohls ab. Entschuldigung. Vielleicht könnt ihr das Gespräch auf dem Flur weiterführen. Vielen Dank. Bitteschön. Das gilt sowohl für Haus als auch für Nutztiere. Und selbstverständlich ist diese Botschaft auch schon längst in der Zucht von Nutztieren angekommen. Dort stehen schon lange nicht mehr einseitig Leistungsmerkmale im Vordergrund. Vielmehr ist es das Ziel einer jeden Zucht, vitale, gesunde und robuste Tiere zu züchten. Beispiele für die längst erfolgte Neuausrichtung der Zuchtziele lassen sich praktisch für alle Nutztiere nennen. Wir sind in verantwortlichen Tierzucht Organisationen und Unternehmen dankbar, dass sie sich frühzeitig auf diesen für unsere Tiere guten Weg gemacht haben. Und bei den Heim und Haustieren ist es vergleichbar. Es ist naheliegend, dass die Zucht auf die vielfältigen Anforderungen und Anforderungen bei zum Beispiel bei den Jagdhunden reagiert hat. Nur durch fortlaufende Zuchtfortschritte können diese Tiere heute dazu beitragen, Wildpopulationen zu kontrollieren und zu regulieren. Durch ihre Fähigkeit tragen sie dazu bei, ein ausgewogenes Ökosystem aufrechtzuerhalten, und es ist daher absurd, dass von Tierschutzorganisationen bestimmte Hunde per se als das Ergebnis von Qualzucht betrachtet werden. Das ist schlicht Unfug und das benennen wir als CDU Fraktion auch ganz deutlich so. Derzeit wird vom BMEL das Tierschutzgesetz überarbeitet und ein Referentenentwurf liegt zur Anhörung vor. Und auch bei dieser Initiative kann man den Eindruck gewinnen, dass man aus den Protesten der letzten Monate keine Lehren gezogen hat. Denn erneut wird ein Thema aufgegriffen und offensichtlich schlecht kommuniziert, von dem breite Bevölkerungsschichten betroffen sind. An Dieser Entwurf Entwurf sorgt für große Verunsicherung und Verunsicherung bei ganz vielen Tierfreunden, weil er an den entscheidenden Stellen einen viel zu großen Auslegungsspielraum zulässt. Dies gilt für die eben erwähnte Liste mit den sogenannten Qualzuchtmerkmalen. Diese würde eine große Rechtsunsicherheit schaffen. Viele Verbände, etwa aus dem Bereich der Hundezucht, befürchten ein Zuchtverbot durch die Hintertür. Für den Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes sieht die CDU Fraktion daher einen dringenden und ganz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir stehen hier in der Frage fest an der Seite der Zuchtverbände. Unnötiges Tierleid darf nicht sein. Aber was züchterisch nicht zulässig ist, muss unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und züchterischer Erkenntnisse festgelegt werden. Vor diesem Hintergrund hat uns auch die Auftragsvergabe des EMAL in Höhe von 55.000 € an das Qualzucht Evidenz Netzwerk mehr als verwundert. Es mag sein, dass nach Auffassung des Ministeriums QUEN eine gute Arbeit auf wissenschaftlicher Basis leistet. Man muss hier aber doch sehr ernsthaft die Frage stellen, ob es nicht kompetentere und vor allem auch objektivere Urteile der Experten gegeben hätte. Für die Akzeptanz der Ergebnisse ist ein objektives Bild, das mögliche Qualzuchtmerkmale wissenschaftlich belegt, von herausragender Bedeutung. Wir als CDU sind davon überzeugt, dass eine Institution wie die Tierärztliche Hochschule Hannover oder andere Forschungseinrichtungen im Lande diesen Anspruch besser einlösen würden. Ich komme zum Schluss. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass bei einer verantwortungsvollen Zucht von Nutz und Haustieren das Wohlergehen und die Lebensqualität des Tieres mit im Fokus steht. Wir haben daher die Aufnahme des Paragraphen elf b ins Tierschutzgesetz immer für richtig gehalten und haben auch keine Einwände gegen eine Überarbeitung der Vorschriften. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Tierzucht und die Tierhaltung in Niedersachsen durch die Hintertür abgeschafft werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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