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Stefan Marzischewski-Drewes

AfD 20.06.2023 2:19 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Watermann, Sie haben recht: Die CDU ist ein Totalausfall bei der inneren Sicherheit. Nur mit einer starken AfD gibt es innere Sicherheit. Aber zur Sache! In aller Regel wird das Kommunalverfassungsgesetz erst kurz vor einer anstehenden Kommunalwahl geändert. So war es 2016, als die Kommunen mit einer Gleichstellungsbeauftragten zwangsbeglückt wurden - einzig und allein, um die rot-grüne Klientel vor Ort zu versorgen. Entsprechende Gegenfinanzierung - Fehlanzeige! So war es 2021, als die Schrumpffraktionen von CDU und SPD, um den kommunalen Machterhalt vor Ort zu sichern, das Besetzungsverfahren für Ausschüsse zu d’Hondt geändert haben. Jetzt geht es um die Möglichkeit von hybriden Veranstaltungen. Von der Intention her eine gute Sache, ermöglicht doch eine hybride Sitzung, dass eine größere Anzahl von Mandatsträgern daran teilnehmen kann. Auf die Problematik der Nichtöffentlichkeit von Teilen der Sitzung will ich gar nicht eingehen. Es gibt einen anderen Knackpunkt. Das haben die Beratungen und Einwendungen des wissenschaftlichen Dienstes dem Innenausschuss deutlich gezeigt. Dort wurde zu Recht auf die Problematik hingewiesen, ob oder wie ein Benehmen bei Einladung zu einer hybriden Sitzung geregelt werden soll. Es soll jetzt in der Hauptsatzung geregelt werden. Es kann mal der HVB oder der Vorsitzende der Vertretung sein. Entweder - oder! Das wird in den kommunalen Parlamenten spannend. „Benehmen“ bedeutet zwar letztendlich, miteinander zu reden, wofür auch wir als AfD hier stehen. Aber letztendlich muss es nicht geregelt werden. Jeder kann das in den entsprechenden Kommentaren nachlesen. Der Vorsitzende der Kommunalvertretung bekommt hier jetzt einen enormen Machtzuwachs, sollte die Hauptsatzung entsprechend geändert werden. Ihr Gesetzentwurf weist eine große Unschärfe auf. Der wissenschaftliche Dienst hat darauf hingewiesen. Schnelligkeit ist zwar gut. Aber gute und durchdachte Gesetze sind besser als schnelle und über das Knie gebrochene, die zu Streit in den kommunalen Ebenen führen. Schade, dass Sie meinem Vorschlag nicht gefolgt sind, den zweiten Teil des Gesetzentwurfs noch in die richtige Beratung zu geben. Wir werden uns daher enthalten.

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