Carina Hermann
25. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - "Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien"
Frau Abgeordnete Hermann, bitte! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss doch noch mal auf ein paar Punkte eingehen. Erstens. Herr Bajus, Sie können sich sicher sein, dass wir jede einzelne Seite dieser Akten gelesen haben. Nicht umsonst haben wir die Büroleiter-E-Mail von Herrn Wegener zur Parteipolitik in der Staatskanzlei gefunden. Zweitens. Unser Beauftragter war Beauftragter, weil er die Akten gelesen hat - offenbar im Gegensatz zu dem Rechtsanwalt, der für die SPD drei Seiten aufgeschrieben hat, nach denen alles zulässig sein soll. Es kommt nämlich für die Zulässigkeit und die Rechtmäßigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, und das kann man auch im Nachhinein nicht heilen. Drittens. Warum haben wir Zeugen auf der Sachbearbeiterebene vernommen? Das ist schon ganz klar gesagt worden: Weil der Chef der Staatskanzlei, hier in der Verantwortung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vors Rohr geschoben hat. Deswegen müssen sie natürlich auch gehört werden. Viertens, Herr Siebels: Ich könnte Ihnen viele Zeitungsartikel, aber vor allem auch Leserbriefe vorhalten, die diese Affäre in der Staatskanzlei kommentiert haben. Dann würden Sie sich wundern, wie die Bürgerinnen und Bürger über diese Gutsherrenart in der Staatskanzlei wirklich denken. Ein Beispiel will ich Ihnen nennen, das klar zeigt, wie unlauter das Vorgehen der Staatskanzlei war. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rückwirkung haben sich der Abteilungsleiter in der Staatskanzlei Baxmann und die Personalreferatsleiterin rechtlich klar geäußert: Erstens. Sie hielten es beide für unzulässig, diese Entscheidung zu treffen, bevor die anderen Ministerien über die Neuregelung informiert wurden. Zweitens war eine rückwirkende Anwendung nach ihrer Einschätzung deutlich rechtlich unvertretbar. Das steht so in den Akten, und das haben die Zeugen exakt so ausgesagt. Herr Bajus und Herr Siebels, Sie sprechen wieder von „Skandalisierung". Aber dass das alles rechtlich unzulässig war, sind nicht exklusiv unsere Vorwürfe. Der Einzige, der das für rechtens hielt, war am Ende Staatssekretär Mielke. Genau deshalb ist Herr Mielke kein „Beschützer", sondern der Brecher der Regeln. Ein Staatssekretär, der die Regeln bricht und seinen leitenden Mitarbeitern die Unwahrheit sagt, gehört nicht in diese Position. Die Grünen erklären immer wieder, das Wort „Unwahrheit" sei demokratiefeindlich. Nein! Sowohl der Chef der Staatskanzlei als auch der Finanzminister mussten ihre Aussage korrigieren, nachdem wir ihnen im Untersuchungsausschuss die Akten vorgehalten haben. Wir haben sie auf frischer Tat, beim Lügen ertappt. Deswegen war es auch richtig, den Chef der Staatskanzlei zu vereidigen. Dabei reden wir noch nicht mal von den sich aus den Akten ergebenden Unwahrheiten. Herr Bajus, demokratiefeindlich ist nämlich nicht das Aufdecken der Wahrheit, sondern der Versuch, sie zu verschleiern. Das haben Sie eben wieder völlig verdreht. Rot-Grün mag heute versucht haben, alles herunterzuspielen. Doch der Schaden für das Vertrauen in die Politik wurde bereits angerichtet - und zwar nicht durch den Untersuchungsausschuss, sondern durch die schweren Fehler dieser rot-grünen Landesregierung in der SPD-Gehaltsaffäre.
