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Jens Nacke

CDU 17.12.2025 8:43 min Tagungsabschnitte 19/30

Haushaltsberatungen 2026 - Haushaltsschwerpunkt: Medienfragen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir in diesen Haushaltsberatungen jetzt den Bereich Medien ein wenig beleuchten dürfen - einen Bereich, für den originär die Staatskanzlei zuständig ist, Herr Ministerpräsident, der im Haushalt traditionell nur wenig abgebildet wird, weil die Finanzierung von Medien völlig zu Recht anders nämlich staatsfern sichergestellt wird, aber der trotzdem von besonderer Bedeutung ist und zurzeit sehr viele Veränderungen erlebt. Ich möchte diese Aussprache nutzen, um vier medienpolitische Themen anzusprechen, die 2026 auf uns zukommen und dringend der Beachtung durch die Landesregierung bedürfen. Herr Ministerpräsident, vielleicht haben Sie Lust, ein wenig von der Weihnachtspost aufzusehen und in die Diskussion einzusteigen. Der erste Punkt, von dem ich glaube, dass er uns 2026 beschäftigen wird, ist der Schutz vor Sucht und Jugendgefährdung durch soziale Medien und Onlineangebote. Die neueste DAK-Mediensucht-Studie 2024 besagt, dass jeder vierte Jugendliche angesichts der Nutzungszeit von Onlineangeboten suchtgefährdet ist. Die Weltgesundheitsorganisation spricht von einem suchtartigen Verhalten in Bezug auf soziale Medien bei 10 % der Jugendlichen. Wir haben es hier also erkennbar mit einem Suchtproblem und auch mit einem Problem der Jugendgefährdung zu tun. Ich zitiere hier nur Marion Horn, die Chefredakteurin der Bild am Sonntag, die in ihrem Leitartikel letzten Sonntag schrieb: „Kinder und Jugendliche treffen im Netz auf Gewaltvideos, Pornografie, politische Lügen. Algorithmen, die nicht fragen, wie es unseren Kindern geht, sondern wie lange man sie festhalten kann." Meine Damen und Herren, § 18 des Jugendschutzgesetzes sagt: Jugendgefährdende Medien sind „Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden". Beispielhaft werden dort genannt: „unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien". Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass Kindern und Jugendlichen diese Inhalte über soziale Medien und andere Onlineangebote regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen, die das machen, könnten das verhindern. Die technischen Möglichkeiten gibt es. Sie tun es aber nicht, und deswegen müssen wir hier mit staatlichen Geboten einsteigen. Herr Ministerpräsident, ich möchte Sie bitten, sich klar hierzu zu bekennen. Andere Kollegen sind bereits auf dem Weg. Die Bundesbildungsministerin hat die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" eingesetzt. Im Juni 2026 wird der erste Zwischenbericht erwartet. Ich glaube, dann ist es auch an der Zeit, dass wir als Niedersächsischer Landtag ein klares Signal aussenden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: SPD und Grüne haben bereits einen Antrag eingebracht, und wir haben eine Anhörung zu dem Punkt vorgesehen. Ich finde, Sie formulieren noch etwas schwach: Die Landesregierung wird aufgefordert, darüber nachzudenken, ob 14 Jahre das richtige Alter sein könnte. Vielleicht ist 16 Jahre der richtige Zeitpunkt! Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass wir zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. Der zweite Punkt, den ich ansprechen muss, ist der Schutz geistigen Eigentums von Journalisten. Auch hier ist dringender Handlungsbedarf: für die Medienunternehmen in Niedersachsen und in Deutschland, für die lokalen Zeitungen, für die Verlage, für die Rundfunkanbieter und Radiosender, die wir in Niedersachsen haben und auf die wir zu Recht so stolz sind. Sie haben ein Alleinstellungsmerkmal: Das sind die lokalen und regionalen Nachrichten. Es gibt ein sehr wichtiges Papier des Bundesverbands der Digitalpublisher und Zeitungsverleger. „Starke Presse - Gute Politik" ist ganz neu, es ist im Dezember erschienen. Darin wird sehr klar gesagt: Wir müssen gegen den Diebstahl, den die großen Unternehmen mit ihren KI-generierten Angeboten