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Guido Pott

SPD 11.12.2023 10:00 min Tagungsabschnitte 19/12

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns nicht nur auf der Zielgeraden der Novelle des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes, sondern auch in den letzten Tagen des Jahres 2023 - ein Rekordjahr. Denn bereits jetzt ist klar: 2023 sprengt alle Klimarekorde und wird 2016 als bislang heißestes Jahr mit einer Durchschnittstemperatur von global 1,4 Grad über dem vorindustriellen Zeitalter ablösen. Von Juli bis Oktober dieses Jahres haben die weltweiten Temperaturen zudem jeweils einen Monatsrekord erreicht. Und als wäre dies nicht schon genug, wartet die Wissenschaft mit dem nächsten Rekord auf: 36,8 Milliarden t CO2 werden in diesem Jahr weltweit ausgestoßen werden - ein Zuwachs zum Vorjahr von 1,1 %. Nach Wegen, die ganz offensichtliche Lücke zwischen den Klimazielen von Paris und den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu schließen, sucht die Staatengemeinschaft derzeit auf der 28. Weltklimakonferenz in Dubai. Aber auch wir Niedersachsen sind in der Verantwortung, den Weg in eine CO2-neutrale Zukunft entschlossen weiterzugehen. Denn der Klimawandel ist längst auch hier bei uns angekommen. Dem jüngst erschienenen ersten niedersächsischen Klimamonitoring zufolge, liegen wir in Niedersachsen mit einer durchschnittlichen Temperaturzunahme von 1,7 Grad bereits jetzt deutlich über dem globalen Mittel. Die Zahl der Hitzetage und des Wassermangels nehmen zu, und noch nie war es in Niedersachen seit Beginn der Wetteraufzeichnungen so heiß wie im nun zu Ende gehenden Jahr. Meine Damen und Herren, wir müssen entschlossen handeln, und genau das tut diese Regierungskoalition mit der Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes. Mit diesem weiter verbesserten Klimagesetz legen wir heute den Grundstein dafür, dass Niedersachsen bis 2040 klimaneutral wird - fünf Jahre früher als bisher geplant. Mit Ambition vorangehen und Tempo beim Klimaschutz machen? - Dies ist mit der CDU ganz offensichtlich nicht zu machen. Im Umweltausschuss, wo eigentlich die intensive Diskussion um den besten Weg stattfinden sollte, haben Sie keinen einzigen Antrag zur Änderung der Novelle gestellt. Stattdessen erreicht uns erst heute um 12.30 Uhr ‑ eine Stunde vor Beginn des Plenums ‑ ein Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion, in dem auf acht Seiten deutlich gemacht wird, dass Sie unseren ambitionierten Weg nicht mitgehen wollen. Ihr Änderungsantrag schreibt lediglich den Status quo und das bisherige Ziel, die Treibhausgasneutralität in Niedersachsen erst 2045 zu erreichen, fest. Auch in weiteren Punkten bleibt er weit hinter dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zurück. Rot-Grün hingegen geht beim Klimaschutz entschlossen voran, indem wir auch die Etappenziele auf dem Weg zur Klimaneutralität vorziehen und erstmals ein Minderungsziel für Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden festlegen. Diese wollen wir bis zum Jahr 2030 um 1,65 Millionen t reduzieren und setzen in diesem Zusammenhang auch Kernelemente der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz um - im Übrigen eine Vereinbarung, die seinerzeit von der damaligen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast für Niedersachsen gezeichnet worden ist. Zudem stärken wir die Wirksamkeit des Landes als Klimaschutzakteur und stellen dies mit der Einführung umfangreicher Werkzeuge sicher. Ein Klimacheck dient zukünftig dazu, Gesetz und Verordnungen vor ihrem Erlass bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Klimaziele zu prüfen. Mit dem Klimavorrang erhält der Klimaschutz bei Zulassungs- und Genehmigungsverfahren des Landes ein besonderes Gewicht. Und die Anwendung eines CO2-Schattenpreises wird darüber hinaus auf alle Investitionen und Beschaffungen des Landes ausgeweitet. Um das ambitionierte Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2035 zu erreichen, werden zudem Klimaschutzbeauftrage in allen Ministerien und in der Staatskanzlei eingesetzt. Ebenfalls gestärkt werden das Monitoring und die Weiterentwicklung der niedersächsischen Klimapolitik, indem wir jährliche Zwischenziele und Sektorziele in der Klimaschutzstrategie verankern und einen unabhängigen Klimarat einrichten werden. Nicht zuletzt wird Umweltminister Christian Meyer mit zusätzlichen Haushaltsmitteln den so wichtigen Bereich der Klimafolgenanpassung voranbringen. Denn diese schreiben wir mit der Gesetzesnovelle als neues Ziel fest und werden beispielsweise mit der Erhöhung von Deichen und einem verbesserten Schutz vor Starkregenereignissen die Resilienz gegen die bereits unabwendbaren Folgen des Klimawandels in ganz Niedersachsen weiter verstärken. Meine Damen