landtag-niedersachsen.de ↗

Anna Bauseneick

CDU 27.02.2025 3:46 min Tagungsabschnitte 19/23

Gewalt an Schulen - welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gewalt an Schulen - welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung?" Nach dem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zu Gewalt unter Schülerinnen und Schülern, welche die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Herbst 2024 vorgestellt hat, hat mehr als die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen den Eindruck, dass psychische Gewalt und Formen des Mobbings unter Schülerinnen und Schülern nach der Pandemie zugenommen haben. Ausweislich eines Berichts der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21. Januar 2025 sind die Straftaten an Schulen in Niedersachsen nach der Corona-Zeit wieder gestiegen. Demnach wurden im Jahr 2023 5 053 Straftaten an Schulen erfasst gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 4,1% , darunter 2 680 sogenannte Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen, Fälle von sexueller Belästigung, Vergewaltigung und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Zudem wurden zwischen 2019 und 2023 insgesamt 842 politisch motivierte Straftaten an Schulen verzeichnet. Einer repräsentativen und Anfang dieses Jahres veröffentlichten Umfrage im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung zufolge sehen sich immer mehr Lehrkräfte an vielen Schulen mit Bedrohungen, Beleidigungen, Mobbing und sogar körperlichen Angriffen konfrontiert. Der Gemeinsame Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums, des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des Niedersächsischen Justizministeriums vom 1. Juni 2016 zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft, geändert durch den Gemeinsamen Runderlass vom 27. August 2021, ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten. Laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks vom 7. Januar 2025 hat Kultusministerin Hamburg angekündigt, den vor 14 Monaten außer Kraft getretenen Erlass überarbeiten lassen zu wollen. Wie die HAZ in der genannten Berichterstattung vom 21. Januar 2025 weiter ausführt, habe das Kultusministerium mitgeteilt, dass noch unklar sei, wann der neue Erlass vorliege. Erste Frage: Wann soll der neue Erlass zur Sicherheits- und Gewaltprävention an Schulen konkret in Kraft treten? Zweite Frage: Wie erklärt die Landesregierung, dass es bis heute keinen gültigen Runderlass zur Sicherheits- und Gewaltprävention an Schulen gibt, obwohl der bisherige Erlass bereits vor rund 14 Monaten außer Kraft getreten ist? Dritte Frage: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung konkret ergriffen, um auf die steigende Zahl von Gewalttaten an Schulen, insbesondere die steigende Zahl von Rohheitsdelikten, zu reagieren? Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird antworten die

Alle Reden von Anna Bauseneick Rede ansehen ↗