Dr. Kathrin Wahlmann
Haushaltsberatungen 2025 - Haushaltsschwerpunkt Justiz
hlmann. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich beim Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und auch beim Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe" für die fundierten Beratungen und die wirklich guten Ergebnisse bedanken. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses und auch des Finanzministeriums, die trotz angespannter Haushaltslage diesen überzeugenden Haushaltsentwurf zusammengestellt haben. Ein ganz besonders herzlicher Dank gilt allen Beschäftigten der niedersächsischen Justiz, die in diesem Jahr erneut mit teils überobligatorischem Einsatz eine hohe Belastung bewältigt haben, dabei für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in unserem Land gesorgt und gleichzeitig einen riesigen Schritt in Richtung vollständiger Digitalisierung geschafft haben. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2025 setzt für die Justiz drei klare Schwerpunkte: erstens die Stärkung der Strafjustiz, zweitens die entschlossene Digitalisierung und drittens die bessere Besoldung der mittleren Beschäftigungsebene. Die Strafjustiz ist eine entscheidende Säule des Rechtsstaats. Allen Unkenrufen zum Trotz ist diese Säule in Niedersachsen stabil und belastbar. Sie steht beileibe nicht kurz vor dem Kollaps. Das will ich deutlich betonen. Trotz massiv steigender Verfahrenszahlen sind die Verfahrenslaufzeiten weitgehend stabil. Aber es stimmt: Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten hart an der persönlichen Belastungsgrenze. Bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten lag der rechnerische Bedarf im ersten Halbjahr 2024 um gut 29 % über dem vorhandenen Personalbestand. Das bedeutet, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Schnitt 29 % mehr Arbeit haben, als eigentlich für eine volle Stelle vorgesehen ist. Das kann man mal bei absoluten Belastungsspitzen vorübergehend machen, aber das geht auf gar keinen Fall auf Dauer. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen weil es wirklich wichtig ist: Wir haben als Sofortmaßnahme eine wirklich beeindruckende Solidaritätsaktion innerhalb der Justiz durchgeführt und insbesondere dem besonders belasteten Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle mit insgesamt 40 Stellen, nämlich 20 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 20 weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten für die mittlere Beschäftigungsebene, Luft verschafft. Für das Jahr 2025 haben wir diese Aktion bereits verlängert und durch eine zweite Vereinbarung ausgeweitet. So können wir dann 26 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 5 Stellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie 28 Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten für die mittlere Ebene verfügbar machen. Das ist gelebte Solidarität. Aber das allein reicht nicht. Wir brauchen auch mehr Stellen im Haushalt, und die sieht dieser Haushaltsplanentwurf auch vor, und zwar in Gestalt von 39 neuen Staatsanwaltsstellen und 16 Kräften in der mittleren Beschäftigungsebene für die Staatsanwaltschaften. Das ist das möchte ich betonen der größte Stellenzuwachs bei den Staatsanwaltschaften in einem einzelnen Jahr seit mehreren Legislaturperioden, wenn nicht überhaupt in Niedersachsen. Das sind 55 neue Stellen im Landeshaushalt und 59 Stellen aus der verlängerten und erweiterten Solidaritätsaktion, in Summe also 114 zusätzliche Stellen, von denen 74 im Jahr 2025 ganz neu dazukommen. Das ist wirklich eine massive Verstärkung unserer Staatsanwaltschaften, die uns enorm nach vorne bringt. Wir werden aber auch unsere Gerichte im Jahr 2025 stärken. Für die Strafgerichtsbarkeit an den Landgerichten sind acht neue Richterstellen vorgesehen. Das sind rechnerisch fast drei Große Strafkammern mehr im Land. Die Amtsgerichte bekommen 30 Stellen über alle Ebenen hinzu, um den Mehrbedarf durch die Reform des Betreuungsrechts auszugleichen. Schließlich enthält auch die ordentliche Gerichtsbarkeit aus weniger belasteten Bereichen der Justiz 15 Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten im mittleren Dienst, 20 Anwärterstellen im Rechtspflegerdienst und 15 Sekretäranwärterstellen dazu. Insgesamt sind das also 53 zusätzliche reguläre Kräfte und 35 Anwärterstellen. Auch das ist ein echter Fortschritt. Zusammengefasst zeigt dieses Personalpaket: Wir sehen die Nöte an den Gerichten und an den Staatsanwaltschaften vor Ort, und wir handeln entsprechend. