Karin Emken
Stillstand beenden - moderne Gleichstellungspolitik verwirklichen und als Land vorangehen
Karin Emken (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1949 ist es in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. - Daran sind die Erwartung und die Verheißung geknüpft, dass dies auf allen Ebenen des Lebens Wirklichkeit werde: Geschlechtergerechtigkeit. Das Ende von Benachteiligung und Diskriminierung. - Seit 74 Jahren besteht dieses Versprechen. Es ist Gesetz, und es ist nicht Wirklichkeit. Wir leben mit einer Nichtumsetzung der Verfassung in Permanenz. Die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes NGG, die wir als SPD- und Grünen-Fraktion mit diesem Entschließungsantrag anstoßen, ist ein weiterer Schritt, ein Puzzlestein, wichtig und notwendig auf dem Weg zur Umsetzung der Gleichberechtigung und der Geschlechtergerechtigkeit; denn darum geht es: um Gerechtigkeit. Das NGG hat seit Inkrafttreten im Jahr 2011 den Anspruch, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit weiter zu verbessern, den Anspruch, die Unterrepräsentanz aufgrund des Geschlechtes, d. h. die strukturelle Benachteiligung von Frauen in Führungspositionen, zu beseitigen und den Anspruch, eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Die Strukturen und Mechanismen, die diesen Ansprüchen entgegenstehen und Ungleichheiten bis heute aufrechterhalten, sind bekannt und zu ändern. Deshalb umfasst unser Entschließungsantrag zwölf Punkte zur Umsetzung. Im Folgenden werde ich drei dieser zwölf erläutern. Erstens. Gleichstellungsaspekte und die Auswirkungen von Entscheidungen des täglichen Handelns auf die jeweiligen Geschlechter sind zu erkennen und zu berücksichtigen. Gleichberechtigung kann nur entstehen, wenn man den Blick auf unterschiedliche Lebenswelten und Perspektiven weitet. Die Gleichstellungsbeauftragten, deren Rechte wir stärken wollen, können und sollen deren Umsetzung nicht allein verantworten; denn es muss der gemeinsame Handlungsauftrag aller Beteiligten sein, für Geschlechtergerechtigkeit Sorge zu tragen. Deshalb müssen Dienststellenleitungen in die Verantwortung genommen, Gremien paritätisch besetzt und Sanktionen bei Nichteinhaltung erlassen werden. Zweitens. Um die strukturelle Benachteiligung besonders von Frauen in Führungspositionen abbauen zu können, müssen alle Stellen teilzeitgeeignet sein. Hier besteht aktuell ein Verhältnis 70 : 30 - 30 % Frauen, obwohl der Frauenanteil insgesamt überwiegt. Damit werden sich die Voraussetzungen für die Besetzung einer Führungsposition ändern. Zukünftig werden mit einem Führungsamt nicht mehr die Erwartung einer ununterbrochenen Erwerbstätigkeit in Vollzeit und ein allumfassender Verfügbarkeitsanspruch verknüpft sein, so wie es heutzutage oftmals noch der Fall ist. Es wird dadurch eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit entstehen. Männer und Frauen werden sich diese zukünftig teilen können, ohne eine Benachteiligung in ihren Karrierebemühungen befürchten zu müssen. Damit kommen wir dem Wunsch vieler Männer und Frauen nach. Drittens. Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz sind unter keinen Umständen zu akzeptieren. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Deshalb ist eine Atmosphäre, eine Führungskultur, zu schaffen, die diesem Verhalten keinerlei Raum bietet, die einen respektvollen Umgang, unabhängig von Machtunterschieden und/oder dem Geschlecht, sicherstellt. Hierzu sollen klare Normen vorgegeben, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention aktiv entwickelt und umgesetzt werden. Missachtung soll konsequent und streng nachgegangen und geahndet werden. Im Grunde spreche ich hier über Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander. Umso beschämender, dass es in der Praxis nicht so ist. Deshalb sind festgeschriebene Regeln mit Handlungskontrollen, Quoten und Sanktionen bei Nichteinhaltung erforderlich und notwendig auf dem Weg zur Gleichberechtigung. Dabei bleibt die Hoffnung, dass die Erkenntnis über die Bereicherung aller durch gelebte Geschlechtergerechtigkeit irgendwann so selbstverständlich im Denken und Handeln der Gesellschaft verankert sein wird, dass diese Maßnahmen überflüssig werden. Wir leben im Jahr 2023, 74 Jahre nach Inkrafttreten des Artikels 3 des Grundgesetzes, welches unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, die Regeln unseres Zusammenlebens, festlegt. Es ist endlich Zeit, diesen Artikel 3 umzusetzen und Gleichberechtigung und Gerechtigkeit der Geschlechter zu leben. (Zustimmung bei den GRÜNEN) Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
