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Christian Meyer

23.03.2023 7:04 min Tagungsabschnitte 19/6

Umweltbelastungen des UNESCO-Welterbe Wattenmeer durch das LNG-Terminal Wilhelmshaven?

Vizepräsident Marcus Bosse: Herr Minister Meyer antwortet für die Landesregierung. Bitte schön! Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt: Als Reaktion auf den von Putin ausgelösten verbrecherischen Angriff auf die Ukraine haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Energieminister Robert Habeck angesichts jahrzehntelanger Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen den Bau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas kurz: LNG einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur angekündigt. Das Terminal in Wilhelmshaven wurde dazu in Rekordzeit gebaut und genehmigt, und damit wurden die Energieversorgung Deutschlands auch in diesem Winter gesichert und der Import russischen Gases und Öls und russischer Kohle vermieden. Das war eine große Leistung aller beteiligten Unternehmen und von Bund, Land und Kommune. Dafür danke ich sehr. Gleichzeitig ist die neue LNG-Infrastruktur Green-Gas-ready und ermöglicht das Einhalten der Klimaziele durch den Import von auf erneuerbaren Energien basierenden Gasen wie Ammoniak und Methan sowie ihre Umwandlung in grünen Wasserstoff durch die geplanten Anlagen an Land. Wilhelmshaven wird damit zur Importdrehscheibe grüner Energien ausgebaut, was mich als Energie- und Klimaschutzminister sehr freut. Wir können damit nicht nur vorübergehend auf russische fossile Energien verzichten, sondern auch schnellstmöglich in eine klimaneutrale Zukunft investieren. Und die Landesregierung begrüßt, dass viele Unternehmen gerade aus Niedersachsen und darüber hinaus in die klimaneutrale Transformation und die Energiewende investieren. Denn die Klimakrise macht durch Putins Angriffskrieg keine Pause, sondern zeigt vielmehr die fatalen Abhängigkeiten von umweltschädlichen fossilen Energien. Hierzu wird durch die Firma Uniper Global Commodities eine sogenannte Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden vor Wilhelmshaven errichtet wurde, betrieben. Statt mit fossilem Gas wird die Erwärmung des heruntergekühlten Flüssiggases mit Meerwasser betrieben. Das ist die klimafreundlichste Methode. Um die Rohre von Bewuchs freizuhalten, gibt es mehrere Methoden wie z. B. die Chlorierung oder das Ultraschallverfahren. Durch Einhaltung der mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zur betriebsbedingten Abwassereinleitung festgesetzten Grenzwerte wird gewährleistet, dass das Verbesserungsgebot eingehalten wird und nicht gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verstoßen wird. Die Landesregierung setzt sich trotzdem für eine Minimierung bzw. schnellstmögliche Beendigung der Chlorbelastungen ein. Dazu wurden ein scharfes Minimierungskonzept und ein gewässerökologisches Monitoring für den Betrieb der FSRU in der Genehmigung verankert. Die Landesregierung begrüßt, dass beim für Ende dieses Jahres geplanten zweiten FSRU der Firma TES das von den Umweltverbänden geforderte Ultraschallverfahren beantragt und geprüft wird. Zu Frage 1: Um den Bau der Anlagen für die FSRU zu beschleunigen, war gemäß § 4 Abs. 1 des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) des Bundes eine Umweltverträglichkeitsprüfung als gesondertes verfahrensrechtliches Instrument nicht durchzuführen. Gleichwohl wurden die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 4 Abs. 3 LNGG vollumfänglich entsprechend der fachgesetzlichen Vorgaben betrachtet. Es gab und gibt keinen Umweltrabatt. Alle Grenzwerte und Umweltvorschriften des niedersächsischen, deutschen und europäischen Umweltrechts müssen eingehalten werden. Dazu hat das Land auch die Genehmigungsbehörden entsprechend personell verstärkt, auch um die vorgelegten umweltfachlichen