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das beste Personal kann ohne moderne Arbeitsmittel wenig ausrichten. Deshalb ist die konsequente Digitalisierung auch im Jahr 2025 das Gebot der Stunde. In 2024 haben wir es dank der Unterstützung dieses Hohen Hauses mit einer erheblichen Finanzspritze und großen Kraftanstrengungen geschafft, in Sachen Digitalisierung erheblich an Fahrt aufzunehmen. Mit den letzten Smoke Tests für dieses Jahr, die genau heute in Zeven und Burgwedel stattgefunden haben, werden ab morgen sowohl die gesamte niedersächsische Ziviljustiz als auch alle Fachgerichte komplett digital arbeiten. Das heißt, ab morgen ist die E‑Akte an jedem der 128 niedersächsischen Gerichte und damit an rund 7 500 Arbeitsplätzen im Einsatz. Das ist ein großer Erfolg. Sie wissen, wir sind verpflichtet, bis Ende 2025 komplett digital zu arbeiten, auf allen Rechtsgebieten. Das wird noch einmal ein riesiger Kraftakt. Aber auch den werden wir mit der nötigen Verstärkung schaffen. Dazu wollen wir im Bereich der Sachmittel weitere rund 8,86 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nehmen, nämlich rund 5 Millionen Euro für das Projekt eJuNi also unsere wichtigsten Digitalisierungsprojekte, allen voran die E‑Akte in Gerichtssachen, rund 2 Millionen Euro für weitere Verbesserungen der IT-Sicherheit und rund 1,4 Millionen Euro für die Modernisierung der Hardware am Arbeitsplatz und im Rechenzentrum. Darunter sind das möchte ich besonders hervorheben auch 400 000 Euro, um unsere Referendarinnen und Referendare erstmals mit dienstlichen Laptops auszustatten. Personell wollen wir uns außerdem im Jahresverlauf mit weiteren 24 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten beim ZIB, unserem Zentralen IT-Betrieb, verstärken. Diese Personen sollen vor allem den Betrieb und den Support für die E‑Akte verstärken. Das kommt dann nämlich ganz konkret unseren Kolleginnen und Kollegen in der Fläche zugute. Dazu kommen weitere Projekte wie die Digitalisierung der Gefangenenpersonalakte im Vollzug. Insgesamt zeigt diese erneute Verstärkung der Digitalisierungsmittel sehr deutlich, wie erst wir es alle meinen mit dem Abschied vom Lochen und Abheften. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Umstellung von Papier und Stempelkissen auf Bits und Bytes vor Ort gelingt, das haben wir auch unseren hoch engagierten Kolleginnen und Kollegen in den Serviceeinheiten zu verdanken, die derzeit die Hauptlast der Umstellung auf die E‑Akte tragen. Verbesserungen für diesen Dienstzweig sind deshalb der dritte große Schwerpunkt des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2025. Indem wir allein in diesem Bereich 127 Stellen heben, können wir 2025 voraussichtlich 229 Beförderungen im mittleren Dienst ermöglichen. Das ist eine Größenordnung, die es so seit vielen Jahren nicht mehr gab. Das ist eine mehr als verdiente Anerkennung der guten Arbeit, im Übrigen nicht nur bei der Umsetzung der Digitalisierung. Gleichzeitig werden wir auch diejenigen nicht vergessen, die ebenfalls gute Arbeit leisten und sich um die Sicherheit in der Justiz kümmern. Ich bin dem Landtag daher sehr dankbar dafür, dass es gelingen wird, über die politische Liste 41 Hebungen im Wachtmeisterdienst damit 53 Beförderungsmöglichkeiten, 75 Hebungen im Justizvollzug damit 60 Beförderungsmöglichkeiten im ehemaligen mittleren Dienst und weitere 30 Beförderungsmöglichkeiten für den ehemals gehobenen Dienst zu ermöglichen. Dazu kommen weitere sechs Hebungen im Haushaltsplanentwurf für die Fachrichtung „Technische Dienste". Das ist wirklich sehr erfreulich. Da wir gerade beim Vollzug sind, möchte ich abschließend noch das Projekt ansprechen, das Herr Hujahn schon angesprochen hatte, das wirklich den Richtigen zugutekommt und dem dankenswerterweise ein gesonderter Entschließungsantrag zugrunde liegt, nämlich die Verbesserung bei der Besoldung unserer Werkmeister. Diese Kolleginnen und Kollegen leisten wirklich einen ganz wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Land; denn sie sind es, die im Vollzug für die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen zuständig sind und ihnen damit entscheidende Perspektiven für ein dauerhaft straffreies Leben nach der Entlassung eröffnen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir es mit vereinten Kräften für diese Gruppe geschafft haben, gleich zwei konkrete Maßnahmen vorzusehen. Zum einen schöpfen wir die Stellenobergrenze für Stellen nach A 9 und A 9Z mit dem Haushalt 2025 in diesem Bereich durch weitere Hebungen vollständig aus. Zum anderen freue ich mich sehr, dass Sie die besondere Zulage für alle Werkmeisterinnen und Werkmeister vorbehaltlich einer mit dem Finanzressort final vorzubereitenden Gesetzesänderung von bisher nicht einmal 40 Euro auf künftig 250 Euro erhöhen werden. Das ist mehr als das Sechsfache, und das hilft sehr dabei, diese für den Justizvollzug so wichtigen Stellen auch weiterhin kompetent besetzen zu können. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Justizhaushalt 2025 bringt einen echten Fortschritt für die niedersächsische Justiz. Er ermöglicht die vollständige Digitalisierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, eine echte Trendwende bei der hochbelasteten Strafjustiz und eine echte Beförderungswelle für die Beschäftigten in den Serviceeinheiten, in den Wachtmeistereien und im Vollzug. Ich bitte Sie daher im Namen der Justiz sehr herzlich um Zustimmung zum Haushaltsplanentwurf der Landesregierung. Vielen Dank.