und Herren, als Regierungskoalition fordern wir somit nicht nur klimagerechtes Handeln ein, wir setzen es im Wirkungsbereich des Landes auch effektiv um. Das Klimagesetz ist hierzu ein elementarer Baustein der Klimaschutzinitiativen dieser Regierungskoalition. Es wird darüber hinaus durch zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt. Mit der bereits erfolgten Einsetzung der Task-Force Energiewende und dem sich derzeit in den Ausschussberatungen befindlichen „Windgesetz“ zünden wir den Turbo bei der Energiewende. Meine Damen und Herren, in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir uns im Rahmen der Ausschussberatungen und im Austausch mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sehr detailliert mit den einzelnen Aspekten des Klimagesetzes auseinandergesetzt, damit dieses dann in der Praxis die gewünschte Wirkung entfalten kann. Auf zwei wichtige Akzente des Klimagesetzes, die uns auch in den Ausschussberatungen intensiv beschäftigt haben, möchte ich gesondert eingehen: So ist es gelungen, eine ausgewogene Regelung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu finden. In § 3 a haben wir als Grundsatz der Raumordnung festgelegt, dass Freiflächenanlagen, mit einigen definierten Ausnahmen, auf Böden mit einer Grünland- und Ackerzahl von 50 oder mehr ‑ mit Ausnahme von Agri-PV ‑ nicht geplant werden sollen. Aber auch die Agri-PV ist, wie das Landvolk am vergangenen Montag im Ausschuss dargelegt hat, eine durchaus lukrative Möglichkeit, Energieerzeugung und landwirtschaftliche Produktion übereinzubringen. Somit stellen wir sicher, dass hochwertige Böden weiterhin dem Zweck der Erzeugung von Nahrungsmitteln vorbehalten bleiben. Zugleich ermöglichen wir, dass auf weniger bedeutsamen landwirtschaftlichen Flächen zukünftig mit der Errichtung von Freiflächenanlagen ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet werden kann. Des Weiteren stärken wir mit dem neuen Klimagesetz unsere niedersächsischen Kommunen als wichtige Klimaschutzakteure in der Fläche: organisatorisch und finanziell. Klimaschutz ist in Niedersachsen eine kommunale Pflichtaufgabe. So stellt das Land ab 2024 jährlich rund 12 Millionen Euro für die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten und die kommunale Wärmeplanung bereit. Letztere profitiert zudem durch einen verbesserten Datenzugang. Gleiches gilt für die Erstellung von Entsiegelungskatastern. Insgesamt finanziert das Land ab 2024 dauerhaft mindestens zwei Stellen pro Landkreis und kreisfreier Stadt für den Klimaschutz. Dieses Klimaschutzgesetz belastet Kommunen also nicht zusätzlich, vielmehr stärkt es ihre Rolle als Klimaschutzakteure, gibt ihnen Planungssicherheit und die notwendige finanzielle Unterstützung des Landes. Meine Damen und Herren, Klimaschutz braucht Ambition und Akzeptanz. Und letztlich müssen unsere Vorgaben praktikabel, wirtschaftlich vertretbar und auch leistbar sein. So ist sichergestellt, dass die neuen Verpflichtungen, die mit dem Klimagesetz einhergehen, niemanden überfordern. Beispielhaft ist hierfür die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung, die eine PV-Pflicht bei der Errichtung oder bei grundlegenden Dachsanierungen vorsieht. Mit Ausnahmeregelungen bei wirtschaftlicher Unvertretbarkeit und der Behebung von unvorhergesehenen Schäden durch Unwetterereignisse tragen wir Sorge dafür, dass mehr Tempo bei der Energiewende eben nicht zu sozialen Härten führt, meine Damen und Herren. Der heutige Tag ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität in Niedersachsen. Das verbesserte Klimagesetz nimmt die niedersächsische Wirtschaft, unsere Kommunen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger mit auf diesen Weg - ein Weg, der Veränderung und erhebliche Anstrengung erfordert, der aber zeitgleich sicherstellt, dass niemand überfordert wird. Denn die ambitioniertesten Klimaziele und besten Maßnahmen bleiben wirkungslos, wenn ihre Umsetzung nicht auch die Akzeptanz und breite Unterstützung in der Gesellschaft findet. Meinen ganz herzlichen Dank richte ich an all jene, die in den vergangenen Wochen und Monaten daran mitgewirkt haben, ein ambitioniertes Gesetz noch besser zu machen. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir hier und heute ein zukunftsweisendes, ausgewogenes, aber auch sozial verträgliches Klimagesetz beschließen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem Jahr 2023 eine Vielzahl von traurigen Klimarekorden einhergeht, senden wir mit diesem Gesetz heute ein starkes Signal und eine wichtige Botschaft aus: Niedersachsen kommt seiner Verantwortung beim Klimaschutz nach, wir machen Tempo und werden bis 2040 klimaneutral! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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