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Gerd Hujahn

SPD 25.09.2024 3:52 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sprechen über eine kleine, aber wie ich glaube, für die, die es erreicht, eine doch ganz wesentliche Änderung des Wassergesetzes. Wir haben das Wassergesetz an zwei Stellen modifiziert, und das hat vielleicht auch eine Historie. Ich fange mal mit den Sportvereinen an. Die Sportvereine das stammt aus einem Gesetzentwurf der CDU, der später zurückgezogen wurde; das will ich nicht verschweigen beklagten als Klimafolge lange Dürreperioden und Probleme, die Sportplätze zu bewässern, um dort Breitensport ausführen zu können. Ich denke, es ist sehr sinnvoll, bei dem Stellenwert, den Sport für uns in der Gesellschaft hat, den Vereinen, die aufgrund von Mitgliedsbeiträgen nicht über Riesenbudgets verfügen, unter die Arme zu greifen. Bis zu 5 000 m^3^ Wasser werden jetzt für Vereine beitragsfrei gestellt, sodass auch in Dürresommern der Sportbetrieb weitergehen kann, womit wir die Volksgesundheit durchaus erhöhen können. Das Zweite ist von der Historie etwas Anderes. Das haben wir nämlich in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU gemacht. Wir hatten Modifizierungen bei der Wasserentnahmegebühr vorgenommen und damit einen Tatbestand abgeschafft, der es Sägemühlenbesitzern ermöglicht, die Nasslagerplätze zu günstigeren Konditionen zu betreiben. Man muss wissen: Wir wollen den Wald nachhaltig haben, wir wollen das Holz auch aus dem Wald haben, und das Holz muss in die Sägemühlen, aber das geht nicht sofort, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Deshalb kommt das Holz auf Nasslagerplätze. Dort wird berieselt, und das Holz wird dann zur Verfügung gestellt, wenn Kapazitäten frei sind. Bei den Nasslagerplätzen lief es sehr auseinander, weil die Landesforsten die Nasslagerplätze umsonst betreiben können, aber die Sägewerke diese nicht umsonst betreiben können, und die Differenz ist erheblich. Ich weiß es aus eigener Erfahrung: Wir haben bei mir vor Ort einen Nasslagerplatz von den Landesforsten, der umsonst betrieben wird, und wir haben einen Nasslagerplatz von einem Sägewerk. Das Sägewerk zahlt 26 000 Euro pro Jahr an Berieselungsgebühren, die Landesforsten zahlen nichts. Dadurch kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, und wir berücksichtigen vor allem nicht die Privaten und die Kleinwaldbesitzer, die nicht über eigene Nasslagerplätze verfügen und auf die Kapazitäten der Sägewerke ausweichen. Da die Preise weitergegeben werden würden, würden wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Bereich schlechterstellen. Diese Änderung, die wir damals in der vorherigen Periode gemacht haben, haben wir jetzt bereinigt und hier auch vergünstigte Tarife für eben genau diesen Zweck ausgerufen, um eine gerechte Verteilung der Gebühren zwischen Landesforsten, anderen Forsten und den Sägewerken vorzunehmen. Insgesamt sind es relativ kleine Änderungen in der Auswirkung vielleicht ein bisschen größer, und ich denke mal, das Wassergesetz wird uns in dieser Periode nicht das letzte Mal begegnen. Wie ich gehört habe, wird es demnächst einen Regierungsentwurf geben, sodass wir dann an einigen anderen Stellen durchaus noch mal in die Diskussion im Ausschuss kommen. So, meine Redezeit ist um vier Sekunden überzogen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche eine schöne Mittagspause. Die

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