Julia Retzlaff
Rechte und Schutz von Kindern stärken: Pubertätsblocker und Werbung für Geschlechtsumwandlungen untersagen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Alle! Sehr geehrte - Ich merke schon: Da gibt es Raunen. Ja, sehr geehrte Alle! Die AfD lässt heute einen Antrag aus dem Jahr 2024 unverändert im Parlament abstimmen - unverändert, obwohl wir dazu eine ausführliche Unterrichtung und Diskussion im Sozialausschuss hatten, unverändert, obwohl ExpertInnen aus dem Sozialministerium uns im Ausschuss Fragen beantwortet haben auch ihre Fragen, Frau Behrendt und damit die medizinische und rechtliche Lage glasklar gemacht und auch die offenen Flanken Ihres Antrags dargelegt haben. Wir wissen und Sie sollten es spätestens nach der Unterrichtung im Ausschuss auch wissen: Eine von der Geburt abweichende Geschlechtsidentität gibt es im Kindes- und Jugendalter mit unterschiedlichen Ausprägungen. Das ist keine Ideologie, kein Trend und kein politisches Konstrukt, so wie Sie es gern darstellen, sondern eine medizinisch und wissenschaftlich anerkannte Realität. Entscheidend dabei ist die klare Unterscheidung zwischen einer Geschlechtsinkongruenz ohne krankheitswertigen Leidensdruck und einer Geschlechtsdysphorie, bei der ein erheblicher psychischer Leidensdruck vorliegt. Nur im letzteren Fall kann überhaupt über medizinische Maßnahmen gesprochen werden. Aber Sie unterscheiden weiterhin nicht zwischen diesen Fällen. Und damit beweisen Sie, dass Sie sich höchstens oberflächlich mit diesem Thema beschäftigt haben. Genau hier zerfällt auch die Argumentation der AfD. Pubertätsblocker werden eben nicht präventiv, nicht leichtfertig und nicht einfach nur so auf ein einmaliges Sagen ausgegeben oder eingesetzt, sondern ausschließlich nach sorgfältiger fachärztlicher Prüfung, bei bestehendem, nachgewiesenem Leidensdruck und nur im Einzelfall. Dabei wissen wir: Pubertätsblocker sind kein harmloser Eingriff. Gerade deshalb liegt die Entscheidung ausschließlich bei spezialisierten Ärztinnen und Ärzten, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Sorgeberechtigten. Diese Einschätzung des Vorgehens wird inzwischen auch durch die im März 2025 veröffentlichte medizinische Leitlinie zur Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter bestätigt. Sie ist das Ergebnis eines langjährigen interdisziplinären Konsenses von Fachgesellschaften und unterstreicht, dass Entscheidungen über medizinische Behandlungen nicht pauschal, sondern nur individuell, nach sorgfältiger Abwägung, Einwilligungsfähigkeit und fachlicher Begleitung getroffen werden dürfen. Sehr geehrte Alle, der Umgang mit Pubertätsblockern ist und bleibt ein medizinisch anspruchsvolles Feld, in dem Evidenzgewinn, Evaluation von Risiken und Nutzen sowie sorgfältige Einzelfallentscheidungen im Mittelpunkt stehen müssen und nicht ideologische Stigmatisierung und daraus geschlussfolgerte pauschale Verbote, wie der AfD-Antrag es vorsieht. Auch der zweite Kern des AfD-Antrags das angebliche Werben kann eindeutig zurückgewiesen werden. Werbung verbietet sich selbstverständlich, aber Information, Aufklärung und Beratung sind notwendig und stehen den Betroffenen unbedingt zu. Wenn Sie diesen Unterschied zwischen Werbung und Information bewusst verwischen, verhindern Sie den Zugang zu Wissen und damit verantwortungsvolle Entscheidungen. Besonders deutlich wird das bei dem von der AfD immer wieder bemühten Begriff der sogenannten Rapid-Onset Gender Dysphoria. Dabei ist dieser Begriff gerade nicht, wie von Ihnen behauptet, Teil der internationalen Klassifikation der Krankheiten. Er beruht auf einer einzelnen, methodisch umstrittenen Studie, deren Autorin selbst ausdrücklich davor warnt, dieses Konzept zur Stigmatisierung transidenter Jugendlicher zu verwenden. Dass die AfD es dennoch tut, zeigt, worum es hier tatsächlich geht: nicht um Kinderschutz, sondern um politische Instrumentalisierung. Sehr geehrte Alle, Geschlechtsidentität ist ein selbstbestimmter, intrinsischer Teil der Persönlichkeit. Sie kann weder anerzogen noch umerzogen werden. Aufklärung über geschlechtliche Vielfalt schafft keine Transidentität. Sie schafft Verständnis, und sie schafft die Möglichkeit, sich Hilfe zu holen, bevor der Leidensdruck zu hoch wird, krank macht oder Schlimmeres. Gerade deshalb sind offene, diskriminierungsfreie Räume in Schulen, Jugend- und Bildungseinrichtungen so wichtig. Das ist aktiver Kinder- und Jugendschutz. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer Kindern und Jugendlichen wirklich helfen will, vertraut auf medizinische Expertise, auf individuelle Beratung und auf ein Umfeld, das stärkt statt stigmatisiert. Der AfD-Antrag tut das Gegenteil. Er verunsichert, er pauschalisiert und instrumentalisiert sensible Lebensrealitäten. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab.