Bewertungen und eingegangenen Stellungnahmen insbesondere von Umweltverbänden intensiv zu prüfen und zu berücksichtigen. Daher konnten die Auswirkungen der beantragten Einleitungen belastbar abgeschätzt werden. In diesem Rahmen wurden auch mögliche Auswirkungen auf das UNESCO-Welterbe Wattenmeer betrachtet. Zusätzlich wurde und wird durch ein intensives gewässerökologisches Monitoring die Umweltsituation ständig überwacht. Zu Frage 2: Für den sicheren Betrieb einer FSRU im Bereich der deutschen Nordseeküste ist das Seewassersystem von unerwünschtem Bewuchs freizuhalten. Die derzeit genehmigten Abwassereinleitungen sind mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und den sonstigen in Deutschland geltenden fachrechtlichen Anforderungen vereinbar. Ziel der Landesregierung ist es aber, im laufenden Betrieb so schnell wie möglich den Einsatz von Bioziden zu reduzieren. Ein entsprechendes Minimierungskonzept wurde der Firma Uniper, der Erlaubnisinhaberin, mit einer Nebenbestimmung auferlegt: „Der Biozideinsatz ist im Betrieb der FSRU mit dem Ziel einer Minimierung zu optimieren. Die Erlaubnisinhaberin wird verpflichtet, die hierfür erforderlichen Untersuchungen durchzuführen und der zuständigen Überwachungsbehörde bis zum 31.08.2023 ein Konzept zur Reduzierung des Biozideinsatzes vorzulegen. Hierbei sind als mögliche Betriebsweisen auch eine Impuls- oder Stoßchlorierung und eine Nachbehandlung durch Natriumthiosulfat zu prüfen, wenn zu erwarten ist, dass sie zu einer deutlichen Reduzierung der durchschnittlichen mittleren Tageskonzentration führen. Der Erlaubnisinhaberin wird aufgegeben, der zuständigen Überwachungsbehörde im Abstand von jeweils drei Jahren, erstmals zum 15.12.2025, schriftlich und begründet darzulegen, welche technischen Möglichkeiten zur Minimierung des Biozideinsatzes erprobt worden sind.“ So weit das Zitat aus dem Genehmigungsbescheid und der verbindlichen Auflage. Das Beweissicherungsmonitoring, welches die Auswirkungen der Einleitung im Gewässer untersucht, wurde der Vorhabenträgerin im Erlaubnisbescheid von der Erlaubnisbehörde auferlegt. Erforderlich ist dabei die monatliche Beprobung von vier Messstationen im Nahbereich der FSRU sowie zwei weiteren Messstationen im Jadebusen. Details dazu finden Sie in der Wasserrechtlichen Erlaubnis auf der Internetseite des NLWKN. Somit werden jeden Monat insgesamt 72 Proben genommen und analysiert. Diese decken den gesamten Nahbereich der FSRU sowie den weiter entfernten Bereich der Innenjade ab und berücksichtigen sowohl unterschiedliche tidebedingte Strömungsbedingungen als auch mögliche Unterschiede in den verschiedenen Wassertiefen. Nach wie vor werden alle erforderlichen Grenzwerte eingehalten bzw. unterschritten - so wie schon im Vorfeld der Genehmigungserteilung. Für die zweite vom Bund von der Firma TES gecharterte FSRU, die im Herbst 2023 den Betrieb aufnehmen soll, hat der Bund signalisiert, dass er die nötigen Mehrkosten für die Umrüstung des gecharterten Spezialschiffs auf das sogenannte Ultraschallverfahren übernehmen wird. Dabei geht es um Kosten in Höhe von 1 Million bis 3 Millionen Euro. Dieses umweltfreundliche Verfahren begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Mit Blick auf die erste FSRU gilt: Wir haben dem Betreiber den Auftrag erteilt, Alternativen ständig im Hinblick auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Das ist verpflichtend in der Genehmigung so festgehalten. Uniper muss also ständig überprüfen, ob auch die Höegh Esperanza nachgerüstet werden kann. Zu Frage 3: Die Landesregierung bewertet Entscheidungen der Regierung des australischen Bundesstaates Victoria nicht. Vizepräsident Marcus Bosse: Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Zur ersten Zusatzfrage der CDU-Fraktion hat sich die Kollegin Katharina Jensen gemeldet.

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