begehen, vorgehen. Die Verlage erstellen Artikel. Diese sind ihr geistiges Eigentum. Sie stellen sie ins Netz, auch hinter eine Bezahlschranke, weil sie am Ende auch ihre Refinanzierung sicherstellen müssen. Aber in dem Moment, in dem ein Artikel im Netz ist, wird er genutzt: KI wird damit trainiert, und die Angebote und Inhalte werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, um damit die werbebasierten Angebote der anderen Unternehmen sicherzustellen. Das kann so nicht weitergehen! Die Eckpunkte des Digitale Medien-Staatsvertrags vom 22. Oktober 2025 darauf haben auch Sie sich eingelassen, die Grundprinzipien der Medienregulierung müssen auch im digitalen Raum gelten. Wir müssen die Medienaufsicht an dieser Stelle erneuern. Sie haben sich vorgenommen, im Sommer 2026 dazu einen Beschluss zu fassen. Ich habe allerdings auch festgestellt: Im Dezember sollte das Thema in der Kaminrunde auf dem Tisch liegen. Das hat nicht stattgefunden, es ist verschoben worden. Ich darf Sie bitten, die Dinge nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn sonst werden die Verlage Probleme bekommen, ihre Angebote sicherzustellen. Die Gatekeeper-Funktion von Google, Microsoft und OpenAI, der Very Large Online Platforms, muss gebrochen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Unternehmen aus Amerika oder aus China bestimmen, was von Mediennutzern in Deutschland überhaupt noch gelesen und gefunden werden kann. Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Stärkung der Medienbildung. Wir brauchen bessere Angebote in Schulen und in der Erwachsenenbildung. Ich lade Sie herzlich ein, ich bitte Sie dringend: Nutzen Sie die Kompetenz der Verlage, nutzen Sie die Kompetenz der Medienunternehmen, um an dieser Stelle zusätzliche Angebote zu schaffen! Ich weiß, dass etwas Vergleichbares in Aussicht gestellt wird. Ich kann aber an dieser Stelle wäre das dann wirklich mal wichtig im Haushalt dafür keine Entsprechung finden. Dort sind keine Mittel vorgesehen. Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen auf der einen Seite vor den Gefahren der Angebote schützen, auf der anderen Seite aber auch die Chancen nutzen. Diese Chancen können nur genutzt werden, wenn wir für die Kinder und Jugendlichen, aber auch in der Erwachsenenbildung gute Medienbildungsangebote schaffen, damit Medien auch genutzt werden können. Der vierte Punkt, der uns in diesem Jahr begleiten wird, ist natürlich die Frage der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich kann an die Debatte anknüpfen, die wir hier zu den Rundfunkstaatsverträgen geführt haben, und bitte Sie nochmals: Unterstützen Sie den NDR! Wi r brauchen endlich ein Niedersachsen, das bereit ist, hier Verantwortung zu übernehmen. Noch im nächsten Jahr wird das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Rundfunkbeiträgen kommen, und dann werden neue Entscheidungen fallen. Der Staatsvertrag liegt nicht vor. Es wird neue Diskussionen geben. An dieser Stelle Herr Präsident, wenn Sie mir diese Anmerkung noch erlauben haben wir ein echtes Problem, über das wir reden müssen. Denn die Umsetzung des Digital Services Act und des Digital Markets Act ist teilweise Medienpolitik, die in der Landeskompetenz liegt, und auch diese Entscheidungen sind in der Rundfunkkommission mit 16:0 unter den Ministerpräsidenten zu treffen. Bei den Rundfunkverträgen sind Sie schon gescheitert, aber an dieser Stelle dürfen Sie nicht scheitern! Das heißt: Wenn es nicht gelingt, für die bundesweiten Regelungen die vernünftige Lösung des Mehrheitsprinzips zu erreichen, dann wird Ihnen irgendwann keine andere Wahl mehr bleiben, als die Medienpolitik auf den Bund zu übertragen. Das wäre ein kolossales Scheitern. Das wollen Sie nicht. Da sind Sie als Ministerpräsident eines großen Bundeslandes, des wichtigsten Bundeslandes in Norddeutschland, unmittelbar gefordert. Ich lade Sie herzlich ein, dass wir das gemeinsam machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der Kollege

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