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Colette Thiemann

CDU 15.05.2024 5:05 min Tagungsabschnitte 19/16

Transportgewerbe unterstützen - Lkw-Maut klima- und wirtschaftsfreundlich gestalten und Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir alle in unsere Tagesordnung blicken, dann sehen wir, wie eben schon angekündigt, dass dieser Tagesordnungspunkt 11, zwei Unterpunkte enthält - unter 11 a den Antrag meiner Fraktion zur gerechten Ausgestaltung der Lkw-Maut vom Dezember letzten Jahres, zu dem ich gerade spreche, und gleich unter 11 b folgend den Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vom April dieses Jahres. Damit habe ich, glaube ich, den wirklich eklatanten Unterschied der beiden Anträge schon abschließend dargelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, kein Grund, sich zu früh zu freuen! Ich bleibe Ihnen noch einen Moment erhalten. Ich habe nämlich noch die eine oder andere Anmerkung. Denn Ihr gleich unter 11 b folgender Antrag greift, wenn auch anders formuliert, sowohl die Forderung des Antrags der CDU nach Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Transportgewerbes als auch die nach einer Mautbegünstigung für alternative Kraftstoffe auf. Ebenso verhält es sich im Übrigen mit unserer Forderung, den Aufbau der Ladeinfrastruktur oder den Erhalt und den Betrieb des Straßennetzes über diese Mauteinnahmen zu finanzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Parteien, vielen Dank an dieser Stelle für Ihre Wertschätzung. Denn, um es mit den Worten Theodor Fontanes zu sagen: „Über Plagiate soll man sich nicht ärgern. Sie sind wahrscheinlich die aufrichtigsten aller Komplimente.“ Man könnte schon fast den Eindruck gewinnen – hier ist allerdings unser Kollege Uhlen der Fachmann – hier hätte jemand die Funktion „Formuliere um“ bei ChatGPT für sich entdeckt. Dafür spricht dann auch, dass – bei allem Respekt für Theodor Fontane – meistens das Original, in diesem Falle von uns, noch ein kleines Bisschen besser ist als die von Ihnen vorgelegte Kopie. Eines treibt mich jedoch tatsächlich noch um: Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, teilen unter anderem unsere Forderung bezüglich der Begünstigung alternativer Antriebe. Aber es waren doch genau Ihre Parteigenossen auf Bundesebene, die mit dem Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023, also vor knapp einem halben Jahr, die Vorgaben der Änderungsrichtlinie 2022/362 der EU vom 24. Februar 2022 in nationales Recht umgesetzt haben und weder Fahrzeuge, die mit Erdgas, noch noch Fahrzeuge, die mit synthetischen oder strombasierten Kraftstoffen wie E-Fuels, Bio-LNG oder E-LNG betrieben werden, bei der Berechnung der CO2-Emissionsklassen mautreduzierend berücksichtigen wollten. Sie als regierungstragende Fraktionen hier in Niedersachsen haben im Juli 2023 im Bundesrat dann noch empfohlen, auf eine Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen mit E-Fluids, mit emissionsfreien Fahrzeugen und weiteren alternativen Technologien zur CO2-Minderung zu achten, und gefordert, die im Koalitionsvertrag Ihrer Parteikollegen zugesagte Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut zu gewährleisten. Für diese Aspekte fand sich im Bundesrat aber keine Mehrheit. Auf Ihren Vorschlag hin hat der Bundesrat dann auch noch eine Stellungnahme dahin gehend abgegeben, dass der Bund bei der Mauterweiterung darauf achtet, dass die möglicherweise zu erwartenden Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau nicht zu einer Gefährdung der Versorgung der ländlichen Räume und auch nicht zu Verwerfungen in der Logistik führen. Trotz Zustimmung des Bundesrates fand dieser Aspekt aber keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes - also die gesetzliche Entscheidung Ihrer Parteikollegen. Obwohl das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung in seiner Unterrichtung des entsprechenden Ausschusses zur Drucksache 19/3097 am 8. Februar 2024 Folgendes mitteilte: „Es ist zu erwarten, dass bei einer erneuten Befassung des Bundes mit dem Bundesmautgesetz angesichts der aktuellen Interessen- und Mitbestimmungslage zwischen dem Bund und den Ländern derzeit keine maßgeblichen Änderungen erreichbar sind“, verfassen Sie keine acht Wochen später den hier unter Tagesordnungspunkt 11 b vorliegenden Änderungsantrag? Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wer die Arbeit Ihrer Kollegen auf Bundesebene erträgt, ist ja in Teilen schon recht leidensfähig. Dass es auch nicht gerade eine der bestechenden Eigenschaften der Bundesregierung ist, Theorie und Lebensrealität in Einklang zu bringen, dürfte auch ein Großteil von Ihnen inzwischen wahrscheinlich schon registriert haben. Nichtsdestotrotz ist es Ihre Aufgabe, hier zu handeln. Eines ist doch geradezu offensichtlich: Der Logistikbranche hilft es nicht und der Sache dient es nicht, aus parteitaktischen Gründen hier lediglich Anträge der Opposition umzuformulieren. Sorgen Sie einfach endlich intern dafür, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene ihre Zusagen aus ihren eigenen Koalitionsverträgen erfüllen, unseren Forderungen zum Wohle des Landes folgen und auch sonst vielleicht einfach endlich mal ihre Arbeit machen. Beste Politik ist machbar! Vielen Dank.